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Eifelyeti
Dabei seit: 11.03.2006
Ort: -
Alter: 42
Geschlecht:
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Verfasst Do 05.02.2009 11:32
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Nefliete hat geschrieben: | du darfst dich auch als mediengestalter bewerben. es ist immer das selbe prinzip. akademische titel darfst du nicht übernehmen aber die berufsbezeichnung wenn dieser nicht geschützt ist. |
Mediengestalter ist serwohl auch eine geschützte Berufsbezeichnung.
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Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Do 05.02.2009 11:42
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nein leider nicht! "mediengestalter" ist nicht geschützt, nur dem zusatz ihk-geprüft oder so.
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McMaren
Dabei seit: 06.09.2002
Ort: Düsseldorf
Alter: 43
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Verfasst Do 05.02.2009 11:49
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Eifelyeti hat geschrieben: | Nefliete hat geschrieben: | du darfst dich auch als mediengestalter bewerben. |
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Naja, aber das darf man ja trotzdem. Du kannst dich auf jeden Job bewerben, wenn du der Meinung bist, dass deine Qualitäten dafür ausreichen.
Du kannst dich als GTA, als Mediengestalter sowie als Diplom-Designer auf eine ausgeschriebene Stelle als „Grafikdesigner" bewerben. Und natürlich könntest du auch als GTA auf eine Stelle, die als „Art Director" ausgeschrieben ist, bewerben. Genauso kannst du dich aber auf einen Job als „Reinigungskraft", „Servicemitarbeiter" oder „Geschäftsführer" bewerben, wenn du deine Qualifikationen als angemessen betrachtest.
Natürlich wirst du da unter Umständen Kopfschütteln ernten, wenn du z.B. dich direkt nach der Schule auf einen Job als Geschäftsführer bewerben würdest , aber prinzipiell steht dir doch alles offen!
Zuletzt bearbeitet von McMaren am Do 05.02.2009 11:49, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Do 05.02.2009 11:51
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das ist richtig. man darf es natürlich versuchen.
aber man darf sich eben nicht so nennen "diplom designer" oder ähnliche titel vorgaukeln. meist steht ja auch in der beschreibung studium oder ähnliche ausbildung...
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McMaren
Dabei seit: 06.09.2002
Ort: Düsseldorf
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Do 05.02.2009 11:59
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Ja, das ist mir klar, aber ich wollte den Threadersteller noch mal darauf aufmerksam mache, dass man sich davon unabhängig natürlich immer auf alles bewerben kann.
Ich verstehe diese falsche Schüchternheit nicht, das ist mir schon oft aufgefallen und ich kann das einfach nicht nachvollziehen. Die Firmen beschreiben in den Stellenausschreibungen doch immer den Idealkandidaten oder das, was sie glauben was einer für sie wäre.
Zuletzt bearbeitet von McMaren am Do 05.02.2009 12:11, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Do 05.02.2009 12:05
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oh ja, diese eierlegendewollmichsau sucht ja jeder!
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Eifelyeti
Dabei seit: 11.03.2006
Ort: -
Alter: 42
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Verfasst Do 05.02.2009 12:12
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Nefliete hat geschrieben: | nein leider nicht! "mediengestalter" ist nicht geschützt, nur dem zusatz ihk-geprüft oder so. |
Hmm... Am Ende meiner Ausbildung hat uns der IHK-Futzi gesagt "Sobald ihr das Prüfungszeugnis gleich in den Händen haltet, dürft ihr euch rechtlich gesehen Mediengestalter nennen..."
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McMaren
Dabei seit: 06.09.2002
Ort: Düsseldorf
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Do 05.02.2009 12:13
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Genau. Und gerade die Jobprofile großer Firmen geben einem doch immer das Gefühl, dass man völlig wertlos sei. Aber wenn man dann mal die Personen, die den Posten nachher tatsächlich besetzen oder etwas vergleichbares machen, sieht man,d ass da auch meistens nur mit Wasser gekocht wird.
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