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Thema: Schriftzüge/Logos nachmalen und zum Kauf anbieten? vom 20.02.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Schriftzüge/Logos nachmalen und zum Kauf anbieten?
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Easy365

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Verfasst Mi 20.02.2008 12:53
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playnetz hat geschrieben:
Nach meinem Kenntnisstand wird für die "Darbietung" eines fremden "Musikwerkes" keine Zahlung von Seiten des Musikers fällig!


Doch, schon! Dafür ist meines Wissens die GEMA zuständig

http://de.wikipedia.org/wiki/GEMA
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c_writer
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Verfasst Mi 20.02.2008 13:49
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playnetz hat geschrieben:
Nach meinem Kenntnisstand wird für die "Darbietung" eines fremden "Musikwerkes" keine Zahlung von Seiten des Musikers fällig! Ich spreche nicht von einer Veröffentlichung auf Tonträger.
Wie erklären sich sonst die vielen Coverbands?


Erklären tun die sich dadurch, dass sie selbst keine gescheiten Komponisten und Texter sind. Grins

Und natürlich müssen Veranstalter an die GEMA zahlen, wenn Coverbands auf ihren Veranstaltungen GEMApflichtige Stücke spielen ...

c_writer
 
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SL-Design

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Verfasst Mi 20.02.2008 19:05
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Man darf aber ein Gemälde 1.1 nachmalen. Man darf es aber nur als Kopie und mit eigener Signatur anbieten.
Malt man die Signatur nach und will es als Original verkaufen, ist es eben eine Fälschung. Mit eigener Signatur eben eine Kopie.

Von Logos würde ich aber die Finger lassen.
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c_writer
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Verfasst Mi 20.02.2008 19:54
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SL-Design hat geschrieben:
Man darf aber ein Gemälde 1.1 nachmalen.


Und es sich dann an die Wand hängen, ja. Anbieten darf man 1:1-Kopien nicht.

Ganz interessant:

http://www.rbb-online.de/_/stilbruch/beitrag_jsp/key=5344664.html

c_writer
 
IwoB
Threadersteller

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Verfasst Mi 20.02.2008 23:04
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Danke für eure Meinungen!

Als epigonal würde ich diese Idee jedoch nicht betrachten. Es gibt sicher viele "freaks", die bestimmte Schriftzüge von ihren Künstlern kaufen würden. Meine Recherche ergab, dass es sowas noch nicht gibt-es ist eine Lücke und das wohl weil es rechtlich gesehen schwierig ist. Das hat mich stutzig gemacht und deshalb wollte ich erst wissen wie das mit dem Recht aussieht.

Das Kultlabel Ed Hardy druckt z.B Tattoovorlagen u.a. auf T-Shirts. Stars wie Madonna sind seine besten Kunden und der Typ schwimmt mit so einer simplen Idee in Kohle. Tattoovorlagen gibt es schon ewig und keiner kommt drauf sie auf Klamotten zu drucken-eigentlich ganz einfach oder? Meist sind die einfachen Ideen die besten-man muss nur Lücken erkennen und sie gut vermarkten. Wenn man mit seiner Idee erfolgreichreich ist-wen interessiert es dann ob "epigonal" ist???

Aber gut ich lasse das lieber, ich möchte keine Schwierigkeiten...
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Benutzer 62312
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Verfasst Mi 20.02.2008 23:28
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also wenn ich was von metallica haben will, gebe ich ne bestellung bei emp auf. egal ob du es machen darfst oder nicht, sehe ich da keine marktlücke. und flaggen mit schriftzügen von bands, gibt es doch schon.

also lass es lieber. das könnte auch brotlose kunst werden. aber das hast du ja schon eingesehen.
 
SL-Design

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Verfasst Do 21.02.2008 10:42
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c_writer hat geschrieben:
Und es sich dann an die Wand hängen, ja. Anbieten darf man 1:1-Kopien nicht.

Doch darf man. Ich hab mal im Kunsthandel gearbeitet.
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c_writer
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Verfasst Do 21.02.2008 11:13
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SL-Design hat geschrieben:
c_writer hat geschrieben:
Und es sich dann an die Wand hängen, ja. Anbieten darf man 1:1-Kopien nicht.

Doch darf man. Ich hab mal im Kunsthandel gearbeitet.


Jaja. Dann steht jetzt Dein Beweis durch Behauptung eben gegen diesen:

"Aus illegalem Fälschen wird erlaubtes Kopieren, wenn die Abbildung etwas größer oder kleiner ist als das Original und der Urheber vor mindestens 70 Jahren gestorben ist."

http://www.rbb-online.de/_/stilbruch/beitrag_jsp/key=5344664.html

Oder auch den:

"Das Kopieren alter Meisterwerke ist in Deutschland gesetzmäßig und urheberrechtlich erst erlaubt, wenn der jeweilige Künstler seit 70 Jahren (USA 50 Jahre) verstorben ist. Deshalb sollten Sie vor Anfragen für eine Ölgemälde das jeweilige Urheberrecht prüfen oder von uns prüfen lassen. Um gegebenenfalls trotzdem zu Ihrer Reproduktion oder Ihrem Wunschbild zu gelangen müssen unsere Künstler kleine Abänderungen an dem jeweiligen Kunstwerk oder Wunschbild vornehmen."

http://www.artboxx.eu/faq.php#8

Oder jene:

"Der Künstler muss seit mehr als 70 Jahren tot sein, und die Kopie muss als solche erkennbar sein, etwa durch einen Hinweis auf der Rückseite der Leinwand."

http://www.abendblatt.de/daten/2002/12/21/106873.html?s=2

Im Übrigen ist auch nicht nachzuvollziehen, wieso das UrhG hier plötzlich nicht gelten soll. Und die Schutzfrist beträgt nunmal in den Signatarstaaten der Berner Übereinkunft 70 Jahre.

c_writer
 
 
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