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Thema: Frage zum Urheberrecht/Nutzungsrecht vom 14.08.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Frage zum Urheberrecht/Nutzungsrecht
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wilder_eskimo
Threadersteller

Dabei seit: 14.08.2007
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Verfasst Di 14.08.2007 10:10
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Frage zum Urheberrecht/Nutzungsrecht

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Hallo,

Es geht um folgendes:

Ich möchte dem Auftraggeber ein uneingeschränktes Nutzungsrecht (an einem Imagefilm) übertragen,
Dieses Nutzungsrecht bezieht sich dann doch nur auf den fertig geschnittenen Film - dem Endprodukt, so meine Vermutung?

Wie verhält es sich aber mit dem Orginalmaterial, das extra für den Film aufgenommen wurde?
Kann ich dieses beliebig auch für weitere Imagefilme und andere Auftraggeber verwenden oder verstoße ich dann gegen mögliche Rechte?

Als Beispiel sei als Startsequenz das Panoramabild einer Stadt genannt oder die Aufnahme einer Einkaufspassage.

Wer weiß Rat


Zuletzt bearbeitet von wilder_eskimo am Di 14.08.2007 13:35, insgesamt 4-mal bearbeitet
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Mark-Korb

Dabei seit: 11.04.2007
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Alter: 38
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 14.08.2007 12:20
Titel

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Ich weiß ja nicht in welcher Art die Filme sind. Landschaftsaufnahmen und so kann ich mir schon vorstellen. Sehe aber auch blöd aus wenn der Kunde nen Spot von nem anderen deiner Kunden sehe und da is die Selbe Kammerfahrt drin.

Aber bin kein Anwalt, und das ist auch nicht das Bild und Ton Forum und auch nicht das über Recht. Bist ein wenig ab vom Weg.
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wilder_eskimo
Threadersteller

Dabei seit: 14.08.2007
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Di 14.08.2007 13:28
Titel

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Ups, gar nicht bemerkt.

Werde in der Rubrik Recht meine Frage wiederholen.

Danke für den Hinweis
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airball

Dabei seit: 28.08.2002
Ort: 2850
Alter: 38
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 14.08.2007 13:30
Titel

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wilder_eskimo hat geschrieben:
Ups, gar nicht bemerkt.

Werde in der Rubrik Recht meine Frage wiederholen.

Danke für den Hinweis


Nicht nötig. Verschoben.
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nighthawk96

Dabei seit: 22.07.2005
Ort: Im Nordosten Deutschlands
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 15.08.2007 12:53
Titel

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mit dem Originalmaterial kannste machen, was Du willst. Du hast die Rechte, sofern da nicht die Rechte anderer (in der Sequenz erscheinender Personen oder Orte) beeinträchtigt sind. Wenn Du einen Teil davon für Kunden X und einen anderen an Kunden Y verkaufst, warum nicht. Sollte eben nur im eigenen Interesse nicht die Kopie einer gleichen Kamerafahrt oder ähnlich ein. Sieht in der Tat blöd aus.

Sonst gilt all das, was Du vereinbarst mit Deinem Kunden. In der Regel Nutzungsrecht am fertigen Film. Original liefert keiner mit, oder bekommst Du den Bauplan, wenn Du ein Auto kaufst? Alles weitere : Anwalt anrufen.
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ChraCe

Dabei seit: 11.10.2004
Ort: -
Alter: -
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Verfasst Mi 15.08.2007 13:51
Titel

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UrhG §31 Einräumung von Nutzungsrechten hat geschrieben:
(1) Der Urheber kann einem anderen das Recht einräumen, das Werk auf einzelne oder alle Nutzungsarten zu nutzen (Nutzungsrecht). 2Das Nutzungsrecht kann als einfaches oder ausschließliches Recht sowie räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt eingeräumt werden.

(2) Das einfache Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk auf die erlaubte Art zu nutzen, ohne dass eine Nutzung durch andere ausgeschlossen ist.

(3) Das ausschließliche Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk unter Ausschluss aller anderen Personen auf die ihm erlaubte Art zu nutzen und Nutzungsrechte einzuräumen. Es kann bestimmt werden, dass die Nutzung durch den Urheber vorbehalten bleibt. 3§ 35 bleibt unberührt.

(4) Die Einräumung von Nutzungsrechten für noch nicht bekannte Nutzungsarten sowie Verpflichtungen hierzu sind unwirksam.

(5) Sind bei der Einräumung eines Nutzungsrechts die Nutzungsarten nicht ausdrücklich einzeln bezeichnet, so bestimmt sich nach dem von beiden Partnern zugrunde gelegten Vertragszweck, auf welche Nutzungsarten es sich erstreckt. Entsprechendes gilt für die Frage, ob ein Nutzungsrecht eingeräumt wird, ob es sich um ein einfaches oder ausschließliches Nutzungsrecht handelt, wie weit Nutzungsrecht und Verbotsrecht reichen und welchen Einschränkungen das Nutzungsrecht unterliegt.
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