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Thema: frage zum nutzungsrecht vom 28.07.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> frage zum nutzungsrecht
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fmmusic
Threadersteller

Dabei seit: 10.04.2007
Ort: Stuttgart
Alter: 52
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 28.07.2007 18:22
Titel

frage zum nutzungsrecht

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folgende situation.

ein unternehmen beauftragt eine werbeagentur, ci, logo, designelemte etc. zu kreieren, die auch im ganzen unternehmen zu sehen sind (wände, geschirr etc.).
dafür hat die agentur natürlich alles in rechnung gestellt und auch die nutzungsrechte berechnet.
jetzt werde ich von dem unternehmen beauftragt, weitere printmedien, page etc. zu erstellen, wo aber designelemte und natürlich logo enthalten sein sollen, die von der werrbeagentur designed worden sind.
ich mache eigene layouts, wo ich aber auch elemente der werbeagentur benutze (kl. illus).
jetzt frage ich mich, wie ich nutzungsrechte berechnen soll. denn es sind auch fotos dabei, die ich gemacht oder gekauft habe. wobei 80% der layouts aus eigenen illus und elementen besteht.
bei der page ist es etwas anders, den die besteht zu 90% aus den designelementen der werbeagentur. ich habe diese illus in die page eingebunden. aber komplett programmiert (flash, php etc.) und designed.

ich hoffe ihr habt mir eine antwort. wie berechne ich dann z.b. die printmedien (broschüre, flyer etc.), da ja elemente drauf sind (wenn auch wenig), die schon mal berechnet wurden bzw. auch das nutzugsrecht berechnet wurde.
das unternehmen will später meine kreierten sachen weiter benutzen. für jahresbücher, kalender etc., die ich aber dann nicht machen werde.
ich hoffe ich habe mich ein wenig verständlich ausgedrückt Lächel


Zuletzt bearbeitet von fmmusic am Sa 28.07.2007 18:27, insgesamt 1-mal bearbeitet
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c_writer
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Ort: -

Verfasst Sa 28.07.2007 23:42
Titel

Re: frage zum nutzungsrecht

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fmmusic hat geschrieben:
(...)

jetzt frage ich mich, wie ich nutzungsrechte berechnen soll.


Für die Sachen, die nicht von Dir sind - gar nicht. Ist doch klar.

c_writer
 
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bernard.bruck

Dabei seit: 20.04.2007
Ort: Berlin
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 28.07.2007 23:55
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Naja, so klar ist das ja dann doch nicht, denn auch wenn er mit dem Material "der Werbeagentur" gerarbeitet hat - hat er ja eine Leistung erbracht. Sei es nun die Programmierung, das Layout und was sonst noch so alles an Leistungen erbracht worden ist.

Eigentlich berechnest du deinen festgelegten Stundensatz (für die Arbeit an der ganzen Sache) + die Kosten der von dir erstellten Grafiken, Fotos und Illustrationen. Ich würde dir auch noch raten, eine schriftliche Erlaubnis zur Benutzung des "geistigen Eingentums" der Werbeagentur einzuholen - entweder beim Auftraggeber oder direkt bei "der Werbeagentur".

Dadurch solltest du dir schon mal viel potenziellen Ärger erspart haben, denn du kannst ja nicht wissen, was im Vertrag der Werbeagentur alles so unter den Nutzungsbedingungen steht.

Greetings


Zuletzt bearbeitet von bernard.bruck am Sa 01.12.2007 01:40, insgesamt 1-mal bearbeitet
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c_writer
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst So 29.07.2007 00:58
Titel

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bernard.bruck hat geschrieben:
Naja, so klar ist das ja dann doch nicht, denn auch wenn er mit dem Material "der Werbeagentur" gerarbeitet hat - hat er ja eine Leistung erbracht. Sei es nun die Programmierung, das Layout und was sonst noch so alles an Leistungen erbracht worden ist.


Na klar, das soll er ja auch alles abrechnen, keine Frage. Aber hier bspw.

"bei der page ist es etwas anders, den die besteht zu 90% aus den designelementen der werbeagentur."

kann er nicht die Nutzungsrechte für die 90% Fremdmaterial nochmal selbst in Rechnung stellen.

c_writer
 
spread-media

Dabei seit: 24.08.2006
Ort: Kiel
Alter: 47
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 29.07.2007 03:09
Titel

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Ich würde auch den normalen Stundensatz jeweils für Kreation und Programmierleistungen berechnen und dann für die Grafiken, Fotos etc. der eigenen Urheberschaft (sofern individuell für den Auftraggeber entwickelt) eine separate Vergütung für die entsprechende Art und den entsprechenden Umfang der Nutzungsrechte veranschlagen.
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fmmusic
Threadersteller

Dabei seit: 10.04.2007
Ort: Stuttgart
Alter: 52
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 29.07.2007 13:26
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na danke erstmal für die tipps.
aber wie soll ich die nutzungsrechte prozentional berechnen (87% eigenes material, 13% nicht berechet-werbeaentur) ??? geht sowas???
bei den layouts sind in dem fall dann aber 90% von mir. nur einzelne designelemte und logo sind von der werbeagentur.


Zuletzt bearbeitet von fmmusic am So 29.07.2007 13:28, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 29.07.2007 14:08
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Ich persönlich käme mir als Kunde verarscht vor, wenn ich für die Komposition von Elementen bezahlen soll.

Berechne die Nutzungsgebühr für die einzelnen Elemente, aber nicht deren Komposition, zum Beispiel ein einzelnes Foto, oder ein Ornament. Aber nicht "Foto mit Logo: 40 Eur, Foto ohne Logo: 20 Eur, Foto mit Ornament: 30 Eur,..."
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fmmusic
Threadersteller

Dabei seit: 10.04.2007
Ort: Stuttgart
Alter: 52
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 29.07.2007 14:19
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das ist aber etwas schwierig. ich layoute beispielsweise eine 12 seitige bröschüre. darin sind natürlich auich jede menge bilder und illus von mir. das komplette layout ist von mir.
nur ab und zu kommt ein designelemt der werbeagentur zum einsatz.
zur erklärung, die designelemte sind einzelne illus (hubschrauber, ampel, häuser, strassenzug, stadtspezifische sehenswürdigkeiten, architektonische elemente, ornamente etc.) und verschiedene arten von logos.
es handelt sich also nicht unbedigt um eine komposition der elemente. es wird einfach nur verlangt, das elememnte als widererkennungswert benutzt werden müssen.


Zuletzt bearbeitet von fmmusic am So 29.07.2007 14:20, insgesamt 1-mal bearbeitet
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