mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Fr 29.03.2024 08:36 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Schriftzüge/Logos nachmalen und zum Kauf anbieten? vom 19.02.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Schriftzüge/Logos nachmalen und zum Kauf anbieten?
Seite: 1, 2, 3  Weiter
Autor Nachricht
IwoB
Threadersteller

Dabei seit: 19.02.2008
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Di 19.02.2008 23:17
Titel

Schriftzüge/Logos nachmalen und zum Kauf anbieten?

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hallo!

Ich würde gerne Schriftzüge von Künstlern (z.B Metallica etc.) auf Leinwand malen und zum Kauf anbieten.
Nun meine Frage: darf man das überhaupt? Wie ist die Rechtslage? Man darf z.B Gemälde nachmalen und sie ebenfalls zum Kauf anbieten-man darf es nur nicht als"original" anbieten. Aber wie verhält sich das bei Schriftzügen von Künstlern, das sind im Grunde aber auch Logos. Wenn ich sie aber nachmale sind es keine Originale mehr, sondern Kopien oder sehe ich das falsch? Ich möchte nichts illigal machen oder Schwierigkeiten bekommen, deshalb wäre ich für eine Antwort sehr dankbar!!!

Gruß
IwoB
  View user's profile Private Nachricht senden
Zeithase

Dabei seit: 09.05.2005
Ort: Erfurt
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 19.02.2008 23:20
Titel

Re: Schriftzüge/Logos nachmalen und zum Kauf anbieten?

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

IwoB hat geschrieben:
Ich würde gerne Schriftzüge von Künstlern (z.B Metallica etc.) auf Leinwand malen und zum Kauf anbieten.


Immer zu. Was kuemmert schon Urheberrecht, Markenschutz und anderes Zeugs. Alles Unsinn. Leg' einfach los.

IwoB hat geschrieben:
Wenn ich sie aber nachmale sind es keine Originale mehr, sondern Kopien [...]?


Meinst Du diese Frage ernst? Hmm...?!
  View user's profile Private Nachricht senden
Anzeige
Anzeige
beeviZ

Dabei seit: 30.09.2002
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 19.02.2008 23:32
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

was er damit sagen will ist: lass es besser wenn du keine schwierigkeiten bekommen möchtest *zwinker*
  View user's profile Private Nachricht senden
designzicke

Dabei seit: 11.01.2006
Ort: Monaco di Baviera
Alter: 50
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 19.02.2008 23:35
Titel

Re: Schriftzüge/Logos nachmalen und zum Kauf anbieten?

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

IwoB hat geschrieben:
Wenn ich sie aber nachmale sind es keine Originale mehr, sondern Kopien ...

... oder Fälschungen. *zwinker*
  View user's profile Private Nachricht senden
playnetz

Dabei seit: 19.07.2006
Ort: Cottbus
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 20.02.2008 01:31
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Wenn Du ein Bild 1:1 nachmalst und es nicht als Original anbietest sollte es wohl keine Fälschung sein. Ich kann nur aus dem Musikbereich berichten, da ist es legitim ein Werk eines anderen Künstlers darzubieten.
Inwiefern jemand Rechte an Bandlogos hat, keine Ahnung. Ich würde die Finger davon lassen.
Oder Du malst gaaaaanz tolle Bilder, peppst die mit dem Metallicaschriftzug auf und fragst den Lars Ulrich ganz lieb, ob Du das darfst.

Wenn Deine Bilder gaaanz doll doll toll sind, fragt vielleicht der Lars, ob er das Metallicalogo draufmachen darf! Lächel

Viele Grüße, Frank
  View user's profile Private Nachricht senden
stylefrisör

Dabei seit: 04.07.2005
Ort: Augsburg
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 20.02.2008 02:06
Titel

sf am apparat ...

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

... @ IwoB,

abgesehen davon, dass es sehr epigonal ist, einfach "nur" das logo nachzumalen, ist es bei einer 1:1-umsetzung definitiv urheberrechtlich geschützt, d.h. du musst für die nutzung des logos / schriftzung ein entgelt entrichten.
sobald jedoch eine gestalterische erhöhung (wie immer diese auch aussehen mag und wer diese zu beurteilen hat [meist eine judikative instanz!]) erreicht wird, welche bei einem (originärem) kunstwerk impliziert sein sollte, könntest du dich auf das grundrecht der kunstfreiheit berufen.
so wie du dein konkretes vorhaben hier beschreibst, würde ich das ganze eher als "illegal" bezeichnen.

... @ playnetz,

"[...] da ist es legitim ein Werk eines anderen Künstlers darzubieten."
bist du dir da sicher'???

mfg
stylefrisör
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
fullpowertrip

Dabei seit: 15.10.2005
Ort: Süptitz
Alter: 47
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 20.02.2008 07:18
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

playnetz hat geschrieben:
Ich kann nur aus dem Musikbereich berichten, da ist es legitim ein Werk eines anderen Künstlers darzubieten.


Dann schreib wenigstens dazu, da dafür aber dann auch Geld bezahlt wird!!!
  View user's profile Private Nachricht senden
playnetz

Dabei seit: 19.07.2006
Ort: Cottbus
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 20.02.2008 11:48
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Nach meinem Kenntnisstand wird für die "Darbietung" eines fremden "Musikwerkes" keine Zahlung von Seiten des Musikers fällig! Ich spreche nicht von einer Veröffentlichung auf Tonträger.
Wie erklären sich sonst die vielen Coverbands?

Frank
  View user's profile Private Nachricht senden
 
Ähnliche Themen [Downloads anbieten]Freefonts aus Archiven einfach anbieten?
[Recht] Nachmalen von Stadtplan legal?
Urheberrecht - Unbekannte Personen - nachmalen? T-Shirt
Audiofiles auf Website anbieten?
Gefundene PDF-Dateien auf eigener Webseite anbieten?
kann ich über meine Agentur Textilien anbieten?
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite: 1, 2, 3  Weiter
MGi Foren-Übersicht -> Recht


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.