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Thema: Zwangsurlaub! vom 27.03.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> Zwangsurlaub!
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traumgaertner

Dabei seit: 18.01.2009
Ort: Franken
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 29.03.2009 23:04
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Ist vielleicht untergegangen, aber, was ist mit AA?
Geht keiner gerne hin, klar - aber für solche Fälle ist es ja schliesslich da. Ergänzende Leistungen kann jeder beantragen der gerade nicht über die Runden kommt. Wäre mir lieber als mich irre zu machen und doch zu keinem Ergebnis zu kommen.
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EHST
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Dabei seit: 08.08.2006
Ort: Orbg.-Sachsenhausen
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Mo 30.03.2009 04:43
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traumgaertner hat geschrieben:
Ist vielleicht untergegangen, aber, was ist mit AA?


Bei täglich nur Toast und Salami ist daran sicher nicht mehr zu denken.
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deliciious

Dabei seit: 15.11.2006
Ort: Essen
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 30.03.2009 14:07
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naja.. zurück zum Thema.

Zwangsurlaub scheint Sie nicht umgehen zu können, zumindest der Urlaub, der ihr "zusteht" -
hat jemand nun nähere Informationen rausbekommen bzgl. der These, dass nur ein bestimmter
Anteil des zustehenden Urlaubs als Zwangsurlaub verwendet werden könnte?

Andere Überlegung, darf der Chef über dem zustehenden Urlaub hinaus "unbezahlten" zusätzlichen
Urlaub als Zwangsurlaub verteilen? Wenn nicht - dann weiss die Threaderstellerin doch ganz genau
wie viel Urlaub sie max. hat. Der zusätzliche (solang bezahlte) Urlaub sollte doch gelegen kommen
und absolut kein Problem darstellen. Und das kleinere Übel ist eben der fehlende Urlaub unmittelbar
vor der Prüfung - da haben es andere Leute noch viel schwerer und beschweren sich auch nicht.

Probleme:
1) TE will Geld haben
2) TE will Urlaub unmittelbar vor der prüfung haben
3) TE will Geld für Studium sammeln

Lösungsansätze:
1) klären ob unbezahlter Zwangsurlaub legetim/rechtlich erlaubt ist
2) das ist halt Pech - und Luxus, den nicht jeder haben kann.
3) 1 Monat vor der Prüfung ist das recht kurzfristig oder? Weiterhin s. Punkt 1.
eventuell steht dir das Geld ja zu?


alle anderen Thesen bzgl. des Sammelns von Unmengen an Rücklagen während der Ausbildung...
der Diskussion will ich mich erst gar nicht anschließen.... *zwinker*
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traumgaertner

Dabei seit: 18.01.2009
Ort: Franken
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 30.03.2009 15:04
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Eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wonach Letzterer künftig bei zu erwartendem Arbeitsmangel bezahlten oder unbezahlten Urlaub nehmen soll, ist nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg nur dann wirksam, wenn Anlass und Menge der Arbeitsreduzierung näher konkretisiert sind. Fehlt es daran, stellt die Vereinbarung eine einseitige Risikoabwälzung auf den Mitarbeiter dar, die von diesem nicht hingenommen werden muss.

Urteil des LAG Nürnberg vom 30.05.2006
6 Sa 111/06

Zum einen.

Dann gibt es noch den sog. Annahmeverzug. Der Begriff besagt dass, wenn der Arbeitgeber bereits vorausschauend wissen konnte/musste dass die PKL (Pro Kopf Leistung) zu einem vorhersehbaren Zeitpunkt nicht ausreichen würde, jedoch keinen Betriebsurlaub frühzeitig eingeplant hat, auch bei Zwangsurlaub zahlen muss!

Generell kann und muss der Arbeitgeber Urlaub genehmigen. Ein Anrecht des Arbeitnehmers auf freie Urlaubseinteilung gibt es nicht. Ist der Jahresurlaub jedoch, wie in grösseren Betrieben üblich, bereits zu Jahresbeginn oder ausreichend im Voraus genehmigt, also eingetragen worden, hat der Arbeitgeber keine Handhabe diese Urlaubstage zu verschieben, ausser es liegen ausreichend betriebliche Belange vor. Hier ist der Arbeitgeber dann allerdings ersatzpflichtig. Ein aussreichend betriebliches Belangen wäre auch das Ausbleiben der Kunden, dieser Fall muss allerdings akut sein. Die bloße Annahme des Arbeitgebers reicht hingegen nicht aus. Desweiteren ist es so dass Urlaubstage von Gesetzwegen aus mind. 12 Tage am Stück genehmigt werden müssen, Einzeltage sind nicht vorgesehen. Das betrifft somit auch den sog. Zwangsurlaub. In Betrieben mit Betriebsrat hat dieser zudem ein Mitbestimmungsrecht, in Betrieben ohne Betriebsrat muss der Fall einzeln mit jedem Mitarbeiter besprochen werden. Zwangsurlaub ist vorgesehn als Maßnahme um Entlassungen zu verhindern, nicht als Einsparmaßnahme.

