Autor |
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Laidala
Threadersteller
Dabei seit: 13.04.2005
Ort: -
Alter: 41
Geschlecht:
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Verfasst Di 11.01.2011 12:36
Titel Kosten für Bilder in die Rechnung schreiben |
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Hallo,
ich bin Freiberuflich unterwegs. Und nun habe ich einen Auftrag wo ich Bilder kaufen muss/soll. Ich habe ein Angebot abgegeben wo die Bilder extra bezahlt werden müssen vom Kunden.
Ich würde diese 1zu1 in Rechnung stellen, oder ist das keine so gute Idee?
Danke für Eure Antworten
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Smooth-Graphics
Dabei seit: 22.05.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Di 11.01.2011 12:44
Titel
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Freiberufler dürfen keine Leistungen ein- und wieder verkaufen.
Ich weiß nicht, wie es lizenztechnisch aussieht, wenn du es für dich kaufst und dem Kunden in die Webseite einbaust.
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SL-Design
Dabei seit: 09.11.2005
Ort: 8° 15' 0'' | 50° 4' 60''
Alter: 65
Geschlecht:
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Verfasst Di 11.01.2011 12:44
Titel
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Wo ist dein Problem?
Entweder du lässt deinen Kunden gleich die Bilder kaufen, dann er auch die Nutzungsrechte und Du kaufst sie und stellst die Kosten in Rechnung.
Ob nun 1:1 oder mit Aufschlag bleibt Dir überlassen.
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qualidat
Dabei seit: 14.09.2006
Ort: Eichwalde bei Berlin
Alter: 63
Geschlecht:
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Verfasst Di 11.01.2011 12:47
Titel Re: Kosten für Bilder in die Rechnung schreiben |
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Laidala hat geschrieben: | Ich würde diese 1zu1 in Rechnung stellen, oder ist das keine so gute Idee? |
Hast du sie im "normalen" Einzelhandel oder im Großhandel gekauft? Bei Großhandels- oder Händlerpreisen kannst du ruhigen Gewissens (maßvoll) aufschlagen. Ansonsten würde ich das 1:1 durchreichen und eher noch die eine oder andere damit verbundene Dienstleistung in Rechnung stellen, z.B. Recherche, Fahrt- und Reisezeit/Kosten, Abholung, Verpacken, Versenden, bearbeiten oder was du sonst für Arbeit oder Aufwendungen damit hattest ...
Zuletzt bearbeitet von qualidat am Di 11.01.2011 12:48, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
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Verfasst Di 11.01.2011 12:48
Titel
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Was ist mit Franks Einwand?
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Smooth-Graphics
Dabei seit: 22.05.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Di 11.01.2011 12:57
Titel
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Nimroy hat geschrieben: | Was ist mit Franks Einwand? |
Sicher? Ich behaupte eher, was ist mit meinem Einwand, dass Freiberufler keine Posten weiterverkaufen dürfen. Schon gar nicht mit Aufschlag.
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remote
Dabei seit: 10.11.2006
Ort: /var/www/
Alter: 110
Geschlecht:
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Verfasst Di 11.01.2011 13:03
Titel
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Smooth-Graphics hat geschrieben: | Nimroy hat geschrieben: | Was ist mit Franks Einwand? |
Sicher? Ich behaupte eher, was ist mit meinem Einwand, dass Freiberufler keine Posten weiterverkaufen dürfen. Schon gar nicht mit Aufschlag. |
... aber seine auslagen, dazu zählt auch der einkauf von bildmaterial, darf er in rechnung stellen.
jedenfalls solange nicht die bilder selbst, sondern die fertige gestaltung verkauft wird. das sollte dann in der rechnung klar zu erkennen sein (z.B. durch verwendung der positionsgruppe auslagen)
alle angaben ohne gewehr und rechtsberatung :>
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Laidala
Threadersteller
Dabei seit: 13.04.2005
Ort: -
Alter: 41
Geschlecht:
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Verfasst Di 11.01.2011 13:16
Titel
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Also ich entwerfe ein Plakat, 2x3 meter, und die Bilder kaufe ich bei Fotolia ein.
Das Plakat stelle ich natürlich in rechnung (Entwurf, mit Korrekturphasen etc.) und eben die Bilder die ich dafür eingekauft habe 1zu1.
Ich würde da keinen aufschlag drauf berechnen, denn ich glaube als Freiberufler darf man das nicht da ich keine Steuern einnehme (Kleinunternehmen).
Trotzdem bin ich mir unsicher ob ich die Bilder dann in Rechnung stellen darf beim Kunden.
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