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Thema: Auftrag an Programmierer. Welche Rechte hat der Auftraggeber vom 30.05.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Auftrag an Programmierer. Welche Rechte hat der Auftraggeber
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Designbooter
Threadersteller

Dabei seit: 11.09.2006
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 30.05.2007 08:28
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Auftrag an Programmierer. Welche Rechte hat der Auftraggeber

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Habe einen Kollegen damit beauftrag, von mir in Konzeption und Gestaltung fix vorgegebene Website in HTML , CSS und Java Script in ihren Funktionen umzusetzen. Vorlage war auf Wunsch eine Illustrator-Datei mit allen Elementen und Ebenen, für jede Inhaltsseite extra. Endauftraggeber ist mein Kunde. Der Programmierer wurde nach vereinbarten Fixpreis bezahlt.

Ich nehme an, ich habe auch das Recht (wie jede Agentur an der Arbeit ihrer Freelancer), den kompletten Code als Kopie auf CD-ROM zu erhalten, oder? Ich meine, ich könnte es mir auch Zeit raubend umständlich aus dem Netz ziehen, aber prinzipiell? Was ist Usus, und gibt darüber in der Praxis unter Programmierern öfters Unbill?
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saucer

Dabei seit: 19.05.2002
Ort: München
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 30.05.2007 08:43
Titel

Re: Auftrag an Programmierer. Welche Rechte hat der Auftragg

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Designbooter hat geschrieben:
Ich nehme an, ich habe auch das Recht (wie jede Agentur an der Arbeit ihrer Freelancer), den kompletten Code als Kopie auf CD-ROM zu erhalten, oder?

Nein, wenn Nutzungsrechte und Urheberrechte nicht vereinbart sind nicht.
Zitat:

Ich meine, ich könnte es mir auch Zeit raubend umständlich aus dem Netz ziehen, aber prinzipiell? Was ist Usus, und gibt darüber in der Praxis unter Programmierern öfters Unbill?


Ich würde aber schon sagen dass es bei diesem konkreten Fall durchaus "übliches Geschäftsgebaren" ist. Ob du damit vor Gericht jedoch durchkommst sagt dir der Anwalt deiner Wahl.
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Designbooter
Threadersteller

Dabei seit: 11.09.2006
Ort: Stuttgart
Alter: 57
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 30.05.2007 09:48
Titel

Re: Auftrag an Programmierer. Welche Rechte hat der Auftragg

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saucer hat geschrieben:
Ob du damit vor Gericht jedoch durchkommst sagt dir der Anwalt deiner Wahl.

Ne, das ist etwas falsch angekommen: „Aus dem Netz ziehen” würde ich nur, wenn die Rechte eindeutig mir zustünden. Andernfalls nicht.

Ich meine, man erhält das Ergebnis an der bezahlten Arbeit und bleibt trotzdem für jeden Eingriff an den Website an den Programmierer gebunden? Die urheberrechtlich i.d.R. relevante geistig schöpferische Leistung war ja Vorgabe. Eine technische Umsetzung ist dem gleich gestellt – und „konkurriert” quasi damit? Habe ich noch nicht gänzlich verstanden.
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 30.05.2007 10:24
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gut bei reinem html und javascript isses eh latte, weil der quellcode frei verfügbar im netz online steht. anders siehts da schon bei serverseitigen sprachen wie z.b. php aus. da wäre es auch ok wenn der progger die dateien zum beispiel codiert, so das die dateien zwar nutzbar sind aber nicht eingesehen oder verändert werden können. das wäre durchaus legitim.

kleiner tip: nutzungsrechte des quellcodes am besten auch vorher (schriftlich) festhalten. gibt hinterher weniger diskussionen und streitereien...
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nighthawk96

Dabei seit: 22.07.2005
Ort: Im Nordosten Deutschlands
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 31.05.2007 19:24
Titel

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Die Quelldaten solltest Du schon vorher schroftlich in Deinem Vertrag festhalten. Sonst muß der Programmierer Dir die Daten nicht geben. Sicherlich macht es keinen Sinn, ohne die Daten weiter zu arbeiten, da Änderungen dann nicht möglich sind. Deshlab vorher vereinbaren und dann kannste alles nutzen und hast die Rechte daran.

Kurz und gut.
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