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Thema: Fragen zu Freelancing und Corporate Identity. vom 07.09.2012


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Fragen zu Freelancing und Corporate Identity.
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NaMaMe

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Verfasst Mo 10.09.2012 10:15
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Wo stand das denn? Au weia!
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Eric Gerhardy
Threadersteller

Dabei seit: 07.09.2012
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Verfasst Mo 10.09.2012 11:44
Titel

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Zitat:

das ist seit langem eines der besten logos dich ich hier bei anfängern gesehen habe.


Vielen Dank, ich fühle mich geehrt!

Zitat:

Zitat:
Zitat:
Dein Logo ist in meinen Augen total daneben für das kreative Gewerbe allgemein.


und damit auch disqualifiziert in kompetenter beratung...


Wunderte mich auch etwas, wobei es auch sehr gut zu den oben genannten Unternehmensgruppen passen könnte.

Zitat:


Unterschreib ich!


Vielen Dank auch an type1!
Danke!

Zitat:

Wo stand das denn? Au weia!


Was?

Grüße
Eric
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IVADO

Dabei seit: 10.09.2012
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Verfasst Mo 10.09.2012 16:46
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Hallo Eric,

zu deinem Logo wurde ja schon alles gesagt - sieht top aus! Ob es zu dir passt und dir hilfreich sein kann, würde ich jetzt mir noch nicht die Gedanken zerbrechen.

Nochmal bzgl. des Freelancings:
Die FAQ in der ersten Antwort des Threads hast du sicherlich schon gelesen? Gut.
Ich finde zumindest den ersten Teil in dieser FAQ stark verwirrend und ungenau.

Da du Schüler bist, würde ich dir raten eine freiberufliche Tätigkeit anzumelden. Eventuel hast du schon eine Steuernummer, falls nicht, bekommst du spätestens jetzt eine. Als Freiberufler bist sogesehen ein Art Gewerbe, mit den damit verbunden Pflichten. Du kannst dich jedoch als Freiberufler von Umsatzsteuer befreien lassen und dir den ganzen Papierkram mit Mwst. und doppelter Buchführung etc. sparen. Als Kleinunternehmer hast du natürlich auch deine Grenzen was den Umsatz betrifft (siehe FAQ), musst aber auch hier als freiberufliche Privatperson gegenüber deinen Kunden auftreten und auch angeben, dass du nach Umsatzsteuergesetzt blabla als Kleinunternehmer auftrittst (Rechnungen etc.).
Am Ende vom Jahr machst du wieder Erwerbstätige deine Einkommenssteuer und gibst deine Umsätze an. Das geht ganz einfach mit der Anlage EUR des Finanzamtes. Einnahmen minus Ausgaben. Ganz easy.
Ich würde solange wie möglich als Kleinunternehmer arbeiten, schon alleine um dir die Gewerbesteuer zu sparen.

Worauf du jedoch achten musst ist das Kindergeld deiner Eltern! Unabhängig von den geschäftlichen Regelungen, darfst du selber (die natürliche Person) nicht mehr als 8001 Euro einnehmen im Jahr. Soweit ich weiß Brutto. Da fällt dann nicht nur dein verdientes Geld als Freiberufler rein, sondern auch andere Tätigkeiten wie Ferienjobs, 400 Euro Nebenjobs, Zeitung-Austragen, Zinsen, ...
Im schlimmsten Fall müssten deine Eltern dann Kindergeld für diese Jahre zurückbezahlen, was auch mehrere tausend Euro sein könnten. Nicht zu vergessen, dass dir das Kindergeld bis zum Abschluss des Studiums zusteht.
Pass also höllisch darauf auf!

Am besten wäre es du gehst zu deiner lokalen IHK und holst dir dort nochmals weitere Informationen.

Lass dich aber nicht abschrecken, ich habe es auch nicht getan und war schon lange vor meinem Abi Freiberufler.

Falls du noch weitere Fragen hast, dann helfe ich dir gerne weiter.

Liebe Grüße
Christopher
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Benutzer 116623
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Verfasst Mo 10.09.2012 17:10
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IVADO hat geschrieben:
gelesen? Gut.
Ich finde zumindest den ersten Teil in dieser FAQ stark verwirrend und ungenau.


