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Verbalinjurie
Threadersteller
Dabei seit: 29.05.2006
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Verfasst Fr 04.12.2009 15:22
Titel Existenzgründerzuschuss, Sachförderung und Arbeitslosigkeit |
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Vielleicht hat das schonmal jemand in Erfahrung gebracht oder durchgemacht:
Wenn man sich aus der Arbeitslosigkeit selbstständig macht und würde weiterhin in die Arbeitslosenversicherung einzahlen, hat man dann einen Anspruch, falls das ganze in die Binsen geht? Auf den Infoseite finde ich nur, dass man sich versichern kann und wenn man weitere 12 Monate eingezahlt hat, kann man wieder ein halbes Jahr ALG bekommen. Die Förderung geht aber nur über 9 Monate, was ist mit dem Rest?
Andere Frage:
Gibts vom Arbeitsamt Sachförderungen, also z.B. um teure Software zu kaufen, die bei uns ja leider meist unerlässlich ist? Ich meine dabei eine Sachförderung, die nicht in Darlehensform gewährt wird, also Geld was man nicht zurückzahlen muss.
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MaximilianS
Dabei seit: 26.01.2007
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naturalshirts
Dabei seit: 15.06.2009
Ort: Potsdam
Alter: 54
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Verfasst Fr 04.12.2009 22:17
Titel Re: Existenzgründerzuschuss, Sachförderung und Arbeitslosigk |
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Worauf du auf jeden Fall achten solltest: die freiwilligen Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, die du während deiner Gründungsphase zahlen kannst, musst du selbst beim AA einzahlen, die buchen das nicht ab und es wird auch nicht mit der ausgezahlten Förderung verrechnet. Wenn du das verpennst (und das passiert leicht, denn das AA weist nur dezent und unauffällig darauf hin), dann ist nix mit AL-Versicherung, auch nicht per Nachzahlung der Beiträge. Hab ich selbst erlebt. Ideal wär natürlich, dass dein Laden super läuft, was ich dir aufrichtig wünsche!
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Verbalinjurie
Threadersteller
Dabei seit: 29.05.2006
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Verfasst Sa 05.12.2009 01:50
Titel
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Bisher ists nur ein Gedankenspiel. Der Schritt in die Selbstständigkeit wäre für mich eine Hürde, wie ich sie selten im Leben hatte. Ich bin noch recht unentschlossen.
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naturalshirts
Dabei seit: 15.06.2009
Ort: Potsdam
Alter: 54
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Verfasst Sa 05.12.2009 10:42
Titel Re: Existenzgründerzuschuss, Sachförderung und Arbeitslosigk |
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Verbalinjurie hat geschrieben: |
Wenn man sich aus der Arbeitslosigkeit selbstständig macht und würde weiterhin in die Arbeitslosenversicherung einzahlen, hat man dann einen Anspruch, falls das ganze in die Binsen geht? Auf den Infoseite finde ich nur, dass man sich versichern kann und wenn man weitere 12 Monate eingezahlt hat, kann man wieder ein halbes Jahr ALG bekommen. Die Förderung geht aber nur über 9 Monate, was ist mit dem Rest? |
Warum sollte das denn in die Binsen gehen? Wenn du gestalterisch was drauf hast, die wichtigsten Programme beherrschst und dich engagiert um deine Kunden und ihre Wünsche kümmerst, dann hast du m.M. nach sehr gute Chancen auf Erfolg. Die Ämter unterstützen - zumindest hier in Potsdam - Gründungswillige sehr umfangreich. Erkundige dich nach dem Lotsendienst in deiner Stadt und dem Assessmentcenter, dass die für Gründungswillige anbieten. Nach meiner persönlichen Erfahrung und die der Gründer, die ich mittlerweile betreue, bringt dir das Klarheit und Sicherheit, ob die Selbständigkeit für dich passt oder nicht.
