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Thema: Geleistete Anzahlung bei abgebrochenem Projekt? vom 24.08.2015


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Geleistete Anzahlung bei abgebrochenem Projekt?
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yambaaa
Threadersteller

Dabei seit: 24.08.2015
Ort: München
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 24.08.2015 19:47
Titel

Geleistete Anzahlung bei abgebrochenem Projekt?

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Hallo alle zusammen,

Es geht um Folgendes: Kunde hat eine Webseite bei mir angefragt. Ich habe einem Pauschalpreis genannt, jedoch eine Anzahlung in Höhe von 50% verlangt, da mir der Kunde unbekannt war und ich bereits von Anfang an irgendwie zweifel hatte. Der Kunde hat die Anzahlung geleistet.

In der Zwischenzeit habe ich mich mit dem Grafiker und anderen Mitwirkenden getroffen, korrespondiert, Recherchen getätigt, div. Arbeiten erledigt.

Nun hat der Kunde aus mir unerklärlichen, privaten Gründen das gesamte Projekt abgesagt und will 90% der Anzahlung zurück haben, da er nicht einsieht und auch nicht sieht, was ich bisher alles erledigt habe. Ich bin jedoch nur bereit höchstens 15% zurückzuzahlen.

Wie geht man in dem Fall konkret vor? Was ist rechtens?
Bin euch sehr dankbar!!


Zuletzt bearbeitet von yambaaa am Mo 24.08.2015 19:47, insgesamt 1-mal bearbeitet
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qualidat

Dabei seit: 14.09.2006
Ort: Eichwalde bei Berlin
Alter: 63
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 24.08.2015 22:12
Titel

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Liste auf, was du bisher getan hast und belege es mit Ausdrucken oder Dateien. Multipliziere es mit deinem Stundensatz, bis es aufgeht ... Grins

IRGENDWAS muss der Kunde schon für seine Anzahlung bekommen ...
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Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Di 25.08.2015 09:18
Titel

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Was sind denn "diverse Arbeiten"? War das schon Teil des Auftrages? Was habt ihr im Vertrag vereinbart wofür du die 50% Vorschuss bekommst? Was hat der Kunde denn schon für den Vorschuss erhalten?

Rechtens ist das was ihr vereinbart habt. Wenn ihr nichts vereinbart habt, dann solltet ihr es in einem Gespräch klären. Im Zweifel klären das die Anwälte für euch.
 
Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 25.08.2015 10:28
Titel

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Nefliete hat geschrieben:
Was sind denn "diverse Arbeiten"? War das schon Teil des Auftrages? Was habt ihr im Vertrag vereinbart wofür du die 50% Vorschuss bekommst? Was hat der Kunde denn schon für den Vorschuss erhalten?

Rechtens ist das was ihr vereinbart habt. Wenn ihr nichts vereinbart habt, dann solltet ihr es in einem Gespräch klären. Im Zweifel klären das die Anwälte für euch.


So ist es. Unterstell dem Kunden doch mal keine böse Absicht, und blende das Hörensagen von anderen mal aus und begib dich in die Situation des Kunden. Die Absage ist ihm vielleicht nicht leicht gefallen und wer weiß, was die privaten Gründe sind. Wahrscheinlich brauch er das Geld an anderer Stelle dringender. Daher ist er auch bemüht, soviel wie möglich wiederzubekommen. Würdest du nicht genau so handeln? Vor allem, wenn du vielleicht wenig bis gar nichts wiederverwertbares in Händen hältst?

Bevor du also guckst, das du (wie hier angedeutet) ganz zufällig für das geleistete genau das geleistet hast, was bezahlt war, überlege mal ob es das auch wert war und woran der Kunde das nachvollziehen kann. Und damit meine ich keine Stundenaufstellung, sondern die Wertigkeit der Lieferobjekte. Die private Situation bei deinem Kunden kann sich ja auch wieder ändern. Wenn ihr fair (das meint weder devot, noch stur Lächel ) miteinander umgeht, wirst du da möglicherweise ein nachhaltigeres Ergebnis erzielen.
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