Dann wäre es sicher kein Problem, wenn du dich an die Administration wenden würdest, um ungenaue Angaben korrigieren zu lassen, aber nach dem, was du hier so an Unsinn schreibst, habe ich mehr als nur Zweifel:

Zitat:
Da du Schüler bist, würde ich dir raten eine freiberufliche Tätigkeit anzumelden. Eventuel hast du schon eine Steuernummer, falls nicht, bekommst du spätestens jetzt eine. Als Freiberufler bist sogesehen ein Art Gewerbe,
mit den damit verbunden Pflichten.


Nein. Gewerbe ist Gewerbe und Freiberuf Freiberuf, und beide haben unterschiedliche Pflichten. Und ob ein Schüler als Freiberufler anerkannt wird, steht zumindest in den Sternen, mangels Ausbildung:

http://de.wikipedia.org/wiki/Freier_Beruf_(Deutschland)

Zitat:
Du kannst dich jedoch als Freiberufler von Umsatzsteuer befreien lassen und dir den ganzen Papierkram mit Mwst. und doppelter Buchführung etc. sparen.


Von der "Umsatzsteuer befreien lassen" kann sich niemand, lediglich von der Pflicht, sie in den eigenen (!) Rechnungen auszuweisen, vom Kunden einzunehmen und dann abzuführen.

Die - rein umsatzsteuerlich relevante - Kleinunternehmerregelung können sowohl Freiberufler als auch Gewerbetreibende nutzen.

Und wenn Eric was kauft, zahlt er die USt immer, nix mit "befreit". Und doppelte Buchführung müssen auch Gewerbetreibende nicht machen, solange sie unter 50.000 Euro Gewinn oder 500.000 Euro Umsatz bleiben.

Zitat:
Als Kleinunternehmer hast du natürlich auch deine Grenzen was den Umsatz betrifft (siehe FAQ), musst aber auch hier als freiberufliche Privatperson gegenüber deinen Kunden auftreten


Das ist total wirr, was willst du aussagen? KU-Regelung hat nichts mit Freiberuf oder Gewerbe zu tun und "freiberufliche Privatperson(en)" gibt es nicht.

Zitat:
und auch angeben, dass du nach Umsatzsteuergesetzt blabla als Kleinunternehmer auftrittst (Rechnungen etc.).


"Blabla" - sehr hilfreich.

Zitat:
Am Ende vom Jahr machst du wieder Erwerbstätige deine Einkommenssteuer und gibst deine Umsätze an.


Nicht am Ende vom Jahr, sondern im Folgejahr und man macht nicht seine Einkommensteuer, sondern die Einkommensteuererklärung und es ist einiges mehr anzugeben, als der Umsatz - zum Beispiel eine Gewinn- und Verlustrechnung:

Zitat:
Das geht ganz einfach mit der Anlage EUR des Finanzamtes.


Nein, mit der EÜR wird der Gewinn errechnet, nicht der Umsatz, und wesentlich einfacher ist eine formlose EÜR.

Zitat:
Einnahmen minus Ausgaben. Ganz easy.


So easy, dass das Ergebnis der Gewinn ist, nicht der Umsatz!

Zitat:
Ich würde solange wie möglich als Kleinunternehmer arbeiten, schon alleine um dir die Gewerbesteuer zu sparen.


Wieder BS, das eine hat mit den anderen nichts zu tun, und nachdem du ihm bereits geraten hast, sich als Freiberulfer anzumelden, zahlt er sowieso nie Gewerbesteuer. Au weia ...

Zitat:
Worauf du jedoch achten musst ist das Kindergeld deiner Eltern! Unabhängig von den geschäftlichen Regelungen, darfst du selber (die natürliche Person) nicht mehr als 8001 Euro einnehmen im Jahr. Soweit ich weiß Brutto.


Ja, brutto - aber nur bis zum 31.12.2011. Seit dem 1.1.2012 gibt es diese Grenze nicht mehr.

