mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Fr 19.04.2024 17:24 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Kleinunternehmer und jetzt MwSt. für die Zukunft vom 09.09.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Kleinunternehmer und jetzt MwSt. für die Zukunft
Seite: 1, 2  Weiter
Autor Nachricht
braunerbaer
Threadersteller

Dabei seit: 01.09.2007
Ort: Hamburg / Bremen / Amrum
Alter: 40
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 09.09.2007 13:54
Titel

Kleinunternehmer und jetzt MwSt. für die Zukunft

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Ich bin bisher als Kleinunternehmer tätig gewesen und habe die Umsatzsteuer nicht ausgewiesen.

Weil jetzt aber mehrere Kunden unbedingt eine Rechnung mit MwSt. haben wollten und weil meine Aufträge immer mehr werden werde ich das jetzt ändern, und künftig die MwSt. ausweisen.

Jetzt habe ich bisher noch keine Steuernummer, und komme auch erst in der übernächsten Woche dazu das Finanzamt zu besuchen. Ein Kunde will jedoch Dienstag seine Rechnung haben, weil er dann 3 Monate im Ausland ist, und sich nicht drum kümmern könnte.

Kann ich jetzt eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt., aber noch ohne Steuernummer schreiben? Rechnungsbetrag sind 114€ inkl. MwSt., über Google habe ich was über sog. Kleinbetragsrechnungen gefunden, bis 150€ auf die keine Steuernummer rauf müßte. Kann ich das hier so handhaben?, Oder muß ich warten bis ich eine Steuernummer habe?

Und dann hintendran gleich noch die Frage. Kann mir jemand in Hamburg eine Möglichkeit nennen Seminare oder ähnliches zu besuchen in denen einem dieser ganze Steuerkram etc. beigebracht wird? Alternativ ginge auch Bremen, da bin ich auch sehr oft, wenn es da was besseres oder eine persönliche Empfehlung von jemandem git immer her damit.

JA! ich hätte mich VORHER drum kümmern sollen, aber das ist schneller als ich dachte gewachsen, und jetzt muß ich nacharbeiten Lächel

Danke schonmal für eure Hilfe, ist ein tolles Forum, hab schon viel Hilfe als stiller Mitleser gefunden *Thumbs up!*
  View user's profile Private Nachricht senden
macfriend

Dabei seit: 01.04.2007
Ort: Augsburg
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 09.09.2007 14:25
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Ich bin da zwar kein Fachmann, aber auf dass was du da irgendwo in Google gelesen hast, würde ich mich nicht so einfach verlassen.

Mein Informationsstand reicht so weit, dass die Steuernummer, bzw. die USt-IdNr. auf jeder Rechnung ausgewiesen sein muss.

Diese Angabe ist zwar ohne Gewähr, aber hallo, morgen ist Montag, da haben sowohl das Finanzamt, als auch die Steuerberater geöffnet.
Also hast du doch genug Zeit, da mal anzurufen, und dich schlau zu machen. Zumal dein Kunde die Rechnung ja sowieso erst am Dienstag braucht.

Mit Steuerfragen würde ich mich immer an Fachleute wenden. Das kann sonst im schlimmsten Fall, ganz schnell böse in die Hose gehen.

Zu deiner letzten Frage:
Bei Existenzgründer-Tagen der IHK gibts oft allgemeine Infos zum Thema Steuern.

Gruß macfriend
  View user's profile Private Nachricht senden
Anzeige
Anzeige
flyerladen

Dabei seit: 02.02.2007
Ort: SOUTH AFRICA
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 09.09.2007 15:09
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Auch als Kleinunternehmer hast DU eine Steuernummer die auf der Rechnung auszuweisen ist. Du solltest morgen mal ein klärendes Telefonat bei Deinem Finanzamt tätigen.
  View user's profile Private Nachricht senden
Zim

Dabei seit: 05.12.2006
Ort: Earth Rocks
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 09.09.2007 15:20
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

flyerstore hat geschrieben:
Auch als Kleinunternehmer hast DU eine Steuernummer die auf der Rechnung auszuweisen ist. Du solltest morgen mal ein klärendes Telefonat bei Deinem Finanzamt tätigen.


Das stimmt … die Steuernummer hast du auf jeden Fall. Wenn du in deinen Unterlagen suchst wirst du die auch finden. Ist vll besser als beim Finanzamt anzurufen, wer weiß wie dein Sachbearbeiter grade drauf ist wenn der erfährt das du die nie angegeben hast.

Was du noch nicht hast ist eine Umsatzsteuer Identifikationsnummer. Die hättest du auch als Kleinunternehmer direkt beantragen können.

BTW, wegen ein paar Aufträgen wo du die MwSt angeben musstest fällst du noch nicht unbed aus der Kleinunternehmer reglung. Du musst die abführen kannst deine ausgegebene MwSt aber nicht geltend machen.

Aber mal ernsthaft. NIMM DIR NEN STEUERBERATER.


