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Thema: Anwaltsschreiben von ehemaligem Kunden/Zugangsdaten vom 06.08.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Anwaltsschreiben von ehemaligem Kunden/Zugangsdaten
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H-Milch
Threadersteller

Dabei seit: 09.06.2008
Ort: Pusemuckel
Alter: 37
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 06.08.2010 13:16
Titel

Anwaltsschreiben von ehemaligem Kunden/Zugangsdaten

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Folgendes:

Vor einem Jahr habe ich für das Altenheim meiner damaligen Freundin eine Website erstellt.

Vor 3 Wochen erreichte mich ein Schreiben dieser Stiftung, in dem geschrieben steht, sie wollten die Zugangsdaten für den Kunden LogIn bei 1und1.de haben, sowie zum FTP-Zugang. Was interessierte es mich,

1. mein Gewerbe (Kleingewerbe) abgemeldet besaß ich die ganzen Daten schon nicht mehr
2. habe nicht ICH die Domain eingerichtet, sondern ein zuweilen aktueller Systemadministrator
3. haben sie meine Freundin auf ass*** Weise rausgeworfen und lauern nun mit einem gerichtlichen Verfahren wegen nicht von ihr verschuldeten Schäden auf ihr rum. 2000 € Schadensersatz wird verlangt.
4. Die Daten waren bereits in den Unterlagen der Stiftung vorhanden, wurden aber von denen selbst verschlampt.

Gestern erreicht mich ein Schreiben des Anwalts dieser Stiftung, aus dem hervorgeht, dass ich die Daten nach MEHRMALIGEM (haha..) Auffordern endlich rausrücken solle - mit einer Frist bis zum 10.8. - ansonsten würden gerichtliche Schritte gegen mich eingeleitet werden.

Das Schreiben war so formuliert als hätte ich sowohl die Website erstellt, als auch die Domain eingerichtet, dabei habe ich zur damaligen Zeit lediglich die Daten selbst angefordert, woraufhin die Antwort folgte, dass der Zuständige Systemadmin dieser Stiftung konsultiert würde, damit alles an mich weitergeleitet werden kann..

Wie sieht das nun aus? Ein Schreiben an den Anwalt ist bereits unterwegs, ich bin mir ziemlich sicher hier im Recht zu sein..! Ich weiß, ein einfacher Brief, dass ich die Daten nicht mehr besitze hätte evtl. gereicht, aber so sauer wie ich war..

Schöne Grüße,
H-Milch


Zuletzt bearbeitet von H-Milch am Fr 06.08.2010 13:18, insgesamt 1-mal bearbeitet
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GreenMan
Moderator

Dabei seit: 07.09.2003
Ort: Bremen
Alter: 58
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 06.08.2010 13:21
Titel

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Kurz und knapp: Nimm dir einen Anwalt
H-Milch hat geschrieben:
..., aber so sauer wie ich war..

Dann solltest du erst recht nichts ohne Anwalt unternehmen, weil du dann eher Fehler machst.


Zuletzt bearbeitet von GreenMan am Fr 06.08.2010 13:25, insgesamt 1-mal bearbeitet
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H-Milch
Threadersteller

Dabei seit: 09.06.2008
Ort: Pusemuckel
Alter: 37
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 06.08.2010 13:31
Titel

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GreenMan hat geschrieben:
.. weil du dann eher Fehler machst.


Mein jetziges Schreiben ist mit Vernunft und normalem Ton entstanden. Sollte die Erklärung nicht fruchten, dann nehme ich mir einen Anwalt, aber vorher nicht.. für mich ist das eigentlich ein klarer Fall.

