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Thema: Bildrecht vom 17.08.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Bildrecht
Autor Nachricht
tha moe
Threadersteller

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Verfasst Do 17.08.2006 10:40
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Bildrecht

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Hallo zusammen!

Habe hier ein Bild von einer netten Berliner Flaschensammlerin von meinem Chef bekommen.
Dieses Bild soll auf ein t-shirt gedruckt werden (fragt mich nicht für was, habe bisher nur den auftrag bekommen das bild freizustellen).

meine frage nun: der fotograf hat uns das bild überlassen, von der Frau liegt nichts vor und Chefchen sagt die Dame schon ne weile verstorben sei.... heißt das jetzt das das bild ohne weiteres verwendbar ist?

hoffe das ist keine allzudumme frage, hätte der frau nämlich n bissel kohle gegönnt

gruß
tha moe
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Lazy-GoD
Moderator

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Verfasst Do 17.08.2006 11:06
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Rein rechtlich kommt es drauf an, wie das Bild aussieht. Bzw. die Dame auf dem Bild. Ist es ein zufälliges Bild (weiß die Dame nicht, dass sie aufgenommen wurde)? Oder lächelt sie in die Kamera/ blickt in die Kamera (wußte also, dass sie fotografiert wurde)?

Wenn letzteres zutrifft, kann man das als Willenserklärung werten - dann wurde ohne Honorar gearbeitet und die Verwertungsrechte liegen voll beim Fotografen.
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tha moe
Threadersteller

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Verfasst Do 17.08.2006 11:28
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Hallo Lazy,
ja sie lächelt (wenn man das so sagen kann) in die kamera!

hier isse übrigens:


danke für den schnellen tip!

Lazy-GoD hat geschrieben:
Rein rechtlich kommt es drauf an, wie das Bild aussieht. Bzw. die Dame auf dem Bild. Ist es ein zufälliges Bild (weiß die Dame nicht, dass sie aufgenommen wurde)? Oder lächelt sie in die Kamera/ blickt in die Kamera (wußte also, dass sie fotografiert wurde)?

Wenn letzteres zutrifft, kann man das als Willenserklärung werten - dann wurde ohne Honorar gearbeitet und die Verwertungsrechte liegen voll beim Fotografen.



Meinst Du das in hinsicht darauf das Sie scho n verstorben ist??

oder muß ich jetzt´darauf 8en das ich nie wieder in ne Kamera lache, weil ich dann mit dem Risiko leben müßte das ich dann irgendwann mal als xxl druck auf nem Laster mit nem Döner neben mir lande?

Das kann ich ja schon fast nicht glauben!

[edit]
Bitte edit verwenden.


Zuletzt bearbeitet von Nimroy am Do 17.08.2006 12:51, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Lazy-GoD
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Verfasst Do 17.08.2006 12:00
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Zustimmungspflicht

Zitat:
Wenn sich eine Person ins Bild drängt, darf vermutet werden, dass sie mit einer zweckgemäßen Verwertung des Bildnisses einverstanden ist.


Zuletzt bearbeitet von Lazy-GoD am Do 17.08.2006 12:01, insgesamt 1-mal bearbeitet
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tha moe
Threadersteller

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Verfasst Do 17.08.2006 12:16
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Alles klar, vielen Dank für Deine Hilfe! *Thumbs up!*

closed!
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Lazy-GoD
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Verfasst Do 17.08.2006 12:17
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Hier nochmal ausführlicher in Bezug auf "stillschweigende Willenserklärung": http://www.rundumpresse.de/catalog/infopage.php/content/bild/mid/cms_10065#10049
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mahzell

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Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 17.08.2006 12:40
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Zitat:
§ 22 KUG lautet wörtlich:
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte und die Kinder des Abgebildeten, und wenn weder ein Ehegatte noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.


davon abgesehen würde ich ein zunge rausstrecken nicht zwangläufig als zustimmung anerkennen.
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