Zitat:
Da fällt dann nicht nur dein verdientes Geld als Freiberufler rein, sondern auch andere Tätigkeiten wie Ferienjobs, 400 Euro Nebenjobs,


Wieder falsch - 400-Euro-Jobs fielen da noch nie rein.

Zitat:
Zeitung-Austragen, Zinsen, ...
Im schlimmsten Fall müssten deine Eltern dann Kindergeld für diese Jahre zurückbezahlen, was auch mehrere tausend Euro sein könnten.


Hinfällig, siehe oben.

Zitat:
Am besten wäre es du gehst zu deiner lokalen IHK und holst dir dort nochmals weitere Informationen.


Was soll jemand, der Freiberufler werden soll, bei der IHK?

Zitat:
Lass dich aber nicht abschrecken, ich habe es auch nicht getan und war schon lange vor meinem Abi Freiberufler.


Ich glaub' dir kein Wort.


Zuletzt bearbeitet von am Mo 10.09.2012 17:15, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
Benutzer 62312
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Verfasst Mo 10.09.2012 17:14
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IVADO hat geschrieben:
Hallo Eric,
Da du Schüler bist, würde ich dir raten eine freiberufliche Tätigkeit anzumelden. Eventuel hast du schon eine Steuernummer, falls nicht, bekommst du spätestens jetzt eine. Als Freiberufler bist sogesehen ein Art Gewerbe, mit den damit verbunden Pflichten. Du kannst dich jedoch als Freiberufler von Umsatzsteuer befreien lassen und dir den ganzen Papierkram mit Mwst. und doppelter Buchführung etc. sparen. Als Kleinunternehmer hast du natürlich auch deine Grenzen was den Umsatz betrifft (siehe FAQ), musst aber auch hier als freiberufliche Privatperson gegenüber deinen Kunden auftreten und auch angeben, dass du nach Umsatzsteuergesetzt blabla als Kleinunternehmer auftrittst (Rechnungen etc.).
Am Ende vom Jahr machst du wieder Erwerbstätige deine Einkommenssteuer und gibst deine Umsätze an. Das geht ganz einfach mit der Anlage EUR des Finanzamtes. Einnahmen minus Ausgaben. Ganz easy.
Ich würde solange wie möglich als Kleinunternehmer arbeiten, schon alleine um dir die Gewerbesteuer zu sparen.


wenn einer verwirrt ist, dann du... du würfelst alles durcheinander.
freiberufler ist KEINE art gewerbe und kann auch NIE in die gewerbeordnung fallen. und daher zahlt man auch NIE gewerbesteuer.
du kannst IMMER die kleinunternehmerregelung in anspruch nehmen bei gerinen verdiensten, bei einem gewerbe oder als freiberufler.
eine doppelte buchführung muss man erst führen, wenn du richtig VIEL asche im sack hast...

sorry, aber wenn du was empfiehlst, dann sollte es auch richtig sein!
 
Frank Münschke
Forums-Papa

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Verfasst Di 11.09.2012 07:32
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Nefliete hat geschrieben:
doppelte buchführung

Das kann auch ohne "richtig viel Asche im Sack" notwendig sein, wenn die entsprechende Gesellschaftsformat vorliegt ... z.B. GmbH ...
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Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Di 11.09.2012 09:30
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stimmt.
aber wenn du ein gewerbe anmeldest, musst du nicht sofort eine doppelte buchfühurung machen. das wird ja immer als gegenargument gerne genommen, auch wenn es in diesem fall nicht zutreffen würde. Lächel
 
IVADO

Dabei seit: 10.09.2012
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Verfasst Di 11.09.2012 14:08
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someonesdaughter hat geschrieben:
IVADO hat geschrieben:

Nein. Gewerbe ist Gewerbe und Freiberuf Freiberuf, und beide haben unterschiedliche Pflichten. Und ob ein Schüler als Freiberufler anerkannt wird, steht zumindest in den Sternen, mangels Ausbildung:

http://de.wikipedia.org/wiki/Freier_Beruf_(Deutschland)


Didaktische Reduktion. Dient dazu einem 17-Jährigen überhaupt mal das Thema nahezubringen und nicht gleich mit einem Haufen Definitionen zu überfordern. Ich habe extra "Art" hervorgehoben, um zu verdeutlichen, dass es eben nicht ein und das selbe ist.

