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Thema: Bildrecht! ... wenn ich ein Bild aus dem Internet veränder! vom 29.10.2013


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Bildrecht! ... wenn ich ein Bild aus dem Internet veränder!
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nanu

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Verfasst Fr 08.11.2013 13:05
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sorry someonesdaughter,

wenn du wirklich Ahnung vom Thema Recht hättest, würdest du hier im Forum überhaupt keine angeblichen glaskalen rechtliche Aussagen treffen, bzw. die Leute so beraten. Ich finde das auch schon echt grenzwertig.

someonesdaughter hat geschrieben:
Stell dich doch nicht noch blöder als du bist. Der ganze Thread dreht sich (mal wieder) darum, dass man die Rechte braucht. Ja, braucht man. Mehrfach geschrieben. Auch für Umfärben etc. Nur du meinst natürlich Ratschläge erteilen zu müssen, wie man das umgeht ...


Zwischen "Das ist ganz klar und eindeutig VERBOTEN.". und "man braucht die Rechte" liegt aber ein Unterschied.
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Odin_333

Dabei seit: 23.01.2009
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 08.11.2013 13:05
Titel

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Um mal wieder mit einem Autovergleich zu kommen:

Eine Landschaftsaufnahme die u.U. noch von einem Hobbyfotografen gemacht worden ist, auf die vom TE beschriebene Art und Weise zu verwenden ist in etwa vergleichbar mit 10 Sachen zu schnell fahren auf einer Landstrasse, auf der weit und breit kein Blitzer zu sehen ist.
Es ist verboten, es ist eine Straftat, man wird aber niemals zur Rechenschaft gezogen werden können.

Wie hoch ist nochmal das Bussgeld, sollte der Fotograf tatsächlich nachweisen können, dass dieses derart reduzierte Bild einer Landschaftsaufnahme tatsächlich von ihm ist?
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Benutzer 62312
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Verfasst Fr 08.11.2013 13:35
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@ Nanu:
Die Lage ist doch glasklar. Ein fremdes Werk ist nur mit Zustimmung des Urhebers zu bearbeiten. Solange dieses Zustimmung nicht vorliegt bleibt es verboten. Und wie ich auch schon geschrieben habe, kann es durchaus sein, das auch das neu geschaffene Werk, gar keines ist. Das könnte nur per Gericht festgestellt werden...

Bei deinem vorletzten Zitat ist es auf jeden Fall eindeutig und Daughter hat dir auch erklärt warum.


@ Odin:
Niemals zur Rechenschaft gezogen werden können... Du meine Güte Meine Güte!


Vlt sollte man lieber den Thread dicht machen?
 
nanu

Dabei seit: 31.03.2006
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Verfasst Fr 08.11.2013 13:44
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qualidat hat geschrieben:
Soweit ich mich entsinnen kann, darf man aus anderer Leute Fotos oder Zeichnungen ein eigenes Werk machen (z.B. Collage/Montage), ohne den Urheber das Materiales zu fragen, wenn dabei genügend künstlerische Schöpfungshöhe zur Geltung kommt, so dass ein neues eigenes Werk entsteht.

Allerdings liegen die Ansprüche sehr hoch und unter Umständen wird darum gestritten ...


Hier wird es doch eigentlich ziemlich gut auf dem Punkt gebracht,
Wenn tatsächlich gestritten wird, geht es halt darum wo die größte künstlerische Schöpfungshöhe liegt.
Beim Urheber des Ursprungsbildes oder bei dem, der sich von dessen Werk/Bild inspirieren lassen hat.


Odin_333 hat geschrieben:
Wie hoch ist nochmal das Bussgeld, sollte der Fotograf tatsächlich nachweisen können, dass dieses derart reduzierte Bild einer Landschaftsaufnahme tatsächlich von ihm ist?


