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Thema: Die richtige Farbwahl vom 20.06.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> Die richtige Farbwahl
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Lila Laune

Dabei seit: 21.03.2007
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Verfasst Mo 23.06.2008 18:53
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@type 1:
wer sagt eigentlich, dass man seine ausbildung nich kündigen darf und dann im gleichen beruf weiterzumachen (ebenfalls ausbildung)???

jaaaa, is so n ungeschriebenes gesetz, davon hab ich auch schon gehört. aber es gibt immer mittel und wege, um das doch zu machen. wär ja ansonsten etwas doof für den azubi.

bei mir is es auch der fall, dass ich kündigen werde (sobald ich ne neue stelle habe) und mir is das ziemlich schnuppe, was die ihk dazu zu sagen hat, weil ich aus persönlichen gründen kündige und es anders einfach nich geht.
meine lehrer meinten, dass das überhaupt kein problem sein würde.
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type1

Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 24.06.2008 13:12
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Lila Laune hat geschrieben:

bei mir is es auch der fall, dass ich kündigen werde (sobald ich ne neue stelle habe) und mir is das ziemlich schnuppe, was die ihk dazu zu sagen hat, weil ich aus persönlichen gründen kündige und es anders einfach nich geht.
meine lehrer meinten, dass das überhaupt kein problem sein würde.


ich freue mich auf deine berichterstattung. und diese aussage ist völlig wertfrei zu sehen.
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Lila Laune

Dabei seit: 21.03.2007
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Verfasst Di 24.06.2008 14:30
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also heute mit ihk telefoniert, es stellt (in meinem fall) rein gar kein problem dar.
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type1

Dabei seit: 19.11.2004
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Verfasst Di 24.06.2008 16:12
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Lila Laune hat geschrieben:
also heute mit ihk telefoniert, es stellt (in meinem fall) rein gar kein problem dar.

also "kündigst" du in absprache mit der ihk?
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Lila Laune

Dabei seit: 21.03.2007
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Verfasst Di 24.06.2008 22:02
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Zitat:
also "kündigst" du in absprache mit der ihk?


wenn man das so sagen will, ja.

why?
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type1

Dabei seit: 19.11.2004
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 25.06.2008 10:22
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Lila Laune hat geschrieben:
Zitat:
also "kündigst" du in absprache mit der ihk?


wenn man das so sagen will, ja.

why?


mich interessiert das prozedere einfach, da ich es eben auch nur vom hörensagen her kenne.
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Lila Laune

Dabei seit: 21.03.2007
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Verfasst Mi 25.06.2008 12:40
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Zitat:
das prozedere


arbeitgeber und arbeitnehmer müssen sich einig sein, dass die ausbildung abgebrochen wird,
dann einen sog. aufhebungsvertrag unterschreiben, es is n mords hick-hack, vor allem für den
azubi, der muss 20-tausend dingen zustimmen, u.a. dass er keinen anspruch auf arbeitslosengeld hat
und, und und...und wenn dann dieser vertrag unterschrieben ist, hat keiner mehr rechte auf irgendwelche
forderungen und keiner hat mehr pflichten, dem azubi müssen die nötigen unterlagen wie lohnsteuerkarte
und so ausgehändigt werden, ferner muss dem azubi ein arbeitszeugnis erstellt werden.

eine kündigungsfrist von 4 wochen muss vom azubi her nich eingehalten werden, wenn der arbeitgeber einverstanden ist, das hat den vorteil, dass der azubi gleich beim neuen arbeitgeber anfangen kann.

andererseits ergeben sich für den arbeitgeber vorteile, weil er keinen kündigungsgrund angeben muss, und so sachen wie mutterschutz und bei diesem vertrag nich gelten.

also, wie gesagt, n mords hick hack und der arbeitgeber muss einverstanden sein, weil sonst zieht man die * Du kannst mich mal... * -karte.

jetz weißt du bescheid *zwinker*

(is aber nich das übliche verfahren, also eigentlich gilt das gesetz, dass man als azubi nich kündigen kann. bei mir wird eine der wenigen ausnahmen angewandt.)
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type1

Dabei seit: 19.11.2004
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Verfasst Mi 25.06.2008 13:53
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dachte ich mir, dass das nicht einfach sein wird.
herzlichen glückwunsch.
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