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Thema: Einmaliger Auftrag - Rechnung schreiben!? vom 11.03.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Einmaliger Auftrag - Rechnung schreiben!?
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Sithmaster
Threadersteller

Dabei seit: 24.03.2003
Ort: Mannheim
Alter: 42
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 11.03.2005 11:29
Titel

Einmaliger Auftrag - Rechnung schreiben!?

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Hallo liebe Mit-MG's,

ich habe mal eine Frage: vor kurzem habe ich bei einer Firma 2 Tage lang ausgeholfen weil ein Auftrag fertig werden musste. Das war aber nur eine einmalige Sache. Ich bin zur Zeit arbeitslos und habe keine sonstigen Verdienste nebenbei und schon gar kein Gewerbe o.ä. angemeldet.

Als die 2 Tage um waren sagten die mir: "Vielen Dank, schicken Sie uns die Rechnung".

Ich dachte mir erst nagut, die wollen halt ein schriftliches Dokument für Ihre "Sammlung" und habe dann eine "Rechnung" geschrieben. Da ich nicht wusste wie es geht habe ich lediglich den Stundenlohn, Tätigkeit, Stunden und Summe aufgeführt und ihnen zugeschickt.

Jetzt riefen die mich gestern an und meinten sie können mir das Geld nicht überweisen, weil auf der Rechnung keine Rechnungsnummer, Steuernummer und Mehrwertsteuer aufgeführt ist...

1. Ich habe keine Ahnung wie man eine Rechnung schreibt und wie man das macht mit der MwSt. ich habe 16 Stunden bei denen gearbeitet bei einem Stundenlohn von 25 € = 400 €. Den Betrag habe ich zu bekommen..
2. Habe ich gehört ich darf überhaupt keine Rechnung schreiben vor allem nicht mit MwSt. weil ich arbeitslos bin und kein Gewerbe hab, ich kein Freelancer bin und das eine einmalige Sache war.
3. Es gibt doch diese 400 € Jobs die ohne Steuerabgaben auskommen oder wie seh ich das? Wird das normaerweise nicht über soetwas gemacht? Das würde doch genau da reinfallen? Wie genau würde das dann abgerechnet werden, wenn es so wäre? Bräuchten die dann nur meine Lohnsteuerkarte?

Was ratet ihr mir jetzt was ich machen soll?

*ratlos* *hu hu huu*
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cyanamide
Moderator

Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 11.03.2005 11:33
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Du kannst privat nicht so einfach Rechnungen schreiben.

Du musst das ganze wenigstens beim FA melden, dann darfst
du Rechnungen ohne Mwst.-ausweisung schreiben.

Willst du diese Ausweisen, benötigst du ein Gewerbe.

In deinem Fall kannst du lediglich eine Quittung schreiben, womit
das ganze aber unter Schwarzarbeit fällt.
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worshipper

Dabei seit: 01.10.2004
Ort: worshipper fear satan
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 12.03.2005 16:00
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wenn du arbeitslos bist und hart IV beziehst habe ich keine ahnung.

beim finanzamt/arbeitsamt anrufen.

vor ein paar jahren waren es noch 185 Euro.
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beamchen

Dabei seit: 12.01.2004
Ort: Weimar
Alter: 43
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Sa 12.03.2005 16:12
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cyanamide hat geschrieben:
Du kannst privat nicht so einfach Rechnungen schreiben.

Du musst das ganze wenigstens beim FA melden, dann darfst
du Rechnungen ohne Mwst.-ausweisung schreiben.

Willst du diese Ausweisen, benötigst du ein Gewerbe.

In deinem Fall kannst du lediglich eine Quittung schreiben, womit
das ganze aber unter Schwarzarbeit fällt.