Sollte es einen Streitwert geben, orientiert der sich an der Schöpfungshöhe.
Einfach simpel, haben x Hobbyfotografen den gleichen Baum in fast identischer Weise fotografiert, liegt der beim Urheber fast bei 0. Ist der Fotograf aber sowas wie ein Picasso. Das Ursprungswerk ist künstlerisch einzigartig bzw. wird von der Gesellschaft so befunden , dann dürfte der Wert beim Urheber wohl wesentlich höher liegen.

Gleiches gilt auch für den , der sich inspirieren lassen hat.

Nefliete hat geschrieben:
Die Lage ist doch glasklar. Ein fremdes Werk ist nur mit Zustimmung des Urhebers zu bearbeiten. Solange dieses Zustimmung nicht vorliegt bleibt es verboten.


Das wird auch nicht bestritten, es geht aber um die Konsequenzen.
Hier finde ich den Vergleich mit dem Bußsgeld eingentlich auch ok. Denn haben x Hobbyfotografen den gleichen Baumin fast identischer Weise fotografiert , dann gibt es auf dessen Seite einfach keinen Streifwert und der Prozess hätte seinerseits keine Aussicht auf Erfolg.

So und nun möchte ich mal Gerichtsurteile Aktzeichen zu diesem Gebiet sehen, bevor wir uns hier weiter verfransen.


Zuletzt bearbeitet von nanu am Fr 08.11.2013 13:58, insgesamt 4-mal bearbeitet
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Benutzer 116623
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Verfasst Fr 08.11.2013 14:25
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nanu hat geschrieben:
sorry someonesdaughter,

wenn du wirklich Ahnung vom Thema Recht hättest, würdest du hier im Forum überhaupt keine angeblichen glaskalen rechtliche Aussagen treffen, bzw. die Leute so beraten. Ich finde das auch schon echt grenzwertig.


Du bist echt 'ne Marke. Das ausgerechnet von dir?

"Allerdings wenn er das Werk im Ausdruck so verumstaltet so dass das Ursprungsbild nicht mehr erkennbar ist, hat er eigentlich auch nichts zu befürchten."

Oder erinnerst du dich einfach nicht an dein dummes Geschwätz von 'gestern'? Du gibst hier eindeutig illegale Ratschläge und plusterst dich auf?

Zitat:
Hier wird es doch eigentlich ziemlich gut auf dem Punkt gebracht,
Wenn tatsächlich gestritten wird, geht es halt darum wo die größte künstlerische Schöpfungshöhe liegt.


Nein.

Zitat:
Beim Urheber des Ursprungsbildes


Da liegt das Urheberrecht sowieso _immer_, bei Fotos spielt die Schöpfungshöhe überhaupt keine Rolle. Jedes Foto ist urheberrechtlich geschützt. Das wirst du aber eher nicht mehr begreifen ...

Zitat:
Sollte es einen Streitwert geben, orientiert der sich an der Schöpfungshöhe.


Blödsinn.

Zitat:
Hier finde ich den Vergleich mit dem Bußsgeld eingentlich auch ok. Denn haben x Hobbyfotografen den gleichen Baumin fast identischer Weise fotografiert , dann gibt es auf dessen Seite einfach keinen Streifwert


"Streifwert", jaja. Natürlich gibt es einen Streitwert, im Zweifelsfall legt den das Gericht fest. Du verbläst hier einfach gequirlte Kacke ohne Ende.

Zitat:
So und nun möchte ich mal Gerichtsurteile Aktzeichen


Aktenzeichen, das hat nichts mit Aktzeichnen zu tun … dann such dir doch gefälligst eines.


Odin_333 hat geschrieben:

Wie hoch ist nochmal das Bussgeld, sollte der Fotograf tatsächlich nachweisen können, dass dieses derart reduzierte Bild einer Landschaftsaufnahme tatsächlich von ihm ist?


Das Bußgeld wäre das geringste Problem, könnte sogar sein, dass überhaupot keine strafrechtliche Konsequenz droht, weil das öffentliche Interesse nicht bejaht wird.

