Dabei seit: 18.07.2011 Ort: Mülheim Alter: - Geschlecht:
Verfasst Fr 05.08.2011 17:03 Titel
"Vor dem tatsächlichen Ausbildungsbeginn"?
Hallo.
ich habe mal eine kurze Frage..denk da so viel drüber nach..aber weiß nicht, was jetzt genau mit der Formulierung gemeint ist:
Zitat:
Die Ausbildungszeit beträgt drei Jahre, kann aber verkürzt werden. Vor dem tatsächlichen Ausbildungsbeginn soll ein 1wöchiges Probearbeiten und ein 1monatiges Praktikum absolviert werden.
steht in der Beschreibung, weiter unten dann
Zitat:
Ausbildungsbeginn zum 01.09.2011
Soll das Praktikum + Probearbeiten dann vor (hatte ich gedacht) dem 1.9 gemacht werden? (was ja im Moment gar nicht mehr hinhaut) oder soll das ganze dann erst am 1.9 anfangen?
Vielleicht hattet ihr sowas schonmal und könnt da mehr mit anfangen :/
Dabei seit: 02.07.2008 Ort: - Alter: 113 Geschlecht:
Verfasst Fr 05.08.2011 20:18 Titel
Da steht "der tatsächliche Ausbildungsbeginn" daher würde ich meinen dass das Praktikum mit dem offiziellen Ausbildungsbeginn am 1.9. startet und die "tatsächliche" Ausbildungszeit dann einen Monat später, die Praktikumszeit aber der Ausbildungszeit angerechnet wird.
Aber wie schon gesagt - anrufen und fragen. Und wenn es am 1.8. angefangen haben sollte, hätten die dich bestimmt schon längst mal angerufen wo du steckst
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