Beziehst du das jetzt nur auf Arbeitslose oder auf alle ohne Gewerbe?
Also ich kann als Student privat Rechnungen ohne Mwst schreiben, wenn ich sie am Ende des Jahres bei der Steuererklärung abgebe ohne Gewerbe anmelden.
Auf der Rechnung muß aber auch stehen, daß es ohne Mwst läuft. Steuernummer muß ich nicht angeben, aber Rechnungsnummer muß darauf stehen...
Solange ich dabei unter 7000 Euro bleibe muß ich dann auch keine Steuern bezahlen. So habe ich es letztes Jahr gemacht und mache es auch wieder. Bei der letzten Steuererklärung war alles in Ordnung.

Bei arbeitslos gibt es doch auch nur einen Höchstbetrag, aber sonst kann doch eigentlich jeder Mwst-freie Rechnungen schreiben, oder?
* Keine Ahnung... *

@Sithmaster: Warum habt ihr das nicht schon vor der Arbeit abgeklärt?
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cyanamide
Moderator

Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Sa 12.03.2005 16:16
Titel

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Du darft das. Ja. Aber es muss beim FA angemeldet sein
und du darfst keine Mest ausweisen.

Ein Gewerbe brauchst du unter einer gewissen Grenze nicht
und die Tätigkeit darf nicht deine Haupteinnahmequelle sein.
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 12.03.2005 16:22
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beamchen hat geschrieben:
cyanamide hat geschrieben:
Du kannst privat nicht so einfach Rechnungen schreiben.

Du musst das ganze wenigstens beim FA melden, dann darfst
du Rechnungen ohne Mwst.-ausweisung schreiben.

Willst du diese Ausweisen, benötigst du ein Gewerbe.

In deinem Fall kannst du lediglich eine Quittung schreiben, womit
das ganze aber unter Schwarzarbeit fällt.


Beziehst du das jetzt nur auf Arbeitslose oder auf alle ohne Gewerbe?
Also ich kann als Student privat Rechnungen ohne Mwst schreiben, wenn ich sie am Ende des Jahres bei der Steuererklärung abgebe ohne Gewerbe anmelden.
Auf der Rechnung muß aber auch stehen, daß es ohne Mwst läuft. Steuernummer muß ich nicht angeben, aber Rechnungsnummer muß darauf stehen...
Solange ich dabei unter 7000 Euro bleibe muß ich dann auch keine Steuern bezahlen. So habe ich es letztes Jahr gemacht und mache es auch wieder. Bei der letzten Steuererklärung war alles in Ordnung.

Bei arbeitslos gibt es doch auch nur einen Höchstbetrag, aber sonst kann doch eigentlich jeder Mwst-freie Rechnungen schreiben, oder?
* Keine Ahnung... *

@Sithmaster: Warum habt ihr das nicht schon vor der Arbeit abgeklärt?


du musst dich auf jeden fall beim finanzamt melden und bei der steuererklärung am jahresende die anlage gse (geschäftsbetriebe) ausfülllen und hier deine einnahmen angeben. deine steuernummer muss umbedingt auf der rechnung stehen, weil die sonst vom finanzamt nicht anerkannt wird bei deinen kunden. genauso muss eine fortlaufende rechnungsnummer, das datum, deine genaue adresse, dein name und welche leistung du wann wie abrechnest mit vermerkt sein.
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cyanamide
Moderator

Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Sa 12.03.2005 16:27
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Jepp. Meine Worte.

Alles andere -> Schwarzarbeit. *Thumbs up!*
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beamchen

Dabei seit: 12.01.2004
Ort: Weimar
Alter: 43
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Sa 12.03.2005 17:52
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@Audiofreak: meine Rechung wurde aber ohne Steuernummer anerkannt. Auch bei der Firma...
Deren Steuerberater hatte mir auch gesagt, daß ich sowas nicht brauche, und Rechnungsnummer mit Adresse und blabla ausreicht...

Naja...will mich jetzt darüber auch nicht streiten, mir wurde es so gesagt, ich mache es so, und es gab bei mir auch keinen Ärger mit Finanzamt oder sonstwem.... *Thumbs up!*
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