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Thema: Frage zum Nutzungsrecht bzw. Verwendungsrecht bei Magazin vom 21.02.2011


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Frage zum Nutzungsrecht bzw. Verwendungsrecht bei Magazin
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Katharina89
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Verfasst Mo 21.02.2011 16:57
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Frage zum Nutzungsrecht bzw. Verwendungsrecht bei Magazin

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Hallo!

Ich habe eine Frage zu Folgendem:

Ein Kunde möchte ein Angebot für ein monatlich, erscheinendes (neues) Magazin, mit 32 Seiten A4-Format.
Viele Texte und Bilder werden bereitgestellt.

Mein Angebot ist soweit fertig kalkuliert, was die Preise für Gestaltung und Master-Layout angehen, jedoch komme ich nicht wirklich weiter, wenn es um das Nutzungs-/Verwendungsrecht geht.
Ich kenne den Kunden nun schon 3 Jahre und arbeite auch solange schon mit ihm zuverlässig zusammen. Er ist einer meiner größten Kunden.
Dieses Magazin wird auf jeden Fall Deutschlandweit von ihm verkauft (auch viele aus Skandinavien werden es online kaufen) über ein ABO, was man online abschließen kann.
(der Erstauflage allerdings nicht, da wird er noch nichts damit verdienen, sondern will das Magazin erstmal den potentiellen Kunden vorstellen). Auflage ist noch nicht sicher, ich schätze erstmal 1.000 und dann sicher 5.000 oder 10.000 nach ein paar Monaten.. das weiß er selbst noch nicht genau.

Meine Frage ist nun, auf Grund der Verbreitung und des Verkaufs, muss oder kann ich dafür etwas verlangen?
Wenn ja, wie errechnet sich das?
Also ich denke ja, es macht sicher einen Unterschied, ob er einen Flyer für den Ort haben möchte, oder ein Magazin, was er verkauft?
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Verfasst Mo 21.02.2011 17:10
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Es gibt verschiedenen Faktoren, mit denen man das Nutzungsrecht ausrechnen kann. Ich würde auf jeden Fall eines berechnen, immerhin nutzt er deine Arbeit.

Ich habe hier einmal schnell durch kalkuliert mit dem Rechner, den die Illustratoren Organisation vorgibt und ich komme bei exklusiver Nutzung, einer geringen Auflage, nur für die Zeitschrift und für eine Ausgabe, europaweit auf einen Faktor von 1,6. Mit dem dein Honorar malnehmen und die Summe dazu addieren.

So würde ich es machen. Und wenn das dann zu viel ist, kann man immer noch mit den Zahlen spielen. Ich kenne dein Ausgangshonorar nicht.
 
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Katharina89
Threadersteller

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Verfasst Mo 21.02.2011 18:23
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Zitat:
Ich habe hier einmal schnell durch kalkuliert mit dem Rechner, den die Illustratoren Organisation vorgibt und ich komme bei exklusiver Nutzung, einer geringen Auflage, nur für die Zeitschrift und für eine Ausgabe, europaweit auf einen Faktor von 1,6. Mit dem dein Honorar malnehmen und die Summe dazu addieren.

So würde ich es machen. Und wenn das dann zu viel ist, kann man immer noch mit den Zahlen spielen. Ich kenne dein Ausgangshonorar nicht.


Danke soweit! Blos ist das eindeutig vielzuviel, das wird er niemals mitmachen.
Mein Honorar für das Gesamt - Layout (das einmalige) liegt bei 4.900 Euro.
Das heißt, dazu kämen dann 7.840 Euro ;/
Und meine 4.900 Euro liegen an seinem Limit, was er eigentlich für Druck UND Gestaltung ausgeben will und kann..
Druck wären 1.000 Euro ca., also 1.000 Euro, die er eigentlich nichts ausgeben will.

