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IwoB
Threadersteller
Dabei seit: 19.02.2008
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Verfasst Di 19.02.2008 23:17
Titel Schriftzüge/Logos nachmalen und zum Kauf anbieten? |
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Hallo!
Ich würde gerne Schriftzüge von Künstlern (z.B Metallica etc.) auf Leinwand malen und zum Kauf anbieten.
Nun meine Frage: darf man das überhaupt? Wie ist die Rechtslage? Man darf z.B Gemälde nachmalen und sie ebenfalls zum Kauf anbieten-man darf es nur nicht als"original" anbieten. Aber wie verhält sich das bei Schriftzügen von Künstlern, das sind im Grunde aber auch Logos. Wenn ich sie aber nachmale sind es keine Originale mehr, sondern Kopien oder sehe ich das falsch? Ich möchte nichts illigal machen oder Schwierigkeiten bekommen, deshalb wäre ich für eine Antwort sehr dankbar!!!
Gruß
IwoB
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Zeithase
Dabei seit: 09.05.2005
Ort: Erfurt
Alter: 39
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Verfasst Di 19.02.2008 23:20
Titel Re: Schriftzüge/Logos nachmalen und zum Kauf anbieten? |
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IwoB hat geschrieben: | Ich würde gerne Schriftzüge von Künstlern (z.B Metallica etc.) auf Leinwand malen und zum Kauf anbieten. |
Immer zu. Was kuemmert schon Urheberrecht, Markenschutz und anderes Zeugs. Alles Unsinn. Leg' einfach los.
IwoB hat geschrieben: | Wenn ich sie aber nachmale sind es keine Originale mehr, sondern Kopien [...]? |
Meinst Du diese Frage ernst?
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beeviZ
Dabei seit: 30.09.2002
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Di 19.02.2008 23:32
Titel
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was er damit sagen will ist: lass es besser wenn du keine schwierigkeiten bekommen möchtest
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designzicke
Dabei seit: 11.01.2006
Ort: Monaco di Baviera
Alter: 50
Geschlecht:
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Verfasst Di 19.02.2008 23:35
Titel Re: Schriftzüge/Logos nachmalen und zum Kauf anbieten? |
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IwoB hat geschrieben: | Wenn ich sie aber nachmale sind es keine Originale mehr, sondern Kopien ... |
... oder Fälschungen.
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playnetz
Dabei seit: 19.07.2006
Ort: Cottbus
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mi 20.02.2008 01:31
Titel
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Wenn Du ein Bild 1:1 nachmalst und es nicht als Original anbietest sollte es wohl keine Fälschung sein. Ich kann nur aus dem Musikbereich berichten, da ist es legitim ein Werk eines anderen Künstlers darzubieten.
Inwiefern jemand Rechte an Bandlogos hat, keine Ahnung. Ich würde die Finger davon lassen.
Oder Du malst gaaaaanz tolle Bilder, peppst die mit dem Metallicaschriftzug auf und fragst den Lars Ulrich ganz lieb, ob Du das darfst.
Wenn Deine Bilder gaaanz doll doll toll sind, fragt vielleicht der Lars, ob er das Metallicalogo draufmachen darf!
Viele Grüße, Frank
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stylefrisör
Dabei seit: 04.07.2005
Ort: Augsburg
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mi 20.02.2008 02:06
Titel sf am apparat ... |
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... @ IwoB,
abgesehen davon, dass es sehr epigonal ist, einfach "nur" das logo nachzumalen, ist es bei einer 1:1-umsetzung definitiv urheberrechtlich geschützt, d.h. du musst für die nutzung des logos / schriftzung ein entgelt entrichten.
sobald jedoch eine gestalterische erhöhung (wie immer diese auch aussehen mag und wer diese zu beurteilen hat [meist eine judikative instanz!]) erreicht wird, welche bei einem (originärem) kunstwerk impliziert sein sollte, könntest du dich auf das grundrecht der kunstfreiheit berufen.
so wie du dein konkretes vorhaben hier beschreibst, würde ich das ganze eher als "illegal" bezeichnen.
... @ playnetz,
"[...] da ist es legitim ein Werk eines anderen Künstlers darzubieten."
bist du dir da sicher'???
mfg
stylefrisör
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fullpowertrip
Dabei seit: 15.10.2005
Ort: Süptitz
Alter: 47
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Verfasst Mi 20.02.2008 07:18
Titel
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playnetz hat geschrieben: | Ich kann nur aus dem Musikbereich berichten, da ist es legitim ein Werk eines anderen Künstlers darzubieten. |
Dann schreib wenigstens dazu, da dafür aber dann auch Geld bezahlt wird!!!
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playnetz
Dabei seit: 19.07.2006
Ort: Cottbus
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mi 20.02.2008 11:48
Titel
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Nach meinem Kenntnisstand wird für die "Darbietung" eines fremden "Musikwerkes" keine Zahlung von Seiten des Musikers fällig! Ich spreche nicht von einer Veröffentlichung auf Tonträger.
Wie erklären sich sonst die vielen Coverbands?
Frank
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