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Thema: Anwaltsschreiben von ehemaligem Kunden/Zugangsdaten vom 06.08.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Anwaltsschreiben von ehemaligem Kunden/Zugangsdaten
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 06.08.2010 17:12
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nichts desto trotz steht sie mit der domain nicht als admin-c in der registratur. demzufolge hat sie dafür auch keine verantwortung. und der admin-c (was wohl der kunde direkt ist, wie ich hier gelesen habe) kann sich direkt an den provider wenden und um zusendung neuer zugangsdaten bitten. damit sollte sich das problem schnell aus der welt schaffen lassen. * Keine Ahnung... *
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blindtext

Dabei seit: 22.07.2010
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Fr 06.08.2010 17:21
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aUDIOfREAK hat geschrieben:
nichts desto trotz steht sie mit der domain nicht als admin-c in der registratur.


Hast du nachgeguckt?

Zitat:
demzufolge hat sie dafür auch keine verantwortung. und der admin-c (was wohl der kunde direkt ist, wie ich hier gelesen habe) kann sich direkt an den provider wenden und um zusendung neuer zugangsdaten bitten. damit sollte sich das problem schnell aus der welt schaffen lassen. * Keine Ahnung... *


Sollte, könnte, müsste. Weisst du, was die Gegenseite in der Hand hat oder behauptet? Noch mal: Wir kennen nur die Darstellung einer Partei. Und dieser Partei ist wohl kaum klar, dass, sofern sie es aus "Rache" (O-Ton) auf Ärger vor Gericht ankommen lassen will, erst mal in Vorlage gehen muss - selbst wenn sie hinterher Recht bekommt. Ich bezweifle nämlich stark, dass hier noch eine gewerbliche RSV besteht (sofern je eine bestanden hat), die das Kostenrisiko erst Mal übernimmt ....

blindtext
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CyberPunk

Dabei seit: 07.09.2008
Ort: Bochum
Alter: 48
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 07.08.2010 03:31
Titel

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blindtext hat geschrieben:
aUDIOfREAK hat geschrieben:
nichts desto trotz steht sie mit der domain nicht als admin-c in der registratur.


Hast du nachgeguckt?

Zitat:
demzufolge hat sie dafür auch keine verantwortung. und der admin-c (was wohl der kunde direkt ist, wie ich hier gelesen habe) kann sich direkt an den provider wenden und um zusendung neuer zugangsdaten bitten. damit sollte sich das problem schnell aus der welt schaffen lassen. * Keine Ahnung... *


Sollte, könnte, müsste. Weisst du, was die Gegenseite in der Hand hat oder behauptet? Noch mal: Wir kennen nur die Darstellung einer Partei. Und dieser Partei ist wohl kaum klar, dass, sofern sie es aus "Rache" (O-Ton) auf Ärger vor Gericht ankommen lassen will, erst mal in Vorlage gehen muss - selbst wenn sie hinterher Recht bekommt. Ich bezweifle nämlich stark, dass hier noch eine gewerbliche RSV besteht (sofern je eine bestanden hat), die das Kostenrisiko erst Mal übernimmt ....

blindtext


1. hat audio H-Milch schon ein klein wenig besser kennengelernt als du.
2. schrieb H-Milch "würde" was nicht heiß das sie es "wird" (was die Rache Sache betrieft)
3. gibt es klare regelungen wer wann wo zuständig ist, und der Admin-C is der ansprechpartner, und nicht irgend ein Dienstleister, der irgendwann in der vergangenheit mal die daten bekommen hat (diese sogar extra bei einem Admin anfordern mußte für das projekt)
4. rechnungsdaten usw. müßen in der tat 10 jahre aufbewahrt werden, aber im rahmen eines auftrags überlassene server login daten? Das bezweifel ich mal ganz stark, denn das würde gegen das Datenschutz gesetz verstoßen. * Solltest du Anwalt sein oder Jura studieren und mit § belegen können das man auch solche daten 10 jahre aufheben muß, beuge ich mich dem natürlich.

Im großen und ganzen würde ich mich verhalten wie H-Milch sich verhalten hat, freundliches aber bestimmtes schreiben das ich nich zuständig bin und es bei zur not auf ein gerichts verfahren ankommen lassen, Auslagen müßen da meines wissens auch erstmal nur für einen anwalt bezahlt werden (wenn man denn einen anwalt hinzuzieht, vor einem normalen Gericht besteht keine Anwaltspflicht, dort kann man sich selber verteidigen (wenn man will) Anwaltspflicht besteht erst bei berufungsverfahren vor höherten gerichten)

* ich bin mir sogar relativ sicher das so brisante daten wie es eben zugangsdaten sind unmittelbar nach ablauf des vertragsverhältnisses gelöscht werden MÜSSEN!
ansonsten würden ja bei allen firmen die jemals mit irgendwelchen zugangsdaten zutun hatten diese für 10 jahre in den akten schlummern und für jeden mit ein klein wenig krimineller energie einsehbar sein (evtl. sogar ohne kriminelle energie auf legalem weg)


Zuletzt bearbeitet von CyberPunk am Sa 07.08.2010 03:36, insgesamt 2-mal bearbeitet
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blindtext

Dabei seit: 22.07.2010
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Alter: -
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Verfasst Sa 07.08.2010 16:18
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CyberPunk hat geschrieben:

1. hat audio H-Milch schon ein klein wenig besser kennengelernt als du.