Wie kann man das erklären? mit den 7.840 Euro? Ich meine, so groß ist der Kunde noch nicht, vllt wäre das eines Tages kein Problem für ihn, nach ein paar Ausgaben, aber Anfangs kann er das sicher nicht aufbringen?

Wenn ich ihm vorschlage, 2.000 Euro für...? Wie nennt man das dann genau? Verwendungsrecht? Exklusive Nutzung?
Was sind diese 7.840 Euro, diese 1,6 eigentlich?
Ich kann ja nicht sagen "das sind die Euro für, weil du das verkaufst und daran verdienen wirst" ..

Wäre der Faktor Deutschlandweit, statt Europaweit viel geringer?
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Verfasst Mo 21.02.2011 18:42
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Okay, du kannst die Nutzungsrecht einfach benennen, sprich wenn er zb. eine exklusive Nutzung möchte, das bedeutet, nur er alleine nutzt dein Design/Layout (was vermutlich eh so ist, da könnte man überlegen, ob man da etwas runter geht, weil du es vermutlich eh nie für was anderes verwenden kannst). Dann kommt es auch auf die Auflagenhöhe an. Wenn er mit 1.000 Stk. startet ist das eine kleine Auflage, die mit 0,1 veranschlagt ist. Wie gesagt, die Werte sind Richtwerte, nicht in Stein gemeißelt.

Wenn er nur deutschlandweit vertreiben will wird das auch wieder günstiger als eben europaweit. Oder man macht einen Kompromiss, sagt Deutschland + Schweden, andere Länder nicht. Dann wäre es auch wieder günstiger als die europaweite Nutzung. Aber das sind alles flexible Werte wie gesagt, spiel damit.

Dann versuch doch, zumindest auf 6000 zu kommen, mit all den Einschränkungen. Sprich eine einfache Nutzung, nur D und Schweden, erstmal nur 1000 Stk. Das wäre dann nach dem Jobzettel der IO der Faktor 0,4. Das sieht doch schon anders aus.

Und du kannst ihm Nutzungsrechte so erklären, dass er bisher nur für deine Arbeit gezahlt hat, deine Recherche, die Korrekturen, die er in Anspruch genommen hat, die Datenaufbereitung etc. Und wenn er jetzt auch drucken möchte, benötigt er ein Nutzungsrecht.

Natürlich klingt das in der Theorie immer ganz einfach, in der Praxis wollen das viele nicht verstehen. Da muss man dann abschätzen, ob es sich lohnt, drüber zu verhandeln oder ob man einfach nichts weiter dazu sagt, und von vorne herein 1000,- mehr berechnet. Immer zu beachten ist auch die Schöpfungshöhe, ob deine Arbeit überhaupt dem Urheberschutz unterliegt, das kann im Zweifel sowieso nur ein Richter entscheiden. Grundsätzlich sind aber auch Grafikdesigner Urheber.

Rechnest du mit 7% MwSt ab? Dann ist es wichtig, dass auf der Rechnung die Nutzungsrecht erwähnt werden, das gilt als Indiz für die Urheberschaft, welche wiederum berechtigt, mit 7% abzurechnen statt mit 19%. Ist also ggf. für dich auch nicht ganz uninteressant, die Nutzungsrechte zumindest zu erwähnen.
 
Katharina89
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Verfasst Mo 21.02.2011 19:37
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Hallo *zwinker*

Danke für deine ausführliche Antwort!

Sieht es anders aus, wenn er das Magazin nicht verkaufen würde? (interessiert mich nur so)

Zitat:
Immer zu beachten ist auch die Schöpfungshöhe, ob deine Arbeit überhaupt dem Urheberschutz unterliegt, das kann im Zweifel sowieso nur ein Richter entscheiden. Grundsätzlich sind aber auch Grafikdesigner Urheber.

Da bin ich mir auch nicht so sicher, ich sage mal so, es wird nicht sehr ausgefallen werden. Eigentlich eine einfache Broschüre, mit Texten und ein paar Bilder passend dazu, und wahrscheinlich vielen Werbeanzeigen.

