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Mac
Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht:
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Verfasst Mi 01.02.2006 15:56
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Lillalotte hat geschrieben: | ...ich hab auch im Mai meine schriftliche AP
Die Zeugnisse gibts dann soweit ich weiß am 28. Juli,
damit gilt die Ausbildung dann als beendet!
(Die Chef´s hätten nur gern, dass man noch schön brav bis 31. August für nen´Hungerlohn weiter arbeitet, tzzzz) |
Was hast du dagegen? Jede Tätigkeit, die nach Ende der Ausbildung (siehe Saucer) im Betrieb ausgeübt wird, wandelt das Ausbildungsverhältnis in eine Festanstellung. Siehe §24. Ich glaube kaum, dass dein Chef so doof wäre.
Übrigens ist eine Kündigung nach Beendigung der Ausbildung nicht nötig, da diese quasi als 'Zeitvertrag' gesehen wird.
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Anti78
Dabei seit: 16.09.2003
Ort: Tbb/Mz/M
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Mi 01.02.2006 15:56
Titel
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saucer hat geschrieben: | Anti78 hat geschrieben: | Passt doch. Wenn das Zeugnis kommt gibt der Prüfungsausschuss damit doch die Ergebnisse bekannt. |
du könntest aber auch zum Termin der Bekanntgabe durch den Prüfungssausschuss gehen.
Das heisst, die beraten sich und wenn die Ergebnisse feststehen gehst du hin und holst dir deine Bescheinigung ab. Bei uns war dieser Termin etwa 5 Wochen vor Zeugnisausgabe. |
Hm, die Möglichkeit gibt es meines Wissens nach nicht bei uns.
Aber es wird ja überall anders gehandhabt.
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Lillalotte
Dabei seit: 17.01.2006
Ort: Stuttgart
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mi 01.02.2006 17:33
Titel
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hm.. lese nur in §24 dass das Arbeitsverhältnis nach der Ausbildung (wenn nix konkret vereinbart wurde) auf unbestimmte Zeit als begründet gilt.. ne Festanstellung ist das noch lange net.
Bei mir ist ne´Festanstellung im Betrieb nicht möglich, d.h. für mich, Ausbildung beendet nach Zeugnisausgabe.
kompliziert, kompliziert.. diese rechtlichen Dinge
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Ashton
Dabei seit: 16.09.2004
Ort: 90265
Alter: 107
Geschlecht:
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Verfasst Mi 01.02.2006 18:12
Titel
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Wann erhält man das Zeugnis eigentlich so? Wenn im Mai und so Prüfung? Juni? Juli?
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RickMKK
Dabei seit: 21.10.2005
Ort: Main-Kinzig-Kreis - Hanau
Alter: 54
Geschlecht:
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Verfasst Mi 01.02.2006 18:22
Titel Re: AP 2006 - Wann endet meine Ausbildung? |
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echris hat geschrieben: | Hallo Zusammen,
Ich habe folgendes Problem:
Mein Ausbidungsvertrag läuft noch bis zum 31.08.2006!
Die Theoretische Prüfung ist am 16. Mai d. J. <- wo auch danach die Praktischen Themen ausgeteilt werden.
Frage: Wann endet meine Ausbildung? Weiß jmd. einen groben Termin?
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Hi echris!
Ich vermute mal, daß deine Frage aus den postings wohl noch nicht eindeutig beantwortet wurde....
Die Prüfung ist endgültig bestanden, wenn Du sowohl die theoretische als auch die darauf folgende praktische Prüfung bestanden hast.
Das Zeugnis, von dem hier im zitierten Berufsbildungsgesetz die Rede ist, ist nicht das Abschlusszeugnis der Berufsschule, sondern das Prüfungszeugnis des Prüfungsausschusses.
Am Tag Deiner mündlichen/praktischen Prüfung entscheidet der Prüfungsausschuss der IHK bzw. der Handwerkskammer ob Du die Prüfung bestanden hast oder nicht. Und das Ergebnis bekommst Du dann auch gleich mitgeteilt.
An diesem Tag endet dann bei bestandener Prüfung auch Dein Ausbildungsverhältnis.
