Autor |
Nachricht |
echris
Threadersteller
Dabei seit: 23.04.2004
Ort: Frankfurt
Alter: 42
Geschlecht: -
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Verfasst Mi 01.02.2006 12:45
Titel AP 2006 - Wann endet meine Ausbildung? |
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Hallo Zusammen,
Ich habe folgendes Problem:
Mein Ausbidungsvertrag läuft noch bis zum 31.08.2006!
Die Theoretische Prüfung ist am 16. Mai d. J. <- wo auch danach die Praktischen Themen ausgeteilt werden.
Frage: Wann endet meine Ausbildung? Weiß jmd. einen groben Termin?
gruss
chris
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Ashton
Dabei seit: 16.09.2004
Ort: 90265
Alter: 107
Geschlecht:
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Verfasst Mi 01.02.2006 12:46
Titel
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die Antwort steckt in deiner Frage junger Padawan.
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Anti78
Dabei seit: 16.09.2003
Ort: Tbb/Mz/M
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Mi 01.02.2006 13:08
Titel
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Die Ausbildung endet sobald du dein Zeugnis hast.
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Mac
Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht:
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Verfasst Mi 01.02.2006 13:30
Titel
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Anti78 hat geschrieben: | Die Ausbildung endet sobald du dein Zeugnis hast. |
Das ist korrekt
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Lillalotte
Dabei seit: 17.01.2006
Ort: Stuttgart
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mi 01.02.2006 14:41
Titel
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...ich hab auch im Mai meine schriftliche AP
Die Zeugnisse gibts dann soweit ich weiß am 28. Juli,
damit gilt die Ausbildung dann als beendet!
(Die Chef´s hätten nur gern, dass man noch schön brav bis 31. August für nen´Hungerlohn weiter arbeitet, tzzzz)
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saucer
Dabei seit: 19.05.2002
Ort: München
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Mi 01.02.2006 14:50
Titel
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Leute, wir haben die Frage einmal im Monat und dennoch brüllt ihr eure falschweisheiten raus. Richtig ist:
Zitat: |
Beendigung
(1) Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit
dem Ablauf der Ausbildungszeit. Im Falle der Stufenausbildung
endet es mit Ablauf der letzten Stufe.
(2) Bestehen Auszubildende vor Ablauf der
Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet
das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe
des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss.
(3) Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung
nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis
auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen
Wiederholungsprüfung, höchstens um
ein Jahr. |
Quelle: Berufsbildungsgesetz §21
Zuletzt bearbeitet von saucer am Mi 01.02.2006 14:51, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Anti78
Dabei seit: 16.09.2003
Ort: Tbb/Mz/M
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Mi 01.02.2006 14:52
Titel
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saucer hat geschrieben: | Leute, wir haben die Frage einmal im Monat und dennoch brüllt ihr eure falschweisheiten raus. Richtig ist:
Zitat: |
Beendigung
(1) Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit
dem Ablauf der Ausbildungszeit. Im Falle der Stufenausbildung
endet es mit Ablauf der letzten Stufe.
(2) Bestehen Auszubildende vor Ablauf der
Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet
das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe
des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss.
(3) Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung
nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis
auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen
Wiederholungsprüfung, höchstens um
ein Jahr. |
Quelle: Berufsbildungsgesetz §21 |
Passt doch. Wenn das Zeugnis kommt gibt der Prüfungsausschuss damit doch die Ergebnisse bekannt.
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saucer
Dabei seit: 19.05.2002
Ort: München
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Mi 01.02.2006 14:54
Titel
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Anti78 hat geschrieben: | Passt doch. Wenn das Zeugnis kommt gibt der Prüfungsausschuss damit doch die Ergebnisse bekannt. |
du könntest aber auch zum Termin der Bekanntgabe durch den Prüfungssausschuss gehen.
Das heisst, die beraten sich und wenn die Ergebnisse feststehen gehst du hin und holst dir deine Bescheinigung ab. Bei uns war dieser Termin etwa 5 Wochen vor Zeugnisausgabe.
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