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Thema: frage zum nutzungsrecht vom 28.07.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> frage zum nutzungsrecht
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fmmusic
Threadersteller

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Verfasst So 29.07.2007 16:12
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es ist nicht mein erster auftrag. hatte nur noch nie so eine situation, wo ich fremde elemete benutzen sollte.
und ich habe noch keine nutzungsrecht eingeräumt.
deswegen frage ich doch.
die rechnung geht demnächst raus, aber es ist gewiss, dass diese nicht bezahlt wird. also muss ich das mahnverfahren einleiten. aber bevor ich die rechnung abschicke, frage ich hier wie es mit dem nutzungsrecht aussieht, weil da auch elemete enthalten sind, bei denen das nutzungsrecht schon eingeräumt und bezahlt wurde.
könnt ihr das verstehn?


Zuletzt bearbeitet von fmmusic am So 29.07.2007 16:16, insgesamt 2-mal bearbeitet
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bernard.bruck

Dabei seit: 20.04.2007
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Verfasst So 29.07.2007 16:25
Titel

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Also: Bei den ersten Aufträgen liegen einem diese Begriffe, glaub' ich, noch lose im Mund- bzw. Schreibwerk (wenn man's denn so ausdrücken darf). Ich glaub' du machst dir einfach zu viele Gedanken um zu viele unnütze Angelegenheiten. So wie ich die verstanden habe, sitzt du jetzt an der Rechnungsstellung. Da solltest du dir im Klaren sein, dass du da einen Kunden hast, der deinen Fähigkeiten vertrauen sollte. Er will nicht mit deinen Sonderklauseln abgeschreckt werden.

Sorry, wenn's jetzt blöde klingt, aber dem Kunden solche Bedingungen vorzulegen macht sich nicht. Sei froh, dass du eine solche Arbeit verrichtet hast und hoffe dass der Kunde wieder zurückkommt.
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fmmusic
Threadersteller

Dabei seit: 10.04.2007
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Verfasst So 29.07.2007 16:34
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ich will den kunden garnicht mehr. ich will nur nichts falsch machen bei der rechnungsstellung. denn wenn es vielleicht mal zu einem gerichtstermin kommt, will ich auf der sicheren seite sein und nicht von der gegenseite verrissen werden..
und ich will auch nicht, dass mein kram dann später weiter verwendet werden soll.
ich möchte nur wissen, ob ich ein nutzungsrecht einräumen kann bzw. verrechnen kann, bzw in meinem fall kein nutzungsrecht vergebe. bzw nur 1x für den druck der bröschüre und flyer (die schon gedruckt sind).
oder einfach ganz weglassen und nur layout berechnen?
nur kann ich dann später weitere nutzung untersagen?
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c_writer
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Verfasst So 29.07.2007 17:04
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fmmusic hat geschrieben:
ich will den kunden garnicht mehr. ich will nur nichts falsch machen bei der rechnungsstellung. denn wenn es vielleicht mal zu einem gerichtstermin kommt, will ich auf der sicheren seite sein und nicht von der gegenseite verrissen werden..


Dann schreib' eine ganz normale Rechnung für Deine Leistungen ohne irgendwelche obskuren Sonderklauseln.

Zitat:
und ich will auch nicht, dass mein kram dann später weiter verwendet werden soll.


Dafür bist Du aber doch wohl beauftragt worden? Materialien herzustellen, die das Unternehmen nutzen kann.

Zitat:
ich möchte nur wissen, ob ich ein nutzungsrecht einräumen kann


Musst. Für das, was von Dir ist. Was soll ein Auftraggeber sonst mit dem Zeug anfangen? Sich ans Knie nageln?

Zitat:
bzw. verrechnen kann, bzw in meinem fall kein nutzungsrecht vergebe.


Sorry, aber was soll der Quatsch? Womit verrechnen?

Zitat:
bzw nur 1x für den druck der bröschüre und flyer (die schon gedruckt sind).
oder einfach ganz weglassen und nur layout berechnen?
nur kann ich dann später weitere nutzung untersagen?


Was ist das denn für ein Murks?

Du hast einen Auftrag bekommen. Dieser Auftrag war, Broschüren und Flyer etc. zu gestalten. Natürlich dafür, dass die Firma sie nutzt. Du hast Deine Leistung erbracht, jetzt stellst Du die Rechnung. Wenn die nicht bezahlt wird, leitest Du ein Mahnverfahren ein.