Wollte nur gern wissen, ob sich hier jmd auskennt.
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 06.08.2010 13:41
Titel

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ich würd in einem normalen schreiben stellung beziehen das du:

• du nicht der eigentümer der domain (admin-c) bist und die verwaltung der zugangsdaten eben jener sys-admin zu verantworten hast (oder derjenige der die domain registriert hat) und sie sich doch bitte genau dorthin wenden sollen
• alternativ kann sich auch der eingetragene admin-c der domain direkt an 1&1 wenden mit bitte um erneute zusendung der zugangsdaten
• du mit beendigung des geschäftsverhältnisses deiner sorgfaltspflicht zu den datenschutzbestimmungen nachgekommen bist und die zugangsdaten vernichtet hast, weil du an dem projekt ja nix mehr machst.
• damit die rechtslage eindeutig ist und die firma in zukunft davon abstand nehmen soll, dich in der sache weiter zu belästigen

der schroffe ton im anwaltsschreiben ist mit sicherheit nur eine drohkullisse - die werden dich wegen so einem kinderkram sicher nicht vor gericht zerren. und selbst wenn - du hast mit der angelegenheit an sich ja nix zu schaffen und als admin-c bist du in der domain auch nicht eingetragen. somit können se dir auch nich ans bein pinkeln und du kannst dem ganzen relativ gelassen gegenüber stehen.


Zuletzt bearbeitet von aUDIOfREAK am Fr 06.08.2010 13:44, insgesamt 3-mal bearbeitet
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mode93

Dabei seit: 17.07.2006
Ort: Berlin
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 06.08.2010 13:43
Titel

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Wem gehört der Account bei 1&1?
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ExMD

Dabei seit: 27.01.2005
Ort: Saarland
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 06.08.2010 13:44
Titel

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denic.de aufrufen, domain raussuchen, alle aufgeführten firmen und personen notieren und übersenden mit dem zusatz, dass damit belegt ist, dass die domain nicht von dir, sondern den dort aufgeführten personen beantragt wurde und man sich mit denen in verbindung setzen muss.

desweiteren kann man denen klarmachen, dass ein einfacher anruf beim provider ausreicht, um in erfahrung zu bringen, auf wen der webspace läuft und du damit eigentlich schon raus bist.

und trotzdem DEFINITIV einen anwalt zu rate ziehen! wenn die auf dein schreiben nicht eingehen und die frist verstreichen lassen wollen, bringt dein abwarten nichts.


Zuletzt bearbeitet von ExMD am Fr 06.08.2010 13:45, insgesamt 1-mal bearbeitet
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H-Milch
Threadersteller

Dabei seit: 09.06.2008
Ort: Pusemuckel
Alter: 37
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 06.08.2010 13:45
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

aUDIOfREAK hat geschrieben:
• dich nicht nicht für die webseite verwantowrtlich zeigst weil du diese nicht erstellt hast


Erstellt habe ich die Webseite, aber wie gesagt, die Zugangsdaten mussten von mir selbst angefordert werden. Die restlichen Punkte habe ich genau so aufgeführt in meinem Schreiben an den Anwalt, mal sehen wie das weiter geht.

Danke.
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 06.08.2010 13:46
Titel

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ExMD hat geschrieben:
denic.de aufrufen, domain raussuchen, alle aufgeführten firmen und personen notieren und übersenden mit dem zusatz, dass damit belegt ist, dass die domain nicht von dir, sondern den dort aufgeführten personen beantragt wurde und man sich mit denen in verbindung setzen muss.

und trotzdem DEFINITIV einen anwalt zu rate ziehen! wenn die auf dein schreiben nicht eingehen und die frist verstreichen lassen wollen, bringt dein abwarten nichts.


quatsch - mit einer entsprechenden reaktion als antwortschreiben (am besten per einschreiben / rückschein) hat man angemessen auf die frist reagiert. da brauchst kein anwalt dazu. der schreibt im grunde auch nix anderes in den brief, verlangt aber direkt mehrere 100 € dafür... erst wenn die wirklich keine ruhe geben, kann / soll man den anwalt einschalten. aber wenn sie die domain nicht registriert hat und auch nirgends als admin c oder so aufgeführt ist, ist die rechtslage mehr als eindeutig. * Keine Ahnung... *


Zuletzt bearbeitet von aUDIOfREAK am Fr 06.08.2010 13:47, insgesamt 1-mal bearbeitet
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