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Thema: ! Hilfe! Überstunden in der Ausbildung vom 04.06.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> ! Hilfe! Überstunden in der Ausbildung
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 15.06.2007 14:31
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und ich bilde mir ein zu wissen, das irgendwo in der ausbildungsordnung steht, das überstunden als freizeit ausgeglichen werden müssen und nicht z.b. ausbezahlt werden dürfen.

du hast in deinem vertrag eine stundenzahl stehen, die du da sein musst. überstunden müsstest du eben nur im ausnahmefall machen und die sind mit freizeit wieder abzugelten. ob da allerdings dein chef so glücklich drüber ist und ob das dem verhältnis zwischen euch gut tut steht auf nem anderen blatt. viele work-o-holic-chefs erwarten von ihren angestellten den selben "einsatz" wie bei sich selbst... aber das kann natürlich keine dauereinrichtung sein.
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Knalltüte

Dabei seit: 27.04.2004
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Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 15.06.2007 15:07
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Grundsätzlich gilt, wie hier schon erwähnt, mit mehr als 10 Stunden am Tag macht sich Dein Arbeitgeber strafbar, zumindest, wenn es raus kommt oder Dir beim Nachhauseweg was passiert.

Ich denke, fast jeder von uns musste auch schon in der Azubi-Zeit Überstunden schrubben.

Allerdings würde ich mal in Deinem Vertrag nachschauen, ob da irgendwas drin steht, dass Überstunden nicht vergütet werden. Steht dies bezüglich gar nichts drin, muss Dein Chef dir die Überstunden vergüten, egal wie. Das war bei mir damals so. Ich hatte einen Standard IHK-Vertrag. Irgendwann wurden alle Mitarbeiterverträge geändert (Änderungskündigung) sodass dann bei allen drin stand, dass Überstunden unter Mehrarbeit fallen und vereinfacht ausgedrückt, nicht vergütet werden. Meinen Vertrag durften sie aber nicht ändern. Daher war ich die Einzige, die ihre Überstunden noch abfeiern durfte.
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deliciious

Dabei seit: 15.11.2006
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Alter: 39
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Verfasst Fr 15.06.2007 15:43
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nach 8 stunden unterricht muss man als azubi nicht mehr in den betrieb! so deutlich hat es uns unser wirtschaftslehrer gesagt.. . vielleicht mal einfach deinenw irtschaftslehrer nach manchen dingen fragen, die personen kennen sich oft tatsächlich aus (was man von vielen andren lehrern ja nicht behaupten kann xD) (zumindest bei uns ist es so - hat schon bei vielen sachen geholfen).

und dass man als azubi mehr als 10 stunden arbeiten MUSS jeden tag..
und diese nicht vergütet (urlaub oder stundenlohn) werden müssen(!).
kann ich mir nicht vorstellen Grins

geh zur ihk. red in der schule drüber. oder such das ernste gespräch mit deinem chef.
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Druckfachmann

Dabei seit: 24.05.2007
Ort: Neumünster
Alter: 53
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 15.06.2007 19:26
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... aber zwischen einer Führungsposition und einem Azubi ist wohl noch ein kleiner Unterschied.. oder? *zwinker*
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 15.06.2007 19:36
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Druckfachmann hat geschrieben:
... aber zwischen einer Führungsposition und einem Azubi ist wohl noch ein kleiner Unterschied.. oder? *zwinker*


dem sollte so sein. bei den realen arbeitszeiten sieht die realität leider oft anders aus * Keine Ahnung... *
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c_writer
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Fr 15.06.2007 19:47
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Knalltüte hat geschrieben:
Grundsätzlich gilt, wie hier schon erwähnt, mit mehr als 10 Stunden am Tag macht sich Dein Arbeitgeber strafbar, zumindest, wenn es raus kommt oder Dir beim Nachhauseweg was passiert.