Teuer wird's im Zivilrecht (!), da setzt nämlich der Geschädigte seine Ansprüche gegen dich durch! Und alleine die eigenen Anwaltskosten aufzubringen, dürfte dich oder nanu an die Grenzen des Machbaren bringen ...


Zuletzt bearbeitet von am Fr 08.11.2013 14:29, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
Benutzer 62312
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Verfasst Fr 08.11.2013 14:42
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nanu hat geschrieben:
So und nun möchte ich mal Gerichtsurteile Aktzeichen zu diesem Gebiet sehen, bevor wir uns hier weiter verfransen.

Wie schon erwähnt, eine Anlauf stelle wäre zB der Bundesgerichtshof.
 
nanu

Dabei seit: 31.03.2006
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Verfasst Fr 08.11.2013 16:04
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someonesdaughter hat geschrieben:
Oder erinnerst du dich einfach nicht an dein dummes Geschwätz von 'gestern'? Du gibst hier eindeutig illegale Ratschläge und plusterst dich auf?


* Keine Ahnung... * gestern war ich den ganzen Tag nicht im Internet *zwinker*

Ich habe auch keine illegalen Ratschläge gegeben, das zu behaupten ist ja wohl voll die Unterstellung.


"Allerdings wenn er das Werk im Ausdruck so verumstaltet so dass das Ursprungsbild nicht mehr erkennbar ist, hat er eigentlich auch nichts zu befürchten."

das habe ich geschrieben, weil es so ist. Ich habe aber nicht geschrieben, dass nun alle munter damit loslegen sollen.
Auch habe ich nicht behauptet das es grundsätzlich legal ist.
Es ist genauso, als wenn ich sage, wer 10 kmh auf der abgelegenen Landstraße zu schnell fährt, hat in der Regel nichts zu befürchten.

Recht bekommen und Recht haben sind sowie zwei verschiedene Paar Schuhe. Frag doch mal Rechtpfleger oder überhaupt Leute aus dem Gebiet..

someonesdaughter hat geschrieben:
Teuer wird's im Zivilrecht (!), da setzt nämlich der Geschädigte seine Ansprüche gegen dich durch! Und alleine die eigenen Anwaltskosten aufzubringen, dürfte dich oder nanu an die Grenzen des Machbaren bringen ...


nö muss nicht so sein, Zivilgericht in der ersten Instanz, da gibt es überhaupt keine Anwaltspflicht.


Zuletzt bearbeitet von nanu am Fr 08.11.2013 16:06, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Benutzer 116623
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Verfasst Fr 08.11.2013 17:13
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nanu hat geschrieben:


* Keine Ahnung... * gestern war ich den ganzen Tag nicht im Internet *zwinker*


Deshalb steht 'gestern' auch in diesen lustigen Zeichen, weisst du ...

Zitat:
Ich habe auch keine illegalen Ratschläge gegeben, das zu behaupten ist ja wohl voll die Unterstellung.



Nein:

Zitat:
"Allerdings wenn er das Werk im Ausdruck so verumstaltet so dass das Ursprungsbild nicht mehr erkennbar ist, hat er eigentlich auch nichts zu befürchten."

das habe ich geschrieben


Und es ist dummes, illegales Zeug. Du könntest auch empfehlen, Autos zu klauen und so in die Einzelteile zu zerlegen, dass "eigentlich nichts zu befürchten" ist …

Zu befürchten ist allerdings, dass du komplett merkbefreit bist.

Zitat:
nö muss nicht so sein, Zivilgericht in der ersten Instanz, da gibt es überhaupt keine Anwaltspflicht.


Ja, viel Spaß beim selbst verteidigen. Du gehst ja schon hier argumentativ baden. Aber Selbstüberschätzung war ja seit jeher deins … Sinnlos, sich weiter mit deinen Kindergartenvorstellungen auseinanderzusetzen.
 
 
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