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nanu
Dabei seit: 31.03.2006
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Verfasst Sa 09.11.2013 00:24
Titel
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someonesdaughter hat geschrieben: | Und es ist dummes, illegales Zeug. Du könntest auch empfehlen, Autos zu klauen und so in die Einzelteile zu zerlegen, dass "eigentlich nichts zu befürchten" ist … |
Ich habe aber weder empfohlen, Autos zu klauen, noch habe ich empfohlen einfach so ohne Absprache ein Bild zu verumstalten.
Ich habe nur gesagt, jemand hat eigentlich nichts zu befürchten wenn das Ursprungsbild nicht mehr erkennbar ist.
Das ist ein Unterschied. Was der Einzelne daraus macht, ist sein Bier.
Empfohlen habe ich also nichts.
someonesdaughter hat geschrieben: |
Ja, viel Spaß beim selbst verteidigen. Du gehst ja schon hier argumentativ baden |
nö, ich kann aus Erfahrung sagen, dass es nicht so ein muss auch beim Zivilrecht.
Wenn es um einen kleinen Streitwert geht, kann man das auch gut machen.
Ich gebe dir aber nun mal eine Empfehlung. Schaue dir doch einfach mal öffentliche Gerichtsverhandlungen an.
Zuletzt bearbeitet von nanu am Sa 09.11.2013 00:28, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
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Verfasst Sa 09.11.2013 10:11
Titel
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Aber wenn doch schon die Änderung des Ursprungsbildes als solches untersagt ist!
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Benutzer 116623
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst So 10.11.2013 01:03
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nanu hat geschrieben: |
Ich habe aber weder empfohlen, Autos zu klauen, |
Meine Güte, bist du begriffsstutzig.
"Du könntest auch empfehlen" - weisst du, was "könntest" bedeutet?
Zitat: | noch habe ich empfohlen einfach so ohne Absprache ein Bild zu verumstalten. |
Doch, hast du. Und zwar so sehr, dass das Rohmaterial nicht mehr erkennbar ist, weil man dann ja nichts zu befürchten hätte. Und das ist verboten. Jede Art Bearbeitung eines fremden Fotos. Nichts zu befürchten hat man nur dann, wenn amn die Bearbeitungsrechte hat. Punkt. Hör doch auf, jetzt hier rumzulügen.
Zitat: | Ich gebe dir aber nun mal eine Empfehlung. Schaue dir doch einfach mal öffentliche Gerichtsverhandlungen an. |
Benimm dich nicht wie ein kleines Kind, wenn du beim Erzählen von Unsinn erwischt wirst. Du machst es mit deinen dämlichen "Ratschlägen" doch nicht besser....
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qualidat
Dabei seit: 14.09.2006
Ort: Eichwalde bei Berlin
Alter: 63
Geschlecht:
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Verfasst So 10.11.2013 01:34
Titel
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Zitat: | Und zwar so sehr, dass das Rohmaterial nicht mehr erkennbar ist, weil man dann ja nichts zu befürchten hätte. Und das ist verboten. |
Sorry, aber ganz so einfach ist es eben nicht, wenn dabei ein eigenes Kunstwerk mit "ausreichend Schöpfungshöhe" entsteht. Also bitte keine solch simple Schwarz-Weiss-Malerei. Einfach nur ein Ausschnitt, ein Umfärben oder Spiegeln reichen natürlich nicht aus - das Nachzeichnen z.B. eines Fotos hat dagegen durchaus gute Chancen als eigenes Werk.
Es ist ja völlig richtig, bei solchen Sachen vorsichtig zu sein. Aber es ist auch ziemlich erschreckend, mit welcher voauseilend-kriecherischen Unterwürfigkeit manche durch die Gegend rennen. Zum Glück ist hierzulande (noch) wesentlich mehr erlaubt als verboten ... auch ist das Geseier irgend eines Anwaltes noch lange kein geltendes Recht, auch wenn der das naturgemäß anders sieht.
