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Thema: Auftraggeber macht mächtig Ärger / Onlineshop Button-Lösung vom 09.04.2013


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Auftraggeber macht mächtig Ärger / Onlineshop Button-Lösung
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Ralph_Christian_M
Threadersteller

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Verfasst Di 09.04.2013 22:34
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Auftraggeber macht mächtig Ärger / Onlineshop Button-Lösung

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MOIN!
Wir haben vor 5 Jahren einen Onlineshop für einen Kunden erstellt, dieser hat im März eine Abmahnung wegen der Button-Lösung erhalten.

Nachdem er uns dies mitgeteilt hat, haben wir den Button im Bestellvorgang unverzüglich abgeändert und etwas recherchiert - es handelt sich um eine Massenabmahnung einer unseriösen Kanzlei (wie es meistens der Fall ist). Die Rechtsabteilung der IHK hat uns auf Rückfrage mitgeteilt, dass man die Abmahnung nicht ernst nehmen solle und im Gegenzug sogar Anzeige wegen Rechtsmissbrauch gegen die Kanzlei erstatten könne. Dies alles haben wir zwei Stunden nach der Info unseres Kunden diesem mitgeteilt - er hatte die Angelegenheit inzwischen aber schon seinem Rechtsanwalt übergeben.

Jetzt das Unglaubliche: Heute kam die Info, dass der RA für seine Leistungen satte 1.200 Euro berechnet - und als ob das nicht genug wäre, will unser Kunde dieses Geld nun von uns erstattet haben und fragt schon, ob wir gut rechtsschutzversichert sind... Geht´s noch?

Kann unser Kunde uns auf irgendeiner rechtlichen Grundlage belangen?

Uns wurde im Aug. 2012 kein Auftrag erteilt, den Shop hinsichtlich der Button-Lösung zu überarbeiten. Auch sind wir keine Angestellten des Unternehmens, die ständig neue rechtliche Vorgaben für Onlineshops selbstständig umsetzen.
Bitte verschohnt uns mit Kommentaren wie "hättet ihr doch wissen müssen", "selbst schuld, ihr müsst zahlen" etc. Wir sind auf Print spezialisiert und betreuen keine Onlineshops - der Betreiber des Shops trägt doch die Verantwortung, oder?

DANKE schonmal
Ralph
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pantonine

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Verfasst Di 09.04.2013 22:40
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Zitat:
Bitte verschohnt uns mit Kommentaren wie "hättet ihr doch wissen müssen", "selbst schuld, ihr müsst zahlen"
Was willst Du nun, ne ehrliche Antwort oder nur Selbstbestätigung. Sorry, aber sich im Vorfeld bestimmte Antworten verbitten ist schon reichlich seltsam in einem Forum.

Ne Rechtsberatung kann Dir hier eh niemand geben.


Zuletzt bearbeitet von pantonine am Di 09.04.2013 22:41, insgesamt 1-mal bearbeitet
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type1

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Verfasst Di 09.04.2013 22:50
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Vor 5 Jahren war die rechtliche Grundlage eine andere.
Das kann also vor 5 Jahren gar nicht Anforderung gewesen sein.
Wenn der Kunde sich rechtlich nicht absichert, wenn sich rechtliche Änderungen ergeben, ist das sein Problem.

Das hat auch nichts mit Rechtsberatung zu tun, sondern gaz einfach mit Logik.


Zuletzt bearbeitet von type1 am Di 09.04.2013 22:51, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Moderator

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Ort: Hedwig Holzbein
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Verfasst Di 09.04.2013 22:56
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Zahlt dir dein Autohändler auch den Strafzettel, wenn dein Auto nach 5 Jahren keinen TÜV mehr hat? * huduwudu! *

Wenn euer Kunde euch nicht dafür beauftragt habt die Seite zu pflegen und auf den aktuellen Stand der Technik zu bringen, würde ich demKunden sagen "hättet ihr doch wissen müssen", "selbst schuld, ihr müsst zahlen" etc. *zwinker*

Wobei ich mir noch nicht einmal sicher bin, ob man das einem Kunden überhaupt selbst anbieten darf, oder ob man dafür schon einen Anwalt braucht. Kann gut sein, dass das schon in den Bereich Rechtsberatung geht, welche wir als einfache Mediengestalter gar nicht geben dürfen.

Ach ja, das hier ist keine Rechtsberatung und nur die perönliche Meinung eines einzelnen Forenmitgliedes. Für eine rechtssichere Aussage wenden Sie sich bitte an einen Anwalt ihres Vertrauens. Grins
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pantonine

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Verfasst Di 09.04.2013 23:20
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Zitat:
Das hat auch nichts mit Rechtsberatung zu tun, sondern gaz einfach mit Logik.
Logik und gesunder Menschenverstand sind nicht immer die einigen oder besten Ratgeber bei solchen Themen.

Ich finde schon, dass Fragen wie
Zitat:
der Betreiber des Shops trägt doch die Verantwortung, oder?
oder
Zitat:
will unser Kunde dieses Geld nun von uns erstattet haben und fragt schon, ob wir gut rechtsschutzversichert sind... Geht´s noch?
schnell den rechtlichen Bereich erreichen können und nicht verbindlich beantwortet werden können.
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type1

Dabei seit: 19.11.2004
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Verfasst Di 09.04.2013 23:25
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Es kann vor 5 Jahren nicht Anforderung gewesen sein.
Was nicht da ist, kann auch nicht rechtlich beraten werden.
Da würde ich nicht einmal Rechtsbeistand suchen.


Zuletzt bearbeitet von type1 am Di 09.04.2013 23:26, insgesamt 1-mal bearbeitet
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bacon

Dabei seit: 24.10.2007
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Verfasst Di 09.04.2013 23:29
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Zitat:
der Betreiber des Shops trägt doch die Verantwortung, oder?


So isses.
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