Also alles in allem darf Dein Arbeitgeber sagen dass Du die beiden Wochen jetzt nehmen musst. Was er nicht kann ist, Dich nach Hause zu schicken für 6 Wochen, davon 2 Wochen bezahlter Jahresurlaub und 4 Wochen unbezahlt. Er kann Dich allerdings ausserhalb des gesetzlichen Urlaubs (wenn keiner mehr übrig ist) mit Auszahlung des Mindestlohns in den Zwangsurlaub schicken, allerdings wäre das wie eine Art Bereitschaftsdienst - er kann jederzeit anrufen und verlangen dass Du morgen wieder im Büro erscheinst.

Generell ist das so zu betrachten dass Du deinem Arbeitgeber deine Arbeitskraft zur Verfügung stellt, er diese aber nicht in Anspruch nimmt. Ist Dein Resturlaub also verbraucht und er kann/will Deine Arbeitskraft nicht nutzen, kommt er um den Lohn nicht herum. Eine Lohnminderung wäre möglich wenn der Arbeitgeber sich durch diese nicht bereichert, diese muss allerdings anderweitig ausgeglichen werden (bspw. durch zustätzliche bezahlte Urlaubstage etc).

Damit dürfte alles gesagt sein.


Zuletzt bearbeitet von traumgaertner am Mo 30.03.2009 15:05, insgesamt 1-mal bearbeitet
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deeesi

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Alter: 42
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 30.03.2009 15:25
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viel mehr würde mich interessieren, ob sie jetzt endlich bei der IHK oder beim AA angerufen hat und wenn ja, was die gesagt haben!!!!!!!!!!
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pixel_bambi
Threadersteller

Dabei seit: 09.01.2009
Ort: an der Donau!
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Verfasst Mo 30.03.2009 16:43
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Hallo... wenn ihr ein paar Posts zurück schaut, dann könnt ihr nachlesen, dass ich mich beim DGB informiert habe!!!! Von denen wurde mir gesagt, dass mir kein Urlaub abgezogen werden kann! Mein Chef muss sich darum kümmern, dass ich ausgebildet werde, wenn keine Aufträge zum Beispiel anstehen, dann muss er mich mit Aufgben beschäftigen, die zum bestehen der Prüfung führen! Vorallem darf mir kein Urlaub genommen werden, wenn er schon zugesagt war (und das ist er) und auch keine Minusstunden angerechnet werden! ALLES NACH BERUFSBILDUNGSGESETZ §19!!!!

Mein Gott... ihr stresst mich ja jetzt voll rum! War halt im ersten Moment schon genervt, von der Aktion meines Chefs! Aber da beruhigt man sich auch wieder! Ich habs jetzt abgeklärt und jetzt hab ich diese Woche 2 Urlaubstage... nachdem mein Chef eh ziemlich vercheckt ist, wird er in ein paar Monaten nicht mehr wissen, wie viele Urlaubstage ich noch hab! Meinen Urlaub vor den Prüfungen ist mir halt schon wichtig! Ist halt ärgerlich, wenn dir der Urlaub erst zugesagt wird und am Ende würd ich den doch ned bekommen - da ärgert sich doch jeder im ersten Moment! Und dass ich dann damit leben müsste ist mir auch klar!!!!
Also dreht mal alle ein bisschen runter und überlegt euch, wie ihr euch ärgern würdet, wenn ihr euren versprochnen Urlaub nicht bekommen würdet zum vorbereiten auf die Prüfung!! Wenns von vornherein nicht klappt, stellt man sich auch nicht drauf ein und verlässt sich auch nicht darauf!
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type1

Dabei seit: 19.11.2004
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 30.03.2009 16:55
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Überdreht bist du ein wenig.
Zumindest verrät das dein Schreibstil - oder interpretier ich das falsch?
So ist halt das Leben. Gewöhn dich schonmal dran. Es wird nur noch hektischer.
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pixel_bambi
Threadersteller

Dabei seit: 09.01.2009
Ort: an der Donau!
Alter: 35
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 30.03.2009 16:59
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Wie meinst du überdreht??

Ich weiß schon, wie hektisch das Leben ist, bei allem, was ich bis jetzt angepackt habe, hatte ich es nie leicht und immer sehr viel Stress! Ich mache mir einfach immer viele Gedanken wie ich was am besten plane und organisiere, damit alles auch gut klappt... und das sollte ich nicht machen... *Schnief*
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