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Thema: Kein Diplom – trotzdem als "Grafikdesigner" bewerben? vom 04.02.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Kein Diplom – trotzdem als "Grafikdesigner" bewerben?
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Marisha
Threadersteller

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Verfasst Mi 04.02.2009 19:08
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Kein Diplom – trotzdem als "Grafikdesigner" bewerb

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Hallo ihr!
Seid längerem brennt mir schon eine Frage auf den Lippen, aber dazu gleich.

Sachverhalt ist folgender: Ich habe vor 3 Jahren als GTA meine Ausbildung abgeschlossen. Seit 2006 arbeite ich nun in verschiedenen Agenturen als GTA – zumindest auf dem Papier. Denn die Aufgaben, die ich übernehme übersteigen die eines "normalen" GTA bei Weitem, sind sogar eigentlich vollständig im Bereich des (Diplom-)Grafikdesigners anzufinden. In meiner jetzigen Agentur arbeite ich sogar Hand in Hand mit dem Art-Director (sozusagen als Junior).
Ich sollte eigentlich zufrieden sein, bin es aber nicht, denn ich mache die Arbeit eines Grafikdesigner, werde aber natürlich nach GTA bezahlt – zumindest bis jetzt.
Und hier auch meine Frage: Wenn ich mich nun nach anderen Agenturen umschaue, ist es rechtlich (trotzdem) korrekt, mich auf Grafikdesigner-Jobs zu bewerben, obwohl ich "nur" GTA bin? Gibt es Agenturen, die GTA als Grafikdesigner (Bezeichnung dann auch vertraglich festgehalten!!!) einstellen?
Ich war bisher in drei Werbeagenturen und in allen dreien habe ich nach kurzer Zeit eben schon verantwortungsvolle Aufgaben übernommen und nicht zu vernachlässigen ist eben auch meine jetzige Situation als "eigentlich"-Junior-Art-Director. Ich möchte nicht studieren gehen, wenn ich es auch so schaffen kann.

Meine Referenzen scheinen zu überzeugen – was kann ich reißen? Kann ich auch ohne Studium Grafikdesigner auf dem Papier werden? Hat jemand Erfahrungen diesbezüglich und kann mir Tipps geben?

Vielen Dank,
Marisha


Zuletzt bearbeitet von Marisha am Mi 04.02.2009 19:11, insgesamt 1-mal bearbeitet
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chrissowa

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Verfasst Mi 04.02.2009 19:11
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Bewerben kann dir ja wohl niemand verbieten.
Solltest halt wirklich genau das schreiben was du bisher gemacht hast.
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Marisha
Threadersteller

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Verfasst Mi 04.02.2009 19:16
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chrissowa hat geschrieben:
Bewerben kann dir ja wohl niemand verbieten.
Solltest halt wirklich genau das schreiben was du bisher gemacht hast.

Wäre ja noch schöner, wenn mir jemand das Bewerben verbieten würde *zwinker*

Meine Frage ist aber nicht OB ich mich bewerben darf, sondern ALS WAS. Darf ich in den Betreff "Bewerbung zum Grafikdesigner" (o.Ä.) schreiben?
Weiterhin wüsste ich gern über die Erfolsaussichten Bescheid. Inwieweit ist es mir als GTA möglich in den Berufsstand eines diplomierten Designer zu treten? (Erfahrungen bitte posten *zwinker*)
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remote

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Verfasst Mi 04.02.2009 19:22
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Grafiker/Grafikdesigner ist kein geschützter Begriff. Was du jedoch vermeiden solltest, ist einen Eindruck zu erwecken als hättest Du ein Designstudium absolviert. In Zusammenhang mit deinem Bildungsabschluss darf es also nicht gebracht werden.
Wenn Du bei deinem aktuellen Brötchengeber als Junior-AD arbeitest, würde ich mich bemühen, dies im Arbeitsvertrag o. Zeugnis entsprechend zu dokumentieren... ohne diese Absicherung beim betroffenen Unternehmen würde ich davon Abstand nehmen, Dritten gegenüber von einer Position als Junior-AD zu sprechen.

Rechtlich gesehen, darfst Du dich selbst gern Grafiker oder auch Designer nennen.

Marisha hat geschrieben:

Meine Frage ist aber nicht OB ich mich bewerben darf, sondern ALS WAS. Darf ich in den Betreff "Bewerbung zum Grafikdesigner" (o.Ä.) schreiben?
Weiterhin wüsste ich gern über die Erfolsaussichten Bescheid. Inwieweit ist es mir als GTA möglich in den Berufsstand eines diplomierten Designer zu treten? (Erfahrungen bitte posten *zwinker*)


Klar... aber im Lebenslauf, darf nicht stehen, dass Du als Junior-AD gewerkelt hast, wenn Du tatsächlich nur als GTA eingestellt warst. Ggf. würde ich da halt die Schwerpunkte deiner Tätigkeit kurz nennen, so dass klar ist welche Arbeit du geleistet hast.

"diplomierter Designer" ist kein Beruf. Ich kenne auch ADs die Musik studiert haben und trotzdem recht erfolgreich im neuen Metier unterwegs sind. *zwinker*


Zuletzt bearbeitet von remote am Mi 04.02.2009 19:27, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Darkwing

Dabei seit: 27.01.2006
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Verfasst Mi 04.02.2009 19:24
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Es kann sich jeder "Designer" nennen, das ist nicht verboten. Nur sich "Dipl.-Designer" zu nennen, wenns nicht stimmt, das ist verboten. *zwinker* Was solls auch, du hast Praxis und du hast Qualifikation, bewirb dich als das was du bist, für die Stelle die du willst. Wenn die Firma nen "Grafikdesigner" sucht, dann bewirbst du dich als "Grafikdesigner", bist doch einer oder? *zwinker*
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Marisha
Threadersteller

Dabei seit: 04.02.2009
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Verfasst Mi 04.02.2009 19:36
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@remote + Darkwing: Cool, vielen Dank. Genau das wollte ich wissen Lächel

@remote: Leider habe ich keine Möglichkeit dies in meinem Arbeitsvertrag dokumentieren zu lassen. Bei meinem Chef laufe ich da leider gegen eine Wand aus Ignoranz. Eine vertragliche Umbenennung wäre für mich persönlich außerdem auch gleichbedeutend mit einer Anpassung des Gehaltes und das scheint auch das ausschlaggebende Kriterium zu sein, warum mein Chef sich so dagegen sträubt. Trotz dessen bin ich mir aber sicher, dass ich das Geld wert bin welches ich mir als Lohn vorstelle und bin somit auch auf der Suche nach einer neuen Anstellung – als "richtiger" Grafikdesigner eben! Lächel
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McMaren

Dabei seit: 06.09.2002
Ort: Düsseldorf
Alter: 43
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 05.02.2009 09:26
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Ist doch egal, was als Berufsbezeichnung auf dem Papier steht - so lange du deine Aufgabenbereiche erläutern kannst und sich das am besten auch im Zeugnis widerspiegelt, ist doch alles in Butter.
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Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Do 05.02.2009 09:54
Titel

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du darfst dich auch als mediengestalter bewerben. es ist immer das selbe prinzip. akademische titel darfst du nicht übernehmen aber die berufsbezeichnung wenn dieser nicht geschützt ist.

genauso sind titel wie junior-ad usw völlig unwichtig... vorallem nach 3 jahren berufserfahrung eher mit vorsicht zu genießen. ohne natürlich deine fähigkeiten unwissend schmählern zu wollen.
 
 
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