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Thema: unzufrieden mit Design für Podologie-Praxis vom 24.02.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Artwork Showcase -> unzufrieden mit Design für Podologie-Praxis
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Nimroy
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Verfasst Di 25.03.2008 07:49
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walker987 hat geschrieben:

Copyright unten im Footer würd ich groß schreiben. Ist ja schließlich eine deutsche Seite.


Genau. Und deswegen würde ich mich auch auf deutsches Recht beziehen. Bei uns gibt es kein Copyright. *zwinker*
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walker987

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Verfasst Di 25.03.2008 11:48
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Wenn man es falsch macht sollte man es dann auch richtig falsch machen Grins
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walker987

Dabei seit: 08.12.2005
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Verfasst Di 25.03.2008 12:12
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Hi,
war nicht auf dich bezogen sondern auf Nimroys Kommentar. Der Copyright-Hinweis hat nämlich schon Sinn, da er ein Hinweis auf das Urheberrecht ist. Das dieses sowieso besteht ist dabei egal. Aber als Hinweis wird er von Gerichten trotzdem gewertet. Außerdem schreckt er ein bisschen ab und "falsch" ist er nicht. Nur eben die Wirkung ist anders als die meisten denken.
Aber ist ja so oder so eher nur nebensächliche Detailverliebtheit meinerseits *ha ha*
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
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Verfasst Di 25.03.2008 13:08
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walker987 hat geschrieben:
Hi,
war nicht auf dich bezogen sondern auf Nimroys Kommentar. Der Copyright-Hinweis hat nämlich schon Sinn, da er ein Hinweis auf das Urheberrecht ist. Das dieses sowieso besteht ist dabei egal. Aber als Hinweis wird er von Gerichten trotzdem gewertet.


Echt? Gibts da irgendwelche Urteile zu aus denen das hervorgeht?

(Und das ist jetzt nicht als blöde Anmache gemeint, sondern echtes Interesse)


Zuletzt bearbeitet von Nimroy am Di 25.03.2008 13:11, insgesamt 1-mal bearbeitet
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cyanamide
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Verfasst Di 25.03.2008 15:43
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loana hat geschrieben:
Ich bin darin zwar kein Experte, aber es gibt in Deutschland ein Urheberrecht. Und seit es das Internet gibt wird dem immer mehr Bedeutung beigemessen, weil einfach zu viel per copy and paste gemacht wird.


ja.

aber das hat nichts mit dem anglo-amerikanischen copyright zu tun,
weil das bei uns nunmal nicht gilt.

http://www.woltlab-wiki.de/index.php/Urheberrecht

* Keine Ahnung... *
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plöder_lemming

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Verfasst Di 25.03.2008 20:38
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loana hat geschrieben:
Die Diskussion schweift jetzt aber leider vom eigentlichen Thema ab, obwohl sie recht interessant ist.

Ich hatte meine Homepage nicht zur Diskussion gestellt , sondern sie nur als Beispiel für eine Podologie-Seite darstellen wollen. Wichtig ist doch zunächst einmal, dass man von dem, worüber man diskutiert, etwas weiß.
Wichtig ist weiterhin, dass das HWG und das UWG zu beachten sind, weil ansonsten Herscharen von arbeitlosen Rechtsanwälten den Seitenbesitzer mit Unterlassungsklagen überziehen.
Daraus ergibt sich zwangsweise - was auch eine meiner Vorrednerinnen bereits mal angemekert hat - dass die Seiten sehr stark contentlastig sein müssen und weniger mit Bildmaterial gearbeitet werden kann.


"Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fre*** halten"

Der gescheiterte Werbungsversuch war so dreist. Denn die Seite definitiv nicht gut, Ich weiß nicht wer dich da beraten hat * Keine Ahnung... * .

Nene * Nee, nee, nee * Sowas als nachahmenswert zu verkaufen...


Zuletzt bearbeitet von plöder_lemming am Di 25.03.2008 21:12, insgesamt 1-mal bearbeitet
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loana

Dabei seit: 23.03.2008
Ort: Hanau
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Verfasst Di 25.03.2008 22:33
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plöder_lemming hat geschrieben:
loana hat geschrieben:
Die Diskussion schweift jetzt aber leider vom eigentlichen Thema ab, obwohl sie recht interessant ist.

Ich hatte meine Homepage nicht zur Diskussion gestellt , sondern sie nur als Beispiel für eine Podologie-Seite darstellen wollen. Wichtig ist doch zunächst einmal, dass man von dem, worüber man diskutiert, etwas weiß.
Wichtig ist weiterhin, dass das HWG und das UWG zu beachten sind, weil ansonsten Herscharen von arbeitlosen Rechtsanwälten den Seitenbesitzer mit Unterlassungsklagen überziehen.
Daraus ergibt sich zwangsweise - was auch eine meiner Vorrednerinnen bereits mal angemekert hat - dass die Seiten sehr stark contentlastig sein müssen und weniger mit Bildmaterial gearbeitet werden kann.


"Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fre*** halten"

Der gescheiterte Werbungsversuch war so dreist. Denn die Seite definitiv nicht gut, Ich weiß nicht wer dich da beraten hat * Keine Ahnung... * .

Nene * Nee, nee, nee * Sowas als nachahmenswert zu verkaufen...



Abschließend ein letzter guter Rat für Dich:

Da Du scheinbar lernresistent bist und auch nur sehr oberlächlich diese Posts liest, empfehle ich Dir, schon mal Geld zurückzulegen für den Fall, dass Dich einer Deiner Kunden auf Schadenersatz verklagt.
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walker987

Dabei seit: 08.12.2005
Ort: Hamburg
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 25.03.2008 22:43
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Offtopic @Nimroy
"Darauf, ob der Urheber in diesem Zusammenhang sein "copyright" ausdrücklich beansprucht hat, kommt es nicht maßgeblich an. Hierzu ist er – jedenfalls nach deutschem Urheberrecht - weder verpflichtet noch gehalten, um seine Rechte zu wahren. Ein fehlender Copyright-Hinweis ist kein Indiz dafür, dass Werke gemeinfrei sind. Vielmehr obliegt es jedem Nutzer in eigener Verantwortung, sich darüber zu informieren, ob bzw. zu welchen Konditionen ihm der Urheber eine Nutzung seines Werks gestatten will." (Urteil v. 12.09.2006/Az. 5 U 161/05) OLG Hamburg

Analog nach oben genanntem Urteil ist ein Copyright ein Hinweis auf das Urheberrecht. Du musst es also nicht hinschreiben. Es hilft dir aber beim Verletzungsprozess zu beweisen das du der Urheber nach § 10 Abs. 1 UrhG bist. Wichtig ist dabei die eindeutige Kennzeichnung der Rechte.

Hatte irgendwo auch noch den passenderen Fall dazu. Find ihn gerade nicht...
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