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Thema: Die richtige Farbwahl vom 20.06.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> Die richtige Farbwahl
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Benutzer 62312
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Verfasst Fr 20.06.2008 15:03
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Nefliete hat geschrieben:
und wenn du doch gefragt wirst, dann erklärst du den sachverhalt so kurz wie möglich. da ist nichts bei, das kann passieren.


dann sind wir ja einer meinung
 
type1

Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 20.06.2008 15:04
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Nefliete hat geschrieben:
Nefliete hat geschrieben:
und wenn du doch gefragt wirst, dann erklärst du den sachverhalt so kurz wie möglich. da ist nichts bei, das kann passieren.


dann sind wir ja einer meinung


tendenziell *zwinker*
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Benutzer 62312
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Verfasst Fr 20.06.2008 15:06
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na immer hin Lächel
 
LEAH456

Dabei seit: 20.05.2008
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Verfasst Fr 20.06.2008 15:57
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sag einfach wie das ganze von deiner sichtweise war. und dass du dich nicht wohl gefühlt hast und gut in einem "sauberen" klima arbeiten kannst

lügen kann schief gehn
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Zeithase

Dabei seit: 09.05.2005
Ort: Erfurt
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 20.06.2008 17:13
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type1 hat geschrieben:
vor dem posten nachdenken und gegen das halbwissen arbeiten Meine Güte! .

hier geht es um eine ausbildung, und in einer ausbildung kann der auszubildende nicht kündigen.
das geht nur dann, wenn die folgende ausbildung in einem anderen berufsbereich aufgenommen wird.


Apropos gegen das Halbwissen arbeiten. Hier geht es um eine Kuendigung waehrend der Probezeit.

§22 Abs. 1 BBiG hat geschrieben:
Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.


Von beiden Seiten - ohne Extrawuerste, ohne sonstige Verpflichtungen. Meine Güte!
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type1

Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 20.06.2008 20:15
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stimmt. ich bin auch dumm.
habs überlesen.

ich nehm alles zurück und sage entschuldigung.
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janina71

Dabei seit: 13.04.2008
Ort: -
Alter: 35
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 20.06.2008 23:02
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nicht wirklich zum thema, aber ich wollte mal gesagt haben, eine Ausbildung kann während der Probezeit von beiden Seiten jederzeit beendet werden und dass ohne Angabe von Gründen.
LG
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Ta_trAuM

Dabei seit: 11.12.2005
Ort: Ludwigsburg
Alter: 37
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 23.06.2008 11:32
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Hihi, irgendwie alles lustig.... * Applaus, Applaus *

aber wirklich geholfen habt ihr dem armen Kerl nu auch nicht, ehr verwirrt. * Keine Ahnung... *

JA, fragen wir uns mal was ne Probezeit ist... da kommen wir zu dem entschluss, dass es eine ZEIT ist in der man etwas ausprobiert... von beiden Seiten... so, dass hat der Betrieb mit dem Sunny gemacht, aber scheinbar fanden beide parteien das nicht grade toll, deswegen Probezeit gescheitert... * Du kannst mich mal... *

Wäre es außerhalb der Probezeit gewesen, dann hätte der Betrieb einen handfesten Grund nennen müssen, der z.B grobfahlässiges Verhalten oder Betriebsschädigung beinhaltet... *zwinker* nur in der Probezeit brauch denen nur mal seine Nase nicht gefallen, und schon ist er raus... und das müssen se ihm nicht mal sagen! * Ich geb auf... *

So.... und was soll er dazu noch sagen? Er kennt die Gründe doch scheinbar gar nicht... und eh er da Märchenstunde betreibt einfach sagen... die Probezeit war lehrreich, jedoch nicht so erfolgreich... *bla bla bla* auf keinen Fall Fehlersuche starten... erweckt falschen Eindruck, und keene Rechtfertigung... also kurze Darstellung
* Mmmh, lecker... *
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