Du bekommst an diesem Tag meistens nur etwas vorläufig Handschriftliches vom Prüfungsausschuss-Vorsitzenden in die Hand gedrückt.
Die dolle Urkunde mit Schleife und Siegel gibts dann ein paar Wochen später bei der hoffentlich rauschenden Fete. Das ändert aber nix an dem Ende der Ausbildung am Tag der mündlichen/praktischen Prüfung vor dem Prüfungsausschuss.
Gruß, Rick
Zuletzt bearbeitet von RickMKK am Mi 01.02.2006 18:23, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Anti78
Dabei seit: 16.09.2003
Ort: Tbb/Mz/M
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Mi 01.02.2006 18:24
Titel Re: AP 2006 - Wann endet meine Ausbildung? |
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RickMKK hat geschrieben: | Am Tag Deiner mündlichen/praktischen Prüfung entscheidet der Prüfungsausschuss der IHK bzw. der Handwerkskammer ob Du die Prüfung bestanden hast oder nicht. Und das Ergebnis bekommst Du dann auch gleich mitgeteilt.
An diesem Tag endet dann bei bestandener Prüfung auch Dein Ausbildungsverhältnis.
Gruß, Rick |
Auch nicht überall. Habe am Freitag meine Präsentation der praktischen Prüfung. Aber ob und wie ich bestanden habe bekomme ich erst mit dem Zeugnis in ca. 3 Wochen mitgeteilt.
Finde ich persönlich total meschugge. Aber werden sie wohl so machen, damit sie nicht jedem Prüfling am Freitag Rede und Antwort stehen müssen.
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RickMKK
Dabei seit: 21.10.2005
Ort: Main-Kinzig-Kreis - Hanau
Alter: 54
Geschlecht:
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Verfasst Mi 01.02.2006 20:06
Titel Re: AP 2006 - Wann endet meine Ausbildung? |
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Anti78 hat geschrieben: |
Habe am Freitag meine Präsentation der praktischen Prüfung. Aber ob und wie ich bestanden habe bekomme ich erst mit dem Zeugnis in ca. 3 Wochen mitgeteilt.
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Ahja... ok.
Dann brauchen die aber eine ganz schön lange Beratungszeit...
In jedem Fall gehts aber auch hier um das Zeugnis vom Prüfungsausschuss.
Viel Erfolg für Deine Präsentation !!!
Gruß, Rick
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way2hot
Dabei seit: 14.03.2004
Ort: Jüchen-Gierath
Alter: 41
Geschlecht:
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Verfasst Mi 01.02.2006 20:50
Titel Re: AP 2006 - Wann endet meine Ausbildung? |
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RickMKK hat geschrieben: | Du bekommst an diesem Tag meistens nur etwas vorläufig Handschriftliches vom Prüfungsausschuss-Vorsitzenden in die Hand gedrückt.
Die dolle Urkunde mit Schleife und Siegel gibts dann ein paar Wochen später bei der hoffentlich rauschenden Fete. Das ändert aber nix an dem Ende der Ausbildung am Tag der mündlichen/praktischen Prüfung vor dem Prüfungsausschuss. |
War das früher mal so?
Du erhälst eine Einladung zur Abschlussprüfung, auf welcher die Termine für die Theorie, die Praxis sowie der der Übergabe des Ausbildungszeugnisses genannt werden. Das Berufsschul(abschluss-)zeugnis erhälst du völlig unabhängig hiervon seitens der Berufsschule. DIESES beendet NICHT dein Ausbildungsverhältnis, sonder das, welches du von der IHK überreicht bekommst.
Sofern wirklich nichts über eine Weiterbeschäftigung gesagt wird, was eigentlich völlig schwachsinnig ist, geht dein Ausbildungsverhältnis in ein Angestelltenverhältnis über. Aber als Auszubildender suche ich doch wohl das Gespräch mit meinem Vorgesetzten und kläre soetwas ab... Wenn dir die Aussage ("vorerst") verweigert wird, tritt der besagte Paragraph automatisch in Kraft, zu deinen Gunsten.
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