Zitat:
Rechnest du mit 7% MwSt ab? Dann ist es wichtig, dass auf der Rechnung die Nutzungsrecht erwähnt werden, das gilt als Indiz für die Urheberschaft, welche wiederum berechtigt, mit 7% abzurechnen statt mit 19%. Ist also ggf. für dich auch nicht ganz uninteressant, die Nutzungsrechte zumindest zu erwähnen.

Das wäre meine nächste Frage hier in dem Forum gewesen:
bisher rechne ich garnicht ab: bin Kleinunternehmerin und unterliege der Kleinunternehmer-Regelung, also rechne ohne MwSt. ab. Wenn das aber jetzt tatsächlich so kommt, daß ich monatlich diesen Betrag verdiene, wird das wohl ein Ende haben!
Wie ist das jetzt... wenn er das Angebot annimmt, dann kann ich davon ausgehen, dass ich MwSt. pflichtig werde, muss ich das dann melden, geschweige denn sogar schon auf der Rechnung dann anrechnen??

und noch eine Frage:
wenn man aus diesem Faktor sich das dann errechnet, die Kosten für das Nutzungsrecht sind dann einmalig zu zahlen oder? Kann ich ihm dann vllt vorschlagen, dass Nutzungsrecht .... so und so... Kosten dafür: 2.000 Euro und diese kann er in 4 Monaten in einer Art "Rate" zu den Gestaltungskosten, die ich dann monatlich hätte, abzahlen?


Zuletzt bearbeitet von Nimroy am Mo 21.02.2011 20:15, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Katharina89
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Verfasst Mo 21.02.2011 21:09
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Noch etwas fiel mir ein:

MUSS man die Nutzungsbedingungen überhaupt festlegen?
Wenn man z.B. 100 % vertraut?

Und sind sie im Zweifelsfall auch vor Gericht geltend, wenn man so etwas pauschales schreibt (ins ANgebot) wie:
"Für die Nutzung der Daten Deutschlandweit berechne ich Ihnen 1.000 Euro" ?
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Verfasst Mo 21.02.2011 21:36
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Grundsätzliches zur Kleinunternehmerregelung: Die Umsatzsteuer wird für an sich steuerpflichtige Umsätze (§ 1 UStG) aus Vereinfachungsgründen nicht erhoben, wenn der Gesamtumsatz zuzüglich der darauf entfallenden Umsatzsteuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird (§ 19 UStG). (Quelle: Wiki, Steuertipps.de, arbeitsratgeber.de...)

Du musst also ausrechnen, wie oft wohl so ein Auftrag kommt und was du damit verdienst. Ob du in diese Grenze fällst. Wenn ja, bleibst du weiterhin Kleinunternehmer und weist keine MwSt aus.

Und wie du dich bezahlen lässt, kannst du mit dem Kunden aushandeln, wenn er die Summe nicht auf einmal zahlen kann, dann biete doch Ratenzahlung an oder noch besser, staffel die Zahlungen. 1/3 bei Auftragsvergabe, 1/3 bei der Hälfte der Zeit (wie auch immer man das festmacht) und 1/3 nach Datenlieferung. Dann ist es keine einmalige große Summe.

Wenn der Kunde die Zeitschrift nicht drucken lassen will, weil er sie nicht verkaufen will? Dann muss er auch kein Nutzungsrecht erwerben, er nutzt ja deine Daten und Layouts nicht. Aber das wäre wohl sinnlos, dann hätte er dich ja auch nicht beauftragen müssen.

100% vertrauen sollte man nie jemandem, schon gar nicht, wenns um Geld geht. Da war eben noch alles toll und auf einmal verändert sich die Lage, das kann man vorher gar nicht einschätzen und alles kippt. Und dann steht man da, weil nichts vereinbart wurde.