Zitat:

Zitat:
Du kannst dich jedoch als Freiberufler von Umsatzsteuer befreien lassen und dir den ganzen Papierkram mit Mwst. und doppelter Buchführung etc. sparen.


Von der "Umsatzsteuer befreien lassen" kann sich niemand, lediglich von der Pflicht, sie in den eigenen (!) Rechnungen auszuweisen, vom Kunden einzunehmen und dann abzuführen.


Achtung: Haarspalter. Jeder weiß was gemeint ist, oder?

Zitat:

Die - rein umsatzsteuerlich relevante - Kleinunternehmerregelung können sowohl Freiberufler als auch Gewerbetreibende nutzen.

Und wenn Eric was kauft, zahlt er die USt immer, nix mit "befreit". Und doppelte Buchführung müssen auch Gewerbetreibende nicht machen, solange sie unter 50.000 Euro Gewinn oder 500.000 Euro Umsatz bleiben.



Habe ich etwa etwas anderes behauptet?
Wie schon gesagt, das sind alles Informationen mit denen ein 17 Jähriger Schüler sich jetzt noch nicht auseinander setzen zu braucht.

Zitat:

Zitat:
Als Kleinunternehmer hast du natürlich auch deine Grenzen was den Umsatz betrifft (siehe FAQ), musst aber auch hier als freiberufliche Privatperson gegenüber deinen Kunden auftreten


Das ist total wirr, was willst du aussagen? KU-Regelung hat nichts mit Freiberuf oder Gewerbe zu tun und "freiberufliche Privatperson(en)" gibt es nicht.


Er tritt als Privatperson auf, unabhängig ob KU oder nicht. Missverständlich formuliert, da fehlt irgendwas zwischen den Sätzen...


Zitat:
Am Ende vom Jahr machst du wieder Erwerbstätige deine Einkommenssteuer und gibst deine Umsätze an.


Zitat:

Wieder BS, das eine hat mit den anderen nichts zu tun, und nachdem du ihm bereits geraten hast, sich als Freiberulfer anzumelden, zahlt er sowieso nie Gewerbesteuer. Au weia ...

Ja ich hab es ihm geraten. Er = Freiberufler = Kleinunternehmer = keine Gewerbesteuer


Zitat:

Zitat:
Am besten wäre es du gehst zu deiner lokalen IHK und holst dir dort nochmals weitere Informationen.


Was soll jemand, der Freiberufler werden soll, bei der IHK?


Bist halt doch nicht allwissend, haarspaltender Gott! * Ich bin unwürdig *

Zitat:

Zitat:
Lass dich aber nicht abschrecken, ich habe es auch nicht getan und war schon lange vor meinem Abi Freiberufler.


Ich glaub' dir kein Wort.



Hat da jemand sein Müsli nicht bekommen?

Ich kann mich nicht erinnern irgendetwas geschrieben zu haben, wie alt ich bin, wann das war und ob ich nicht vielleicht doch schon längst meine Experten (Steuerberater etc.)? Das ich nicht mehr alles weiß, kann gut sein. Das ist trotzdem keine Rechtfertigung in so einem respektlosen Umgang zu schreiben. Wie alt bist du? 12? Wohl kaum... Also verhalte dich deines Alters angemessen.

Zitat:

wenn einer verwirrt ist, dann du... du würfelst alles durcheinander.
freiberufler ist KEINE art gewerbe und kann auch NIE in die gewerbeordnung fallen. und daher zahlt man auch NIE gewerbesteuer. ()
du kannst IMMER die kleinunternehmerregelung in anspruch nehmen bei gerinen verdiensten, bei einem gewerbe oder als freiberufler.
eine doppelte buchführung muss man erst führen, wenn du richtig VIEL asche im sack hast...

sorry, aber wenn du was empfiehlst, dann sollte es auch richtig sein!


Auch hier: Didaktische Reduktion, siehe oben. Für mich sinnlose Haarspalterei. Am Ende geht eh jeder normal vernünftige Mensch zur IHK (Auch als Freiberufler) und informiert sich dort und bei seinem Steuerberater
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