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Thema: design verändern - urheberrecht! vom 15.07.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> design verändern - urheberrecht!
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fräulein wunderbar
Threadersteller

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Verfasst So 15.07.2007 11:56
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design verändern - urheberrecht!

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guten tag,

ich bin grafikerin und habe mit einer grafikerin zusammen ein layout erstellt. das meiste hat allerdings sie eingebracht. da wir uns nun nicht einigen konnte, möchte ich das projekt alleine durchziehen.

da sie ja wohl mitgewirkt hat an den entwurf bzw. von mir nur die mündliche feedbacks kamen, möchte ich sicher gehen, dass ich, wenn ich das projekt nun alleine mache probleme mit dem urheberrecht bekomme.

wie stark muss ein layout verändern werden, damit es da nicht zu problemen kommt?

in wieweit kann ich meine mündlichen gemeinsam abgesprochenen ideen noch behalten? beispiel: ich sage nehmen wir doch eine retromuster und sie setzt es ein?
oder ich sage wie die aufteilung des layout sein könnte, sie setzt es um?

vielleicht kann mir jemand dazu etwas sagen?

recht herzlichen dank
fräulein wunderbar

p.s.: würde es reichen einfach ein anderes retromuster zu nehmen?


Zuletzt bearbeitet von fräulein wunderbar am So 15.07.2007 11:57, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Nimroy
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Verfasst So 15.07.2007 13:35
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Re: design verändern - urheberrecht!

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fräulein wunderbar hat geschrieben:


wie stark muss ein layout verändern werden, damit es da nicht zu problemen kommt?



So stark, dass eindeutig eine schöpferische Leistung von dir im Vordergrund ist. Was das im Detail ist, entscheidet ein Richter.
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ChraCe

Dabei seit: 11.10.2004
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Verfasst So 15.07.2007 14:11
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"mündlich eingebrachte ideen" werden üblicherweise nicht als schöpferische leistung angesehen.
nach deinen angaben ist dein anteil am werk also sehr gering.

die verwendung eines retro-musters ist für sich keine schöpferische leistung.
ein austausch dieses musters kann daher auch nicht die ursprüngliche urheberschaft umgehen.

insgesamt ist die beurteilung solcher situationen immer ermessenssache und bedarf der individuellen einschätzung (einer richterlichen im streitfalle). auf der grundlage deiner angaben ist dies nicht zu leisten.
mit deinen bisherigen erläuterungen ist nicht mal abzuschätzen, ob überhaupt eine urheberrechtlich schützenswerte leistung erbracht wurde. für einen laien wäre dies schon dann kaum zu leisten, wenn du die arbeit hier komplett vorstellen würdest.

vorausgesetzt es handelt sich um ein im sinne des urheberrechts schützenswertes werk, bist du bei verwendung dessen auf die zustimmung des verfassers desselben (bzw. des rechteinhabers) angewiesen.

statt grün die farbe rot zu verwenden oder das werk zu einem prozentanteil zu modifizieren umgeht das urheberrecht nicht.

edit: so weit ich mich entsinne: bei einem werk mit mehreren urhebern ist die zustimmung zur nutzung aller beteiligten erforderlich.


Zuletzt bearbeitet von ChraCe am So 15.07.2007 14:13, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Zim

Dabei seit: 05.12.2006
Ort: Earth Rocks
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Verfasst So 15.07.2007 15:16
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Ganz ehrlich?

Wenn du kannst zieh dieses eine Projekt mit ihr gemeinsam durch. Nicht nur weil es moralisch zweifelhaft ist sie nach all ihrer geliesteten Arbeit einfach rauszuwerfen, sondern vielmehr weil sowas schnell weitere Kreise ziehen kann die deinen Ruf ruinieren können. Und du ersparst dir möglicherweise einen unschönen Rechtsstreit.

ZIM
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fräulein wunderbar
Threadersteller

Dabei seit: 15.07.2007
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Verfasst So 15.07.2007 19:04
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So ich versuche mal die Sachlage etwas präziser zu erklären:

Projekt A bekam ein Design "nur von mir" - auch grafisch umgesetzt. Die Idee des Projekts ist ebenfalls - nachweislich- von mir. Es geht um eine Broschüre.