Wenn aber tatsächlich keine Nutzungsrecht irgendwo erwähnt werden, dann gilt § 31 (5) UrhG: Sind bei der Einräumung eines Nutzungsrechts die Nutzungsarten nicht ausdrücklich einzeln bezeichnet, so bestimmt sich nach dem von beiden Partnern zugrunde gelegten Vertragszweck, auf welche Nutzungsarten es sich erstreckt. Entsprechendes gilt für die Frage, ob ein Nutzungsrecht eingeräumt wird, ob es sich um ein einfaches oder ausschließliches Nutzungsrecht handelt, wie weit Nutzungsrecht und Verbotsrecht reichen und welchen Einschränkungen das Nutzungsrecht unterliegt.

Wenn der Kunde die Daten deutschlandweit nutzen darf ohne weitere Einschränkungen, kann er eben alles deutschlandweit damit machen. Ne Zeitschrift drucken, aus einem der Artikel ein Poster machen lassen, Teile davon für ein Sammelwerk verwenden, what ever. Nur nicht über die Landesgrenzen hinaus.


Zuletzt bearbeitet von am Mo 21.02.2011 21:38, insgesamt 2-mal bearbeitet
 
Katharina89
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Verfasst Mo 21.02.2011 22:10
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Danke für deine Antwort, das hilft mir schon mal sehr Lächel

Zitat:
Du musst also ausrechnen, wie oft wohl so ein Auftrag kommt und was du damit verdienst. Ob du in diese Grenze fällst. Wenn ja, bleibst du weiterhin Kleinunternehmer und weist

Wenn ich jetzt von diesem Auftrag ausgehe + meine restlichen kleineren Sachen, würde ich wahrscheinlich unter den 50.000 bleiben, sobald ich also etwas andere merke (noch ein großer Auftrag, was auch immer) muss ich mich beim Finanzamt melden?

Zitat:
und wie du dich bezahlen lässt, kannst du mit dem Kunden aushandeln

okay, also auch wenn ich sagen würde, ich nehme 100 Euro für die Nutzung meines Entwurfs - das wäre dann eine Sache zw. mir und dem Kunden, richtig? Muss nur in das Angebot mit hinein, was dann auch unterschrieben werden muss oder? (-> von beiden Seiten oder reicht, wenn er unterschreibt?)

Zitat:
Wenn der Kunde die Zeitschrift nicht drucken lassen will, weil er sie nicht verkaufen will? Dann muss er auch kein Nutzungsrecht erwerben, er nutzt ja deine Daten und Layouts nicht. Aber das wäre wohl sinnlos, dann hätte er dich ja auch nicht beauftragen müssen.

Doch doch, ich meinte, wenn er sie drucken will, wie bisher, aber nicht verkauft sondern einfach so vertreibt. Ob ich dann weniger Berechnen müsste für das Nutzungsrecht?

Zitat:
Wenn der Kunde die Daten deutschlandweit nutzen darf ohne weitere Einschränkungen, kann er eben alles deutschlandweit damit machen. Ne Zeitschrift drucken, aus einem der Artikel ein Poster machen lassen, Teile davon für ein Sammelwerk verwenden, what ever. Nur nicht über die Landesgrenzen hinaus.

Okay, blos könnte er das ohne mich und meine Daten ja garnicht? Da er ja höchstens Korrekturabzüge bekommt, und ich wickel ja auch den gesamten Druck mit ab.

Noch ein paar Fragen kamen mir auf (das Thema ist sehr interessant und gefährlich...):

1. Liegen dann eigentlich die Rechte für das Layout allgemein bei mir, weil ich es erstellt habe, oder muss ich das mit im Angebot erwähnen?

2. Die Formulierung für das Nutzungsrecht / Verwendungsrecht im Angebot, ist die quasi "frei wählbar" oder dann evtl unter Umständen nicht rechtens?
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