Soso und wo im Strafgesetzbuch soll das stehen?
Das ist doch Unfug, es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit, mehr nicht.

delicious hat geschrieben:

nach 8 stunden unterricht muss man als azubi nicht mehr in den betrieb! so deutlich hat es uns unser wirtschaftslehrer gesagt.. .


So deutlich wie falsch. Man sollte nicht alles glauben, was Lehrer sagen.

"Seit Jahren ist die Anrechnung der Berufsschulzeiten bei volljährigen Azubis unbefriedigend geregelt. Im Extremfall kann es dazu kommen, dass die Berufschulzeiten überhaupt nicht auf die Arbeitzeit angerechnet werden und zur wöchentlichen Arbeitzeit hinzukommen. (...)

Anrechnung der Berufsschulzeiten bei Minderjährigen

Ein Berufsschultag, der mehr als fünf Unterrichtsstunden umfasst, muss mit acht Zeitstunden auf die Arbeitszeit angerechnet werden (§ 9 Jugendarbeitsschutzgesetz). Allerdings nur einmal die Woche. Wenn es zwei Berufsschultage gibt, wird beim zweiten nur noch die Unterrichtszeit einschließlich der Pausen angerechnet."

http://www.dgb-jugend.de/UNIQ118192976630070/doc228570A.html

Druckfachmann hat geschrieben:

... aber zwischen einer Führungsposition und einem Azubi ist wohl noch ein kleiner Unterschied.. oder?


In der Entlohnung, ja. Lächel

c_writer


Zuletzt bearbeitet von am Fr 15.06.2007 19:47, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
Knalltüte

Dabei seit: 27.04.2004
Ort: -
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Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 18.06.2007 09:30
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c_writer hat geschrieben:
Knalltüte hat geschrieben:
Grundsätzlich gilt, wie hier schon erwähnt, mit mehr als 10 Stunden am Tag macht sich Dein Arbeitgeber strafbar, zumindest, wenn es raus kommt oder Dir beim Nachhauseweg was passiert.


Soso und wo im Strafgesetzbuch soll das stehen?
Das ist doch Unfug, es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit, mehr nicht. c_writer


Fälle im Freundeskreis:
Azubi = mehr als 10 Std. gearbeitet, auf dem Nachhauseweg tödlich verunglückt. Die Firma durfte ihren Laden dicht machen

Azubi = mehr als 10 Std. am Tag gearbeitet und dabei nichts anderes getan als den Keller aufzuräumen. Die Firma durfte nie wieder ausbilden.

Ich denke schon, dass das unter Strafe fällt. * Mal bisschen die Nase pudern... *
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c_writer
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mo 18.06.2007 09:58
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Knalltüte hat geschrieben:

Ich denke schon, dass das unter Strafe fällt. * Mal bisschen die Nase pudern... *


Deine Beispiele kann man glauben oder nicht und "unter Strafe fällt" ist eher laienhaft - die Frage war, ob es sich hier um Straftaten oder lediglich Ordnungswidrigkeiten handelt und das Gesetz ist da sehr eindeutig:

"§ 22 Bußgeldvorschriften

Ordnungswidrig handelt, wer als Arbeitgeber fahrlässig oder vorsätzlich
(...)"

http://bundesrecht.juris.de/arbzg/BJNR117100994BJNE003001308.html

Es handelt sich erstmal um Ordnungswidrigkeiten. Eine Straftat wird daraus erst bei _vorsätzlicher_ Gefährdung der Gesundheit und der Vorsatz muss _nachweisbar_ sein und so ein gerichtsfest nachweisbarer Vorsatz sieht anders aus, als Fritzchen Müller sich das vorstellt. Beweis durch Behauptung reicht nicht. Und deshalb empfiehlt es sich immer, nicht gleich "Hilfe, Straftat" zu schreien, das kann nämlich böse nach hinten losgehen - da ist man ganz flott bei übler Nachrede und Verleumdung ...

c_writer
 
 
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