Diese Broschüre wurde eben von mir designed. Dann wurde die andere Grafikerin hinzugezogen und sie veränderte mein Design. Statt geschwungenen Linien wurde ein RetroMuster eingesetzt. Die Farben der Balken blieben, wurden aber "anders" einfärbt. Das Retromuster wurde als Hauptbestandteil der Broschüre eingesetzt. Bei mir waren es eher die geschwungenen Linien. Fotos und Textbalken sind ähnlich meinem ersten Entwurf.

Sie hat somit auf die erste Seite statt der geschwungenen Linien und des weissen Hintergrunds, ein Retromuster draufgelegt (Schwarz/Grau)

Vorwort hatte ich ebenfalls, wurde von ihr nur mit dem Retromuster angepasst auf die Umschlagseite.
Ebenso wurden die folgenden Seiten angepasst, wobei die GRUNDIDEE (Projekt), Art der Anordnung von Balken, Textblöcken von mir sind.

Ich hatte in diesen Entwürfen eher "eckige" Bilderrahmen und sie arbeitete mit "freigestellten" Objekten.

Vielleicht ist das nun nachvollziehbarer.

Recht herzlichen Dank für Euer Feedback!

fräulein wunderbar

p.s.:was hat hat es mit diesem satz/gebrauchsmuster auf sich:"Ein Logoerstellung kann man als Gebrauchsmuster schützen lassen. Es genügen geringfügige Änderungen an Farbe und Form des Logos, um der Urheberschaft zu entkommen, um es "neu" zu entwerfen. Schrifttypen und Satz unterliegen, wenn es gängige Gestaltungen sind, sowieso keiner Urheberschaft mehr."


Zuletzt bearbeitet von fräulein wunderbar am So 15.07.2007 19:23, insgesamt 1-mal bearbeitet
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c_writer
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst So 15.07.2007 20:30
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fräulein wunderbar hat geschrieben:
So ich versuche mal die Sachlage etwas präziser zu erklären:

Projekt A bekam ein Design "nur von mir" - auch grafisch umgesetzt. Die Idee des Projekts ist ebenfalls - nachweislich- von mir. Es geht um eine Broschüre.


Ideen sind grundsätzlich nicht schutzfähig, weder nach dem Urheber- noch nach sonst irgendeinem Recht. 'Die Gedanken sind frei'.

Zitat:
Diese Broschüre wurde eben von mir designed. Dann wurde die andere Grafikerin hinzugezogen und sie veränderte mein Design.


Wer hatte die Nutzungsrechte an dem Design? Ein Kunde, Du, sie? Wer hat in wessen Auftrag was gemacht?

Zitat:
Vielleicht ist das nun nachvollziehbarer.


Nicht so Recht - wo liegt denn nun eigentlich_konkret_ Dein Problem?

Bist Du mit dem, was Deine Kollegin gemacht hat, nicht einverstanden und willst Ihr jetzt 'was am Zeug flicken? Oder umgekehrt? Oder wie?

Zitat:
p.s.:was hat hat es mit diesem satz/gebrauchsmuster auf sich:"Ein Logoerstellung kann man als Gebrauchsmuster schützen lassen. Es genügen geringfügige Änderungen an Farbe und Form des Logos, um der Urheberschaft zu entkommen, um es "neu" zu entwerfen. Schrifttypen und Satz unterliegen, wenn es gängige Gestaltungen sind, sowieso keiner Urheberschaft mehr."


Kannst Du Deine Frage präzisieren?

Mit Deinem Fall dürfte es nichts zu tun haben, da weder Du noch die andere Grafikerin beim DPMA ein Gebrauchsmuster auf ein Logo haben eintragen lassen, oder? Es geht hier ja gar nicht um ein Logo, wenn man Deinen Ausführungen folgt.

Zur Schutzfähigkeit von Logos kannst Du hier

http://de.wikipedia.org/wiki/Kleine_M%C3%BCnze
http://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrecht
http://de.wikipedia.org/wiki/Sch%C3%B6pfungsh%C3%B6he
alles wichtige nachlesen, wenn es Dich interessiert.

c_writer
 
fräulein wunderbar
Threadersteller

Dabei seit: 15.07.2007
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Verfasst So 15.07.2007 23:55
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c_writer hat geschrieben:
fräulein wunderbar hat geschrieben:
So ich versuche mal die Sachlage etwas präziser zu erklären:

Projekt A bekam ein Design "nur von mir" - auch grafisch umgesetzt. Die Idee des Projekts ist ebenfalls - nachweislich- von mir. Es geht um eine Broschüre.