Das ist natürlich ein Spitzenargument für den 'Klagen, Spaß haben'-Chor. Weisst du, mir kann das egal sein, wenn juristische Laien von anderen juristischen Laien dazu angestachelt werden, sich auf 'lustige' Prozesse einzulassen, die ihnen jede Menge wenig spaßige Begleitumstände einbringen können (Stichwort 'in Vorlage gehen'), ich halte es nur für wenig verantwortungsvoll. Aber da kann man natürlich auch anderer Meinung sein, vor allem wenn es einen selbst nichts kostet.

Zitat:
2. schrieb H-Milch "würde" was nicht heiß das sie es "wird" (was die Rache Sache betrieft)


Und ich schrieb "falls", was nicht heisst, dass sie es "wird" - nicht gelesen?

Zitat:
3. gibt es klare regelungen wer wann wo zuständig ist, und der Admin-C is der ansprechpartner, und nicht irgend ein Dienstleister, der irgendwann in der vergangenheit mal die daten bekommen hat (diese sogar extra bei einem Admin anfordern mußte für das projekt)
4. rechnungsdaten usw. müßen in der tat 10 jahre aufbewahrt werden, aber im rahmen eines auftrags überlassene server login daten?


Lies einfach noch mal, was ich schrieb. Ich habe nicht behauptet, dass die aufgehoben werden müssen ... aber ich denke, hier ist alles gesagt.

blindtext
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m
Moderator

Dabei seit: 18.11.2004
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Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 07.08.2010 16:50
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blindtext hat geschrieben:
... aber ich denke, hier ist alles gesagt.


Genau, vor allem dass du anscheinend mit dem Humor der anderen nichts
anfangen kannst, aber das hat in diesem Thema hier absolut nichts zu suchen.

Bleibt also doch bitte beim Thema und hört auf euch zu zanken. Danke.


Und so bleibt hier nur noch zu sagen, falls die Aussagen von H-Milch korrekt
sind, besteht für sie natürlich nicht die Pflicht die Zugangsdaten zu archivieren,
im Gegenteil. H-Milch, du hast also nichts zu befürchten.


Zuletzt bearbeitet von m am Sa 07.08.2010 17:57, insgesamt 1-mal bearbeitet
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
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Verfasst Sa 07.08.2010 17:55
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naja es bleibt jetzt einfach die reaktion auf das schreiben abzuwarten. wenn sie dem ex-kunden geschrieben hat, das er sich als admin-c direkt an den provider wenden kann/soll dürfte sich das alles eh erledigt haben. dann hat der kunde die daten die er braucht und es gibt keinen grund für weitere schritte. * Keine Ahnung... *
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Benutzer 37983
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst So 08.08.2010 13:32
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Ich hatte es so verstanden, dass sie den ganzen Kram nicht dem Ex-Kunden, sondern ihrem Anwalt geschrieben hat.. nicht?
 
hellgold

Dabei seit: 05.10.2006
Ort: Duesseldorf
Alter: 47
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 08.08.2010 18:44
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misch mich jetzt doch mal ein.

Mein Senf dazu grundsätzlich: Der Ton macht die Musik. Als Profi trennt man in diesem Fall erstens mal die Sache mit der Freundin vom Vorgang (auch wenns schwerfällt) und lässt die Agressionen (gedanklich) fallen.

Dann nehme man mal freundlich den Telefonhörer in die Hand und rufe an - den Anwalt der Gegenseite, den Verfasser des Schreibens, den was-auch-immer. Und dann ist man erstmal höflich und lauscht...

So, sollte die Gegenseite sich dabei aufführen lasse man sie erstmal ausreden und erkläre dann ganz vernünftig, wie die Sache aussieht, evtl. leiste man dabei auch etwas Aufklärungsarbeit, dass der Webdesigner nicht zwangsläufig der Domaininhaber ist etc. pp.

Das ist hart fürs EGO, aber erstmal risikofreier als ein Schreiben gleich welcher Art, denn Schriftliches kann verwendet (oder missbraucht) werden als Gegenargumentationsgrundlage - ein Telefongespräch eher nicht (ausser es wird unwissentlich mitgeschnitten, was man in Deutschland nicht darf).

...und falls das nichts bringt kann man sich überlegen ein Schreiben aufzusetzen, in dem man die FAKTEN auflistet. Und erst dann würde ich überhaupt mal überlegen, einen Anwalt zu Rate zu ziehen.

Vieles lässt sich ganz einfach lösen auch ohne Rechtsandrohungen, anwaltliche Schreiben, Mahnungen etc.. Die Gerichte in D. sind eh chronisch überlastet und Anwälte kosten nur Zeit und Geld. Diese Energie ist sowas hier nicht wert.

just my 2 cents...
HG
PS: Hatte so einen ähnlichen Fall auch schonmal und kann sehr gut nachvollziehen, wie man sich fühlt. Der Weg zum Gericht sollte aber nur das letzte Mittel sein, dass man hierfür in Betracht zieht...
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