Wo Problem? Mit irgendwelchen 'Ich gestatte Euch die Nutzung nicht, ätsch'-Geschichten schiesst Du Dich selbst ins Aus ...

c_writer
 
bernard.bruck

Dabei seit: 20.04.2007
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Verfasst So 29.07.2007 17:14
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Ich schliesse mich "c_writer" in Übereinstimmung an!
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fmmusic
Threadersteller

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Verfasst So 29.07.2007 17:18
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wieso, das versteh ich nicht. klar, ich habe einen auftrag was zu gestalten. das habe ich getan, dafür steht mir auch geld zu. logisch.
jetzt im nachhinein heißt es, sie wollen das zeug weiterverarbeiten bzw. verwenden.
ich möchte das aber nicht. für das bereits gedruckte ist das ok.
das problem ist doch folgendes. wenn ich ein nutzungsrecht einräume, dürfen die das weiterverwenden, klar.
wenn ich es nicht einräume, dann nicht. auch klar.
aber meine ursprungsfrage war ja, ob ich es berechnen kann bzw. einräumen kann, wenn auch designelemte eines anderen urheber darauf sind, wenn auch recht wenig.
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c_writer
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst So 29.07.2007 17:25
Titel

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fmmusic hat geschrieben:
wieso, das versteh ich nicht. klar, ich habe einen auftrag was zu gestalten. das habe ich getan, dafür steht mir auch geld zu. logisch.
jetzt im nachhinein heißt es, sie wollen das zeug weiterverarbeiten bzw. verwenden.


Ach nee, sag' bloss.

Was haben denn Deine bisherigen Kunden mit den Sachen gemacht, die Du für sie erstellt hast?
Weggeschmissen? Den Kindern zum Malen gegeben? Verbrannt, vergraben, im Meer verklappt? Grins

Sach ma' - so richtig viel Erfahrung hast Du nicht, oder? Bist Du sicher, dass das nicht Dein erster Kunde ist?

Zitat:
aber meine ursprungsfrage war ja, ob ich es berechnen kann bzw. einräumen kann, wenn auch designelemte eines anderen urheber darauf sind, wenn auch recht wenig.


Die Frage ist doch mehrfach beantwortet worden.

c_writer
 
fmmusic
Threadersteller

Dabei seit: 10.04.2007
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Verfasst So 29.07.2007 17:53
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c_writer hat geschrieben:
fmmusic hat geschrieben:
wieso, das versteh ich nicht. klar, ich habe einen auftrag was zu gestalten. das habe ich getan, dafür steht mir auch geld zu. logisch.
jetzt im nachhinein heißt es, sie wollen das zeug weiterverarbeiten bzw. verwenden.


Ach nee, sag' bloss.

Was haben denn Deine bisherigen Kunden mit den Sachen gemacht, die Du für sie erstellt hast?
Weggeschmissen? Den Kindern zum Malen gegeben? Verbrannt, vergraben, im Meer verklappt? Grins

Sach ma' - so richtig viel Erfahrung hast Du nicht, oder? Bist Du sicher, dass das nicht Dein erster Kunde ist?

Zitat:
aber meine ursprungsfrage war ja, ob ich es berechnen kann bzw. einräumen kann, wenn auch designelemte eines anderen urheber darauf sind, wenn auch recht wenig.


Die Frage ist doch mehrfach beantwortet worden.

c_writer


vielen dank für die sachlichen antworten. frage mich, warum hier machmal so agressiv geantwortet wird.
ich stelle manche fragen ja nicht zum spaß. wenn ich was nicht genau weiß, versuche ich mich rückzuversichern. möglichst ohne anwalt, da ich hoffe hier dann die antworten zu finden. aber ich werde hier hingestellt, als wäre ich ein 16 jähriger anfänger... zurück zum thema.:

bisher habe ich immer nutzungsrecht vergeben. in diesem fall ist es aber so, wie beschrieben. und das hatte ich so noch nicht. bisher hatte ich noch nie probleme, da alles 100% von mir war.
und wenn ich wie von euch gesagt, nur layouten berechne, dürften die das zeug ja theoretisch nicht weiter verwenden, denn ich vergebe kein nutzungsrecht. da es aber schon gesdruckt ist, ist ja wohl ein gewisses recht schon vergeben.
falls ihr versteht, ich will einfach in diesem fall keinen fehler machen und hoffe/hoffte entsprechende tipps zu bekommen.
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