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Thema: Kleinunternehmer > Freiberufler > UStVa vom 19.08.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Kleinunternehmer > Freiberufler > UStVa
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Sultan
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Verfasst Do 19.08.2010 00:50
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Kleinunternehmer > Freiberufler > UStVa

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Hallo!

ich werde zurzeit als Kleinunternehmer beim Finanzamt geführt. Somit weise ich auf Rechnungen keine gesetzl. MwSt aus. Jetzt hätte ich eine ganz kurze Frage:

Angenommen, ich weise jetzt im laufenden Kalenderjahr auf meiner nächsten Rechnung (sagen wir Oktober 2010) die gesetzl. MwSt. aus. Ich müsste dann alle Rechnungen des vergangenen Jahres berichtigen (MwSt. dazurechnen) und am Ende des Jahres alle (nun MwSt.-enthaltenen) Rechnungen an das Finanzamt liefern. Ein vorheriges "Bescheid-Geben" ist – wenn ich richtig verstanden habe – nicht nötig.

Somit wäre ich die nächsten 5 Jahre "von der Kleinunternehmerregelung befreit".

Muss ich die Umsatzvorsteueranmeldung nun wirklich jeden Monat (wie einerseits gelesen) an das Finazamt schicken? Da mein jährliches Einkommen (als Freiberufler) die 7500€ nicht erreichen wird, müsste doch eigentlich eine (wie andererseits gelesen) quartalsweise Übermittlung der Umsatzvorsteueranmeldung reichen, oder? Oder zählt das erst nach einer bestimmten Frist? Zur Info: ich bin seit 2008 angemeldet.


Gruß,sult

PS: Abgesehen von der MwSt.-Ausweisung auf Rechnungen und der Umsatzsteuervoranmeldung kommen im Alltag eigentlich keine Neuerungen hinzu, oder?
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remote

Dabei seit: 10.11.2006
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Verfasst Do 19.08.2010 01:05
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In dem Fall musst Du die Mwst für alle bisherigen Umsätze des Steuerjahres nachträglich ans Finanzamt abführen – unabhängig davon ob Du diese auch erfolgreich mit berichtigten Rechnungen von deinen Kunden einfordern kannst.

Vermutlich wird das FA die USt-VA quartalsweise haben wollen - verbindlich kann dir das dein zuständiges FA mitteilen.
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Sultan
Threadersteller

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Verfasst Do 19.08.2010 01:15
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Gut, also dass mit den Rechnungen ist klar. Glücklicherweise gab es nur zwei Kunden, mit denen es auch keine Probleme geben sollte.

Wegen der USt-VA werde ich dann morgen beim FA anrufen.
Danke für die Vorab-Info..

Gruß
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Benutzer 37983
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Verfasst Do 19.08.2010 06:51
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Meine letzte Info wegen der Ust-VA ist, dass du sie zwei Jahre lang monatlich machen mußt, danach dann quartalsweise evtl. War zumindest bei mir so, angemeldet vor 2,5 Jahren.
 
aUDIOfREAK

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Verfasst Do 19.08.2010 08:26
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Illumaus hat geschrieben:
Meine letzte Info wegen der Ust-VA ist, dass du sie zwei Jahre lang monatlich machen mußt, danach dann quartalsweise evtl. War zumindest bei mir so, angemeldet vor 2,5 Jahren.


es kommt immer ganz auf die umsätze an. wenn das finanzamt nach ner gewissen zeit (1/2 oder 1 jahr) feststellt, das die umsätze eher gering sind, wird man von der monatlichen erklärung aufs quartal oder teilweise sogar auf ne jährliche erklärung umgestellt. liegt aber alles im ermessen des finanzamtes.
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Verfasst Do 19.08.2010 09:11
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erster Tipp: such dir einen gescheiten Steuerberater...

Die Häufigkeit der Erklärungen liegt daran, wieviel Du dem Finanzamt abdrücken mußt - eher weniger am Umsatz. Wir haben mal sehr viel im Ausland gekauft (ohne Ust) und unsere fertigen Produkte dann in Deutschland vertrieben (mit Ust) - wir sind ganz schnell von Jährlich auf Monatlich umgestellt (worden).
Ach ja, mit dem Ust. ist das Finanzamt recht rabiat - Du kassierst ja nur für den Staat die Umsatzsteuer - die gehören Dir zu keinem Zeitpunkt - laß da nix anbrennen...
 
Sultan
Threadersteller

Dabei seit: 18.01.2004
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Verfasst Do 19.08.2010 10:10
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Klar, geben wollen se einem am liebsten nichts,-) Ich hoffe nur, dass ich das anfangs etwas einfacher haben könnte, da ich mangels Erfahrung nicht weiß was da an Papierkram auf mich zukommt und für Steuerberater o.ä. absolut kein Geld auftreiben kann. Bis dato ist das ja alles weitaus weniger als ein Nebenverdienst (Drei Kunden in zwei Jahren).

Danke,
MfG

Edit: Wie audiofreak schon schrieb -> Finanzamt "Grundsätzlich erstmal monatlich, dann je nach Umsatz erneut geprüft. In Ihrem Fall (zwei Jahre, nachweislich nur drei Kunden) sollten Sie diese Frage in einem gesonderten Schreiben an uns stellen. In solchen Fällen könnte man nämlich durchaus eine Ausnahme machen."

Edit2: Abgesehen von der USt-VA kommt als Freiberufler (ohne Kleinunternehmerregelung) kein zusätzlicher Papierkram auf mich zu, oder?


Zuletzt bearbeitet von Sultan am Do 19.08.2010 10:18, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Benutzer 37983
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Verfasst Do 19.08.2010 10:35
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aUDIOfREAK hat geschrieben:
Illumaus hat geschrieben:
Meine letzte Info wegen der Ust-VA ist, dass du sie zwei Jahre lang monatlich machen mußt, danach dann quartalsweise evtl. War zumindest bei mir so, angemeldet vor 2,5 Jahren.


es kommt immer ganz auf die umsätze an. wenn das finanzamt nach ner gewissen zeit (1/2 oder 1 jahr) feststellt, das die umsätze eher gering sind, wird man von der monatlichen erklärung aufs quartal oder teilweise sogar auf ne jährliche erklärung umgestellt. liegt aber alles im ermessen des finanzamtes.


Klar, ich kann nur von meiner Situation und meinem Steuerberater reden, aber hier hieß es, grundsätzlich erstmal zwei Jahre monatlich, danach wird (evtl.) umgestellt, je nach Umsatz. Mag wo anders anders gehandhabt werden.
 
 
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