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Aktuelles Datum und Uhrzeit: Do 24.07.2008 16:01 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Kleinunternehmer und MwST vom 12.02.2008

Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Kleinunternehmer und MwST
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plöder_lemming


Dabei seit: 31.01.2008
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Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 19.02.2008 20:12
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18,000 Euro?
Warum drückst du die nicht einfach??
Gibts denn keine dringende Anschaffung?

* Keine Ahnung... *
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käschdin


Dabei seit: 09.02.2007
Ort: Berlin
Alter: 31
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 19.02.2008 20:23
Titel

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Ich habe ein Geschäftshandy, das mich vielleicht 300 Euro gekostet hat (die Rechnungen, nicht das Gerät).

Ansonsten: Kann ich was absetzen, was ich vielleicht noch nicht berücksichtigt habe und womit ich unter 17.500 Euro käme? Private Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Haftpflicht? Selbst bezahlte Arztkosten? Es geht genau genommen um insgesamt 562 Euro *Schnief*

Allerdings dachte ich immer, die 17.500 Euro wären Umsatz, nicht Gewinn.


Zuletzt bearbeitet von käschdin am Di 19.02.2008 20:27, insgesamt 2-mal bearbeitet
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plöder_lemming


Dabei seit: 31.01.2008
Ort: BaWü - what else?
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 19.02.2008 20:29
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Achtung, ich bin kein Steuerberater!

So wie ich das verstanden hab, kann man da sehr viel reinrechnen.
Neuer Laptop, Software, Lizenzen, Drucker, Fachbücher, Neue Bewerbungsfotos, Bürobedarf, Werbegeschenke, Werbungskosten...
Außerdem hast du vllt mal Kunden besucht??
macht 0,3 € mal x km. Da kommt recht viel zusammen.


Bitte korrigiert mich, wenn ich falsch liege.


Zuletzt bearbeitet von plöder_lemming am Di 19.02.2008 20:31, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Der Drucker


Dabei seit: 04.02.2008
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 20.02.2008 00:05
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plöder_lemming hat geschrieben:
18,000 Euro?
Warum drückst du die nicht einfach??
Gibts denn keine dringende Anschaffung?

* Keine Ahnung... *


...wenn man keine Ahnung hat, dann sollte man
nicht unbedingt Steuertips geben.

Gruß aus HH
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Zeithase


Dabei seit: 09.05.2005
Ort: Arnstadt
Alter: 23
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 20.02.2008 00:08
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käschdin hat geschrieben:
Muss ich die Rechnungen, die ich im Januar 2008 geschrieben habe, zurückpfeifen und darauf die Mwst. ausweisen, weil ich im vergangenen Jahr über 17.500 Euro Umsatz hatte?


Natuerlich nicht. Alles andere, naemlich Aenderungen in diesem Jahr, besprichst Du ganz einfach mal mit Deinem Finanzamt. Die haben auch Telefone.


Zuletzt bearbeitet von Zeithase am Mi 20.02.2008 00:11, insgesamt 1-mal bearbeitet
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käschdin


Dabei seit: 09.02.2007
Ort: Berlin
Alter: 31
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 20.02.2008 09:51
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Zeithase hat geschrieben:
käschdin hat geschrieben:
Muss ich die Rechnungen, die ich im Januar 2008 geschrieben habe, zurückpfeifen und darauf die Mwst. ausweisen, weil ich im vergangenen Jahr über 17.500 Euro Umsatz hatte?


Natuerlich nicht. Alles andere, naemlich Aenderungen in diesem Jahr, besprichst Du ganz einfach mal mit Deinem Finanzamt. Die haben auch Telefone.


Sei doch nicht gleich so schnippisch. Das hatte ich auch vor, aber gestern Abend war dort keiner mehr erreichbar. Dafür heute morgen. Die Mitarbeiterin sagte mir, dass ich weiterhin Kleinunternehmer bin, wenn ich dieses Jahr nicht auf 50.000 Euro komme. Ich hatte das Gesetz (wohl fälschlicherweise) so verstanden, dass diese 50.000-Euro-Regel nichtig ist, wenn man über 17.500 Euro im Jahr davor lag. Ich brauch also weiterhin keine Mwst. ausweisen.
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c_writer
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mi 20.02.2008 10:44
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käschdin hat geschrieben:
Ich hatte das Gesetz (wohl fälschlicherweise) so verstanden, dass diese 50.000-Euro-Regel nichtig ist, wenn man über 17.500 Euro im Jahr davor lag. Ich brauch also weiterhin keine Mwst. ausweisen.


Dieses Jahr nicht - im nächsten bist Du dann aber automatisch keine Kleinunternehmerin mehr und musst ausweisen (da im Vorjahr über 17.500).

c_writer
 
käschdin


Dabei seit: 09.02.2007
Ort: Berlin
Alter: 31
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 20.02.2008 11:14
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c_writer hat geschrieben:
käschdin hat geschrieben:
Ich hatte das Gesetz (wohl fälschlicherweise) so verstanden, dass diese 50.000-Euro-Regel nichtig ist, wenn man über 17.500 Euro im Jahr davor lag. Ich brauch also weiterhin keine Mwst. ausweisen.


Dieses Jahr nicht - im nächsten bist Du dann aber automatisch keine Kleinunternehmerin mehr und musst ausweisen (da im Vorjahr über 17.500).

c_writer


Hmm, und warum dann in diesem (2008) nicht, weil ja auch im Vorjahr (2007) über 17.500 Euro? Hab ich einen Denkfehler? Aber die Finanzbeamtin bestätigt ja deine Aussage. Will es nur verstehen Lächel
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