Zitat: | Andere Frage:
Gibts vom Arbeitsamt Sachförderungen, also z.B. um teure Software zu kaufen, die bei uns ja leider meist unerlässlich ist? Ich meine dabei eine Sachförderung, die nicht in Darlehensform gewährt wird, also Geld was man nicht zurückzahlen muss. |
Den Gründungszuschuss musst du nicht zurückzahlen. Wenn du aus ALG 1 gründest, bekommst du 9 Monate lang einen Gründungszuschuss in Höhe deines ALG 1 plus 300,- f.d. Krankenversicherung. Nach meiner Erfahrung lässt es sich damit ganz entspannt gründen und auch die Investitionen nach und nach abdecken. Es findet sich immer Jemand, der Gründern für ihre Erstaustattung eine 0%-Finanzierung gewährleistet.
Wenn du aus ALG II/Hartz VI gründest, gibt es ebenfalls einen größeren Zuschuss, der hier in Brandenburg max. 5000-6000 Euro beträgt, davon musst du einen gewissen %-Satz sebst bezahlen. Gestern hörte ich von einer Gründern, dass dieser %-Satz wohl nächstes Jahr angehoben wird. Auch das muss nicht in jedem Bundesland gleich sein.
Dann gibt es noch die Existengründerhilfe: http://www.existenzgruenderhilfe.de/index.php?tid=ukreis&gclid=CKXHgpCAv54CFQQ9ZgodAjqgYw
... sowie das Gründercoaching der KfW-Bank (Link funktioniert gerade nicht).
Bei weitere Fragen gerne PN.
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Nixon_Design
Dabei seit: 30.05.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Di 08.12.2009 16:41
Titel
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hallo,
ich habe erst an einem seminar vom arbeitsamt teilgenommen! war erstmal für die ALG 2. danach sollte ich an einem seminar von der weststadtakademie teilnehmen! für den weiteren zuschuss von ca. 300 euro. am einführungstag hat die seminarleiterin einem ein keks an die backe gelabbert, dass ich schon kein bock mehr hatte. meiner meinung nach wollen die zuviele informationen von einem haben! wenn man das geld erstmal hat, dann muss man jeden 2-3 dritten tag bilanzen ziehen und ihnen alle kosten angeben, die man überhaupt so macht! das ist mir zuviel kontrolle für ein kleinunternehmen! vielleicht ist es nur bei diesem unternehmen so!
mir wurde aber mal gesagt, dass man halt um die 600 euro pro monat vom staat für eine existenzgründung bekommt! leider finden sich hier so wenig informationen zu allen und keiner will mit infos rausrücken! echt schade!
geh am besten zum arbeitsamt und nimm ALG 2 plus eventuellen mietzuschuss. das sind ca. 480 euro! damit kommt man für den anfang gut über die runden! dann ab zum rathaus anmelden und erstmal als nebenbeschäftigung angeben!
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Zim
Dabei seit: 05.12.2006
Ort: Earth Rocks
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Di 08.12.2009 16:52
Titel
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Zitat: | meiner meinung nach wollen die zuviele informationen von einem haben! wenn man das geld erstmal hat, dann muss man jeden 2-3 dritten tag bilanzen ziehen und ihnen alle kosten angeben, die man überhaupt so macht! das ist mir zuviel kontrolle für ein kleinunternehmen! |
hääääää?
Seit wann ist ein Kleinunternehmen bilanzierungspflichtig?!?!?!
Wer kontrolliert wen?
Wer will viele Informationen?
Wenn du mit Kontrolle deine Aufzeichnungspflicht etc meinst – ja das ist normal in Deutschland und gut so – wenn dir das nicht passt dann mach dich lieber nicht selbstständig
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Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Di 08.12.2009 16:55
Titel
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das gewerbeamt ist nicht immer rathaus und bilanzieren muss man nicht als gewerbetreibender, vorerst.
eine überlegung ist auch, wenn die staatliche unterstützung zuende ist, ob es dann ausreicht, um auf eigenen beinen zu stehen. die finanzspritze ist natürlich gut, aber wenn man darauf sein unternehmen stütz... könnte schief gehen.
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