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Thema: Druckerei nach Anzahlung untergetaucht vom 20.08.2012


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Druckerei nach Anzahlung untergetaucht
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Lara22
Threadersteller

Dabei seit: 14.05.2012
Ort: -
Alter: 43
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Verfasst Mo 20.08.2012 13:43
Titel

Druckerei nach Anzahlung untergetaucht

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Wir hatten bei -totalegalwiedieheissen.com eine Druckerei gefunden, die uns ein wirklich günstiges Angebot gemacht hatte für den Druck unserer Kataloge.
Es handelt sich um [url]www.völligwumpe.info[/url].
Der Inhaber, Herr Tutnix ZurSache, war schon immer nur sehr schwer zu erreichen, genau genommen nur per email.
An sein Telefon (er hat im Impressum nur eine Handy Nummer hinterlegt) geht er zu keiner Zeit.

Nun hatten wir mit ihm vertraglich einen Liefertermin vereinbart.
Die Vorkasse in Höhe von 50% haben wir überwiesen, die restlichen 50% sollten bei Lieferung gezahlt werden.

So, die Anzahlung (über 2000 €) ist erfolgt, seither ist der Kontakt abupt abgebrochen. Er antwortet nicht mehr auf emails, in keinster Weise. Liefertermin ist nun auch schon um 10 Tage überschritten.
D.h. wir sind unser Geld los, und unseren (dringenden) Termin für die Kataloge konnten wir auch nicht einhalten.


Ich hatte nun einen Versuch gemacht, und ihn nun unter falschem Namen um ein Angebot gebeten, das kam auch prompt am nächsten Tag!
Also nur für uns ist er nicht mehr zu sprechen...

Was kann ich da jetzt machen?
Welche Wege gibt es, andere vor ihm zu warnen?


Vielen Dank!


//edit by Nimroy:
Beitrag aufs wesentliche reduziert


Zuletzt bearbeitet von Nimroy am Mo 20.08.2012 14:35, insgesamt 3-mal bearbeitet
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eugen.schuetz

Dabei seit: 21.12.2007
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 20.08.2012 13:49
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Ich würde sagen: Ab zum Anwalt!!!
Ansonsten, wenn's nicht zu weit weg ist, einfach hinfahren und Persönlich klären.
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NaMaMe

Dabei seit: 26.09.2011
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Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 20.08.2012 13:50
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Da sie ja offenbar erreichbar SIND (nur eben nicht für euch) würde ich mal einen Anwalt einschalten und ihn fragen inwieweit man dem verein mit welchen rechtlichen Schritten drohen kann, bzw. diese dann auch vollziehen. Vielleicht reicht schon die Androhung und das ganze löst sich in Wohlgefallen auf. Ich bezweifle das zwar, da das beschriebene eher nach Masche als nach Missverständnis klingt, und die somit rechtliche Drohungen gewöhnt sein sollten, aber zumindest der Vollzug sollte wenigstens etwas bringen.
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type1

Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 20.08.2012 14:11
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Mit Namensnennung plus Erwähnung des Sachverhalts wäre ich hier ganz schön vorsichtig.
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ExMD

Dabei seit: 27.01.2005
Ort: Saarland
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 20.08.2012 14:12
Titel

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dass man bei so einer aktion erst noch ins forum geht. ab, anwalt! nix anderes!
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 20.08.2012 14:35
Titel

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type1 hat geschrieben:
Mit Namensnennung plus Erwähnung des Sachverhalts wäre ich hier ganz schön vorsichtig.


Daher Beitrag mal entschärft. Wenn es nicht nur um persönliche Rachefeldzüge geht, ist die Namensnennung unerheblich
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Piki

Dabei seit: 30.01.2008
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Mo 20.08.2012 14:58
Titel

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Zitat:
Ab zum Anwalt

Zitat:
Anwalt einschalten

Zitat:
anwalt! nix anderes!

Was habt Ihr nur mit Eurem Anwalt, ein Anwalt ist schließlich keine Institution. Meint Ihr, so ’ne Klientel lässt sich von einem Anwaltschreiben beeindrucken wie Otto Normal, der sich in die Hose macht, wenn er im Briefkopf irgendwas mit „Anwalt“ liest?

Wenn die Sache so klar ist, wie hier dargestellt: ab zur Polizei und Strafanzeige erstatten wegen Betrugs und Unterschlagung, feddich. Dazu braucht man erstmal keinen Anwalt. Und hat obendrein größere Durchschlagskraft als „Mimimi, das sag’ ich meinem Anwalt.“
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Basti

Dabei seit: 20.01.2006
Ort: Mainz
Alter: 36
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 20.08.2012 15:37
Titel

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Die Frage hier währe doch erst einmal wieder, gibt es einen Vertrag der einzuhalten gilt?
Denn wie immer, ohne Vertrag, kein Beweis, ohne Beweis kein Schuldspruch.
Das einzige was ihr vorzeigen könnt ist eure Überweisung. Dies dürfte aber nicht all zu viel bezwecken …
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