Zuletzt bearbeitet von qualidat am So 10.11.2013 01:37, insgesamt 2-mal bearbeitet
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nanu
Dabei seit: 31.03.2006
Ort: -
Alter: -
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Verfasst So 10.11.2013 15:33
Titel
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qualidat hat geschrieben: | Sorry, aber ganz so einfach ist es eben nicht, wenn dabei ein eigenes Kunstwerk mit "ausreichend Schöpfungshöhe" entsteht. Also bitte keine solch simple Schwarz-Weiss-Malerei. Einfach nur ein Ausschnitt, ein Umfärben oder Spiegeln reichen natürlich nicht aus - das Nachzeichnen z.B. eines Fotos hat dagegen durchaus gute Chancen als eigenes Werk. |
Genau das habe ich ja versucht "someonesdaughter" zu erklären.
Es gibt im Rechtssystem selten nur schwarz oder weiß.
Rechtsthemen sind eben meistens nicht wie eine Mathematikaufgabe eindeutig berechenbar.
Das gilt insbesondere für das Individualrecht und das dürfte doch auf das Ausgangsthema zutreffen.
Auch wenn ein Anwalt felsenfest etwas behauptet, dann behauptet doch der Anwalt der Gegenseite meistens das glatte Gegenteil. Im Gerichtssaal triffst sich dann nicht selten irgendwo die Mitte oft doch mit einem Vergleich.
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Frank Münschke
Forums-Papa
Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Essen
Alter: 69
Geschlecht:
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Verfasst So 10.11.2013 16:11
Titel
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Was hat die Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden, damit zu tun, ob wir es für richtig halten, wenn die Gestaltungen von Kollegen entgegen Lizenzbestimmungen verändert und verwendet werden? Unabhängig von allem juristischen Drumherum sollten gerade wir untereinander eine entsprechende Fairness propagieren und ausüben ...
Auch, was so eine Haltung mit "vorauseilend kriecherischer Unterwürfigkeit" zu tun haben soll, entzieht sich meinem Verständnis ...
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qualidat
Dabei seit: 14.09.2006
Ort: Eichwalde bei Berlin
Alter: 63
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Verfasst So 10.11.2013 17:04
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Zitat: | Auch, was so eine Haltung mit "vorauseilend kriecherischer Unterwürfigkeit" zu tun haben soll, entzieht sich meinem Verständnis ... |
Ich meine damit, wenn man immer vorher fragen würde, gäbe es keine Kritik, keine Auseinandersetzung oder gar Persiflage. Die legendären Fotomontagen von John Heartfield beruhen z.B. zu 100% auf der Nutzung fremder Fotos.
Würde man immer vorher fragen, ob man ein "Werk" z.B. verreissen oder in eigenen Werken "verwursten" darf, würde dies natürlich immer verneint. Jürgen von der Lippe dürfte sich z.B. nicht mit einem Lied von Peter Maffai über diesen lustig machen ... Sag' nicht, das findest du in Ordnung?
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nanu
Dabei seit: 31.03.2006
Ort: -
Alter: -
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Verfasst So 10.11.2013 17:23
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Frank Münschke hat geschrieben: | Was hat die Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden, damit zu tun, ob wir es für richtig halten, wenn die Gestaltungen von Kollegen entgegen Lizenzbestimmungen verändert und verwendet werden? |
Es geht nicht primär um die Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden sondern es geht um die Grauzonen bei den Rechtsthemen. In der Juristenspräche dürfte das wohl Ermessensspielraum heißen. Diese Grautöne habem wir ja nun hoffentlich alle erkannt, bzw. realisiert das es sie gibt.
Die Anwälte verdienen mit den Grauzonen das Geld, bzw. mit der Gewichtung der Interessen ihrer Mandanten bzw. es mehr nach Weiß oder mehr nach Schwarz zu beschreiben. Der Richter fällt dann ggf. aufgrund der Darstellungen eine Gewichtung.
Ja, nun mal im Ernst, ist die Rechtslage eindeutig, wie manche es hier behaupten, dann braucht man keinen Anwalt.
Hat jemand eindeutig ein schöpfungswürdiges Bild bzw. Motiv geklaut und schlägt damit Profit, dann kann man sich ja als Geschädigter an die Staatsanwaltschaft wenden. So eine Anzeige wegen Betrug aufgeben und das Verfahren anrollen lassen.
Zuletzt bearbeitet von nanu am So 10.11.2013 17:25, insgesamt 1-mal bearbeitet
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