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Thema: Kleinunternehmer und MwST vom 12.02.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Kleinunternehmer und MwST
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c_writer
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Verfasst Mi 20.02.2008 11:31
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käschdin hat geschrieben:

Hmm, und warum dann in diesem (2008) nicht, weil ja auch im Vorjahr (2007) über 17.500 Euro? Hab ich einen Denkfehler? Aber die Finanzbeamtin bestätigt ja deine Aussage. Will es nur verstehen Lächel


Also, es gibt zwei Grenzwerte für den (Kleinunternehmer)Umsatz. 17.500 Euro und 50.000 Euro.

Wer im "ersten" Jahr (das muss nicht das erste Geschäftsjahr sein, das ist einfach chronologisch das erste) über 17.500 kommt, muss im "zweiten" Jahr (chronologisch, also im Folgejahr) unter 50.000 bleiben, um in diesem Jahr weiter die Kleinunternehmerregelung nutzen zu können.

Im "dritten" Jahr (wieder chronologisch) ist dann automatisch Schluss mit Kleinunternehmern, weil im Vorjahr, also dem "zweiten", die 17.500,- überschritten waren. Lächel

Um _dauerhaft_ Kleinunternehmer zu bleiben, muss der Umsatz auch _dauerhaft_ unter 17.500 Euro Umsatz bleiben.

Bisschen kompliziert, das Ganze.

c_writer
 
plöder_lemming

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Verfasst Mi 20.02.2008 11:35
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Der Drucker hat geschrieben:
plöder_lemming hat geschrieben:
18,000 Euro?
Warum drückst du die nicht einfach??
Gibts denn keine dringende Anschaffung?

* Keine Ahnung... *


...wenn man keine Ahnung hat, dann sollte man
nicht unbedingt Steuertips geben.

Gruß aus HH


Und wenn man gar nichts dazu zusagen hat sollte man sich raushalten.
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käschdin

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Verfasst Mi 20.02.2008 12:11
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So, hatte meinen Fall jetzt noch mal per Email ans Finanzamt geschickt, weil ich die Auskunft schriftlich haben wollte. Sicher ist sicher.

Und was ist? Jemand, der dieselbe Durchwahl hat wie die Finanzbeamtin von heúte morgen (bin mir nicht sicher, ob sie es nicht sogar selbst ist), schreibt mir das genaue Gegenteil. Ja, ich muss 2008 Umsatzsteuer ausweisen. Argh. Was denn nun? Und jetzt geht natürlich niemand mehr ans Telefon.
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c_writer
Account gelöscht


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Verfasst Mi 20.02.2008 13:25
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käschdin hat geschrieben:
So, hatte meinen Fall jetzt noch mal per Email ans Finanzamt geschickt, weil ich die Auskunft schriftlich haben wollte. Sicher ist sicher.

Und was ist? Jemand, der dieselbe Durchwahl hat wie die Finanzbeamtin von heúte morgen (bin mir nicht sicher, ob sie es nicht sogar selbst ist), schreibt mir das genaue Gegenteil. Ja, ich muss 2008 Umsatzsteuer ausweisen. Argh. Was denn nun?


Das ist eine gute Frage. Und Anlass, Asche auf mein Haupt zu werfen!

Ich hab' nämlich kompletten Scheiss geschrieben - ja, sieht so aus als müsstest Du Umsatzsteuer ausweisen.

"Im Jahr der Existenzgründung gelten besondere Vorschriften. In diesem Fall wird nur der im Gründungsjahr prognostizierte Umsatz als Entscheidungsgrundlage herangezogen. Dieser darf dabei nicht größer als 17.500 EUR sein.

Der Selbstständige muss jedes Jahr erneut prüfen, ob die Voraussetzungen für eine weitere Anwendung der
Kleinunternehmerregelung vorliegen. So muss im zweiten Jahr der tatsächliche Vorjahresumsatz (max. 17.500 EUR) und gleichzeitig der prognostizierte Umsatzes des neuen Geschäftsjahres (maximal 50.000 EUR) geprüft werden."

http://www.gruenderlexikon.de/kleinunternehmerregelung-953.html

Also, bewirf' mich mit kleinen Steinchen. *zwinker*

c_writer
 
käschdin

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Verfasst Mi 20.02.2008 14:08
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c_writer hat geschrieben:


Also, bewirf' mich mit kleinen Steinchen. *zwinker*

c_writer


Nene, ich muss mich hier mit was bewerfen. Oder ich nehme mir gleich einen Strick. Das ganze hat sich nämlich aufgelöst - leider zu meinem Nachteil.

Die Email kam von der Frau, mit der ich auch telefoniert hatte. Sie hat ihre telefonische Auskunft mit der Email korrigieren wollen. Bei einem erneuten Telefonat kam dann aber eigentlich erst Licht ins Dunkel, weil:

Ich habe 2003 mal nebenher journalistisch gearbeitet und damals einfach immer die Mwst ausgewiesen, weil ich keinen blassen Schimmer hatte von Kleinunternehmer etc. bla bla. Anfang 2007 hatte ich mich zwar bzgl. Kleinunternehmer-Regelung (auch hier im Forum) informiert, aber 1. nicht erfahren, dass ich das beim Finanzamt anmelden muss und 2. aus Unwissenheit verdrängt, dass ich automatisch Mwst ausweisen muss, wenn ich innerhalb der vergangenen 5 Jahre mal die Mwst ausgewiesen und abgeführt habe.

Kleinunternehmer-Regelung ist bei mir also aufgrund 2003 nichtig. Was bedeutet: Ich hätte die Mwst so oder so 2007 ausweisen müssen. Hab ich nicht gemacht, zahlen muss ich sie dem Finanzamt aber trotzdem *Schnief* Hat jemand 3.500 Euro für mich??? Ok, bis ich das zahlen muss, hab ich noch Zeit zum Ackern.
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aUDIOfREAK

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Verfasst Mi 20.02.2008 16:20
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wie heisst es so schön - aus schaden wird man klug... * Such, Fiffi, such! *
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käschdin

Dabei seit: 09.02.2007
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Verfasst Mi 20.02.2008 16:51
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aUDIOfREAK hat geschrieben:
wie heisst es so schön - aus schaden wird man klug... * Such, Fiffi, such! *


Ich hätte auch aus 1.000 Euro Schaden gelernt *Schnief* Vielleicht lässt sich ja der eine oder andere Kunden noch auf Rechnungskorrekturen aus 2007 ein.
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