Ideen sind grundsätzlich nicht schutzfähig, weder nach dem Urheber- noch nach sonst irgendeinem Recht. 'Die Gedanken sind frei'.


hab doch nicht nur über gedanken geschrieben. steht doch da, dass der erstentwurf von mir grafisch umgesetzt wurde! nicht nur gedanklich

c_writer hat geschrieben:
Zitat:
Diese Broschüre wurde eben von mir designed. Dann wurde die andere Grafikerin hinzugezogen und sie veränderte mein Design.


Wer hatte die Nutzungsrechte an dem Design? Ein Kunde, Du, sie? Wer hat in wessen Auftrag was gemacht?


Es handelt sich um meine idee - diese broschüre ist meine idee. ich habe die ersten entwürfe allein gemacht. durch zufälle kam dann die andere grafikerin dazu und sie änderte die entwürfe ab. basis sind aber meine entwürfe und meine idee und gemeinsam haben wir dann über die broschüre gesprochen und was ich mir dabei denke, wen sie ansprechen soll, was ich mir vorstelle, etc.

wer die Nutzungsrechte hat? das ist mir ja noch unklar.


c_writer hat geschrieben:
Zitat:
Vielleicht ist das nun nachvollziehbarer.


Nicht so Recht - wo liegt denn nun eigentlich_konkret_ Dein Problem?


wer hat die nutzungsrechte? was ist mit dem design? wie sind ihre änderungen zu sehen?

c_writer hat geschrieben:
Bist Du mit dem, was Deine Kollegin gemacht hat, nicht einverstanden und willst Ihr jetzt 'was am Zeug flicken? Oder umgekehrt? Oder wie?


versteh die frage nicht ganz. ich will nur sehen, dass ich bei der sache keinen fehler mache. ihre entwürfe gefallen mir.

danke für die links! les ich mir durch Lächel

schönen abend,
fräulein wunderbar
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c_writer
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mo 16.07.2007 02:33
Titel

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fräulein wunderbar hat geschrieben:

hab doch nicht nur über gedanken geschrieben. steht doch da, dass der erstentwurf von mir grafisch umgesetzt wurde! nicht nur gedanklich


und

Zitat:
Es handelt sich um meine idee - diese broschüre ist meine idee.


Merkste selbst, ne?

Vergiss' mal die Idee. Ganz und gar.

Zitat:
ich habe die ersten entwürfe allein gemacht.


O.k. In wessen Auftrag? Aus eigenem Antrieb oder im Rahmen eines Kundenauftrages? Was war vereinbart bzgl der Nutzungsrechte?

Zitat:
durch zufälle kam dann die andere grafikerin dazu und sie änderte die entwürfe ab.


Wie -"durch Zufälle"? Stand Deine Tür offen und sie ist mal eben so reingeschlendert, 'Och, so'n ZUfall, ich bin auch Grafikerin, lass' mich mal mit malen'?

In wessen Auftrag hast Du das erste Design gemacht? Was war mit dem Auftraggeber vertraglich geregelt? Wo kommt die zweite Grafikerin her? Wer hat sie beauftragt? Was war zwischen Euch beiden vereinbart?

Zitat:
basis sind aber meine entwürfe und meine idee und gemeinsam haben wir dann über die broschüre gesprochen und was ich mir dabei denke, wen sie ansprechen soll, was ich mir vorstelle, etc.


Du _sprichst_ Du mit einer Kollegin und sie _macht_ dann? Ist sie von Dir beauftragt worden? Auf welcher vertraglichen Basis? Ist sie Deine Subunternehmerin?

Zitat:

wer hat die nutzungsrechte?


Meine Glaskugel ist gerade kaputt.

In wessen Auftrag hast Du gearbeitet, in wessen Auftrag hat sie gearbeitet, was steht in den Verträgen ...

Das sind so viele Variablen offen - kein Mensch kann auf der Basis eine halbwegs realistische Einschätzung abgeben ...

Zitat:
was ist mit dem design?
wie sind ihre änderungen zu sehen?


Wie gesagt - Du musst schon Butter bei die Fische geben.

c_writer
 
 
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