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Thema: Nach Technikerausbildung: Worst Case = Arbeitslosigkeit vom 14.04.2008

Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Weiterbildung -> Nach Technikerausbildung: Worst Case = Arbeitslosigkeit
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Padawan
Threadersteller

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Verfasst Mo 14.04.2008 19:59
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Nach Technikerausbildung: Worst Case = Arbeitslosigkeit

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Ich beginne im August meine Ausbildung zum Techniker. Da ich noch in einer festen Anstellung bin benötige ich Informationen ob ich selbst kündigen soll oder meinen Chef mich kündigen lasse.

Ich habe gehört das es besser wäre einen Abkommen mit dem Arbeitgeber zu machen das er mich kündigt damit ich, im Falle das ich keinen Job direkt nach der 2jährigen Ausbildung bekomme, Arbeitslosengeld beziehen kann.

Stimmt das oder habe ich, egal ob ich gekündigt werde oder selber kündige, Anspruch auf Arbeitslosengeld (nicht Hartz4) oder wird dann erstmal eine Sperrfrist vom Amt angeordnet?

Vielen Dank für eure Hilfe
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Padawan
Threadersteller

Dabei seit: 12.02.2008
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Verfasst Do 17.04.2008 22:51
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Hat niemand eine Antwort?

Die Frage ist wohl etwas umständlich gestellt aber der Kern der Sache sollte verständlich sein wie ich finde.
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
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Verfasst Fr 18.04.2008 07:35
Titel

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wenn du ne 2 jährige ausbildung gemacht hast und arbeitslos wirst, hast du arbeitslosengeldanspruch. normalerweise sind das dann 65% von dem gehalt das du im schnitt die letzten jahre verdient hast - also in dem fall deine ausbildungsvergütung. sperrfristen gibts da dann keine, wenn du selbst gehst. höchstens wenn du nach der ausbildung ein übernahmeangebot bekommen würdest, dieses aber ablehnst und dann arbeitslos wirst.

allerdings is die frage, ob du von 65 % deiner ausbildungsvergütung leben kannst. da wird der harz 4-satz wohl rein geldmäßig sogar höher liegen...
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