ZIM
  View user's profile Private Nachricht senden
braunerbaer
Threadersteller

Dabei seit: 01.09.2007
Ort: Hamburg / Bremen / Amrum
Alter: 40
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 09.09.2007 19:56
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Zim hat geschrieben:
flyerstore hat geschrieben:
Auch als Kleinunternehmer hast DU eine Steuernummer die auf der Rechnung auszuweisen ist. Du solltest morgen mal ein klärendes Telefonat bei Deinem Finanzamt tätigen.


Das stimmt … die Steuernummer hast du auf jeden Fall. Wenn du in deinen Unterlagen suchst wirst du die auch finden. Ist vll besser als beim Finanzamt anzurufen, wer weiß wie dein Sachbearbeiter grade drauf ist wenn der erfährt das du die nie angegeben hast.

Was du noch nicht hast ist eine Umsatzsteuer Identifikationsnummer. Die hättest du auch als Kleinunternehmer direkt beantragen können.

BTW, wegen ein paar Aufträgen wo du die MwSt angeben musstest fällst du noch nicht unbed aus der Kleinunternehmer reglung. Du musst die abführen kannst deine ausgegebene MwSt aber nicht geltend machen.

Aber mal ernsthaft. NIMM DIR NEN STEUERBERATER.


ZIM


Moment mal.

1. Also ich dachte bisher wenn ich keine UmSt abführe, dann darf ich die auch nicht separat in Rechnungen ausweisen. Ist das also falsch?

2. Ich habe mal sämtliche Unterlagen durchgesehen die ich im Bezug auf mein Gewerbe habe. Ich habe definitv innerhalb der letzten 8 Monate nach meiner Gewerbeanmeldung keine Steuernummer erhalten.

Uaf meinen Rechnungen war die Steuernummer daher natürlich auch nicht drauf, kann ich mir ja nicht ausdeknen. Und das was ich über Google gefunden habe ist der "§ 33 Rechnungen über Kleinbeträge" laut dem ich bis 150€ auch keine Steuernummer angeben muß. Kann denn der Rechnungsempfänger dann seine gezahlte MwSt. trotzdem "nutzen".

Da ich größere Beträge bisher eh immer gesplittet habe wären es zwei Rechnungen in den letzten 8 Monaten die rechtswidrig weil ohne Steuerenummer sind *Schnief*

Die Rechnnugn muß morgen fürh in die Post. Was mache ich denn jetzt
  View user's profile Private Nachricht senden
flyerladen

Dabei seit: 02.02.2007
Ort: SOUTH AFRICA
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 09.09.2007 20:25
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

§ 33? wo hast DU denn sowas her? Ich habe es hier und das geht nur bis § 29! Wie gesagt ruf da morgen an, wegen der Mehrwertsteueroption.
  View user's profile Private Nachricht senden
Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mo 10.09.2007 17:29
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

allgemein musst du doch eine steuernummer haben!!! du bekommst in der regel eine neue wenn du ein gewerbeanmeldest. hast du denn ne ausbildung oder schon auf steuerkarte gearbeitet?

wenn du auch mwst verzichtet hast brauchst du sie nicht auf die re und kannst sie auch nicht für dich geltend machen. wenn du jetzt mit mwst re stellen willst kann du aber auch nicht mehr zurück und muss immer steuernummer und mwst. ausweisen.

eine Ust.-Id brauchst du nur wenn du geschäfte ins ausland machst!

diese 150 euro regelung habe ich noch nie gehört. ich kenne nur die regelung, das quittungen ab 100 euro nicht reichen und darüber eine richtige rechnung benötigst.


Hast du das hier gemeint?

Zitat:
§ 33 Rechnungen über Kleinbeträge

Eine Rechnung, deren Gesamtbetrag 150 Euro nicht übersteigt, muss mindestens folgende Angaben enthalten:

1. den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers,
2. das Ausstellungsdatum,
3. die Menge und die Art der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung und
4. das Entgelt und den darauf entfallenden Steuerbetrag für die Lieferung oder sonstige Leistung in einer Summe sowie den anzuwendenden Steuersatz oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt.

Die §§ 31 und 32 sind entsprechend anzuwenden. 3Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Rechnungen über Leistungen im Sinne der §§ 3c, 6a und 13b des Gesetzes.


Zuletzt bearbeitet von am Mo 10.09.2007 17:32, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
Zeithase

Dabei seit: 09.05.2005
Ort: Erfurt
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 10.09.2007 17:31
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

flyerstore hat geschrieben:
§ 33? wo hast DU denn sowas her? Ich habe es hier und das geht nur bis § 29!


http://www.gesetze-im-internet.de/ustdv_1980/__33.html

Umsatzsteuer-Durchfuehrungsverordnung *zwinker*
  View user's profile Private Nachricht senden
 
Ähnliche Themen Kleinunternehmer und MwST
Kleinunternehmer - Kunde verlangt MwSt
MwSt und die Schweiz
festangestellt + Kleinunternehmer
kleinunternehmer und krankenversicherung
Kleinunternehmer und Einkommensteuererkärung?
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite: 1, 2  Weiter
MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.