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Thema: Ausbilder Anwesenheitspflicht? vom 29.09.2011


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> Ausbilder Anwesenheitspflicht?
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Autor Nachricht
P3ach3s
Threadersteller

Dabei seit: 09.09.2011
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Fr 30.09.2011 21:13
Titel

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Im Prinzip wollte ich eig. nur wissen ob es irgendwelche rechtlichen Pflichten gibt die vom "richtigen" Ausbilder erfüllt werden müssen, somit hätte man bei einem Gespräch gleich noch mal mehr in der Hand. Ich wollte zu keinem Zeitpunkt irgendwelche Tips, habe irgendetwas von irgendjemand erwartet oder "jammern"?

Da mir das leider schon selber alles klar ist und ich natürlich weiß, dass es vielen wirklich mies in der Ausbildung geht. Doch deswegen finde ich mein Problem auch nicht in ordnung aber das nur btw.

Aber trotzdem danke für die meistens nicht gerade produktiven Antworten und schade das bis jez erst einer und zwar chriss im stande war einen freundlichen und verständisvollen kommentar zu schreiben.
Danke hierfür ;D * Applaus, Applaus *
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NaMex

Dabei seit: 11.09.2009
Ort: Darmstadt
Alter: 36
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 30.09.2011 22:28
Titel

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Naja...

vor meiner Gestalter-Ausbildung habe ich in einer Werkstatt gearbeitet.
Mein Ausbilder war der Werkstatt Meister und nur dafür zuständig mich anzubrüllen.

Gelernt habe ich von den Mitarbeitern *bäh*

Solang es einen Ausbilder im Betrieb gibt, der die Eignung hat, und dir einige sachen beibringt passt das doch.
Ob du nun von Ihm was lernst oder vom Mitarbeiter ist doch im Prinzip latte...

Und da ich davon ausgehe das du im 1. bist... es folgen noch Jahre.

Aus einem bekannten Betrieb hat eine Azubi nach 2 Monaten gekündigt, weil Sie nicht in der Grafik ist...
und jetzt sitzt se aufm Arbeitsamt.

Die Azubis in unserem Betrieb lernen z.b. die ersten 3 Monate den Verkauf im Einzelhandel, danach kommen Sie 3 Monate in den Großhandel um den Kundenkontakt zu lernen und zu haben... und erst dann dürfen sich die Azubis unter Aufsicht anderer AZUBIS und MITARBEITER an einen Grafik Rechner begeben^^

Und ich find das gut *bäh*

Wart einfach mal ab, bis die Probezeit rum ist und dann schau weiter...


@all:
Falls sowas schon gesagt wurde... oder ich den Sinn total verpeilt habe:
Hab nicht lles gelesen... und es tut mir wirklich leid! Grins
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Alex

Dabei seit: 29.11.2005
Ort: Dortmund
Alter: 37
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 04.10.2011 09:21
Titel

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P3ach3s hat geschrieben:
Aber trotzdem danke für die meistens nicht gerade produktiven Antworten und schade das bis jez erst einer und zwar chriss im stande war einen freundlichen und verständisvollen kommentar zu schreiben.
Danke hierfür ;D * Applaus, Applaus *


Ohne jetzt Chriss' Post schlecht machen zu wollen, aber das war soweit ich das sehen kann der unproduktivste Post in dem ganzen Thread. Darin enthalten ist (fast) nur kopftätscheln.

Zitat:
Im Prinzip wollte ich eig. nur wissen ob es irgendwelche rechtlichen Pflichten gibt die vom "richtigen" Ausbilder erfüllt werden müssen, somit hätte man bei einem Gespräch gleich noch mal mehr in der Hand. Ich wollte zu keinem Zeitpunkt irgendwelche Tips, habe irgendetwas von irgendjemand erwartet oder "jammern"?


Wenn du das wissen wolltest, dann hätte ich mal an deiner Stelle im BBiG nachgeschaut statt hier zu fragen!


Frag dich am besten selbst noch mal, was genau du hier hören willst: Hilfreiche Tips oder Mitleid und Kopftätscheln...

Meine Güte!


Zuletzt bearbeitet von Alex am Di 04.10.2011 09:21, insgesamt 1-mal bearbeitet
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