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netnite
Threadersteller
Dabei seit: 24.12.2005
Ort: Thüringen
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Sa 11.11.2006 22:25
Titel Rechtslage bei Agenturwechsel |
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Die Gestaltung einer Zeitschrift in monatlicher Erscheinungsweise wird durch eine Agntur gemacht.
Die Gestaltung und der Satz wird derzeit noch und wurde in den vergangenen 2 Jahren durch eine Werbeagentur gemacht, jedoch möchte diese Agentur gerne gewechselt werden. Der Kunde hat nun Bedenken, das die Agentur nach dem Wechsel zu einer anderen Agentur irgendwelche Forderungen auf das Layout stellen kann. Der Kunde möchte natürlich nicht die ganze Zeitschrift neu gestalten sondern das bisherige Layout beibehalten, welches durch die neue Agentur nachgesetzt würde.
Wie ist das die Lage, kann die alte Agentur nachträglich irgendwelche finanziellen sowie auch rechtlichen Forderungen auf das bisherige Zeitungslayout stellen?
Die Agntur wurde für die Erstellung des Layouts monatlich bezahlt, in der Rechnung wurde Grafik/Satz ausgewiesen.
Vielleicht weiss jemand Rat, ich weiss, hundertprozentige Rechtsberatung gibts hier nicht, aber evtl. kann mir ja schon jemand weiterhelfen.
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Diesel
Gesperrt
Dabei seit: 09.12.2003
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Sa 11.11.2006 23:19
Titel
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Keine Chance. Layout ist nicht schützbar im Sinne des Urheberrechtes.
Gruß Diesel
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Anzeige
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netnite
Threadersteller
Dabei seit: 24.12.2005
Ort: Thüringen
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Mo 13.11.2006 20:55
Titel
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Hmm das is schonmal ein guter Hinweis. Hat jemand noch mehr Infos?
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Mo 13.11.2006 22:12
Titel
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Diesel hat geschrieben: | Keine Chance. Layout ist nicht schützbar im Sinne des Urheberrechtes.
Gruß Diesel |
Rechtsgrundlage? Präzidenz-Urteile?
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Diesel
Gesperrt
Dabei seit: 09.12.2003
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mo 13.11.2006 22:57
Titel
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Nimroy hat geschrieben: | Diesel hat geschrieben: | Keine Chance. Layout ist nicht schützbar im Sinne des Urheberrechtes.
Gruß Diesel |
Rechtsgrundlage? Präzidenz-Urteile? |
Oh, ihr wollt es aber immer ganz genau wissen. Verständlich, aber ich bin kein Rechtsanwalt!
Mein Wissen basiert auf lange Berufserfahrungen, Sachverhalten von denen ich gelesen habe und auf eigene Erfahrungen. Ein Zeitungsglayout ist nicht schützbar und so klaut Focus vom Spiegel, die Bunte von Kicker und jeder MG wiederum von diesen Magazinlayoutern. Alles mit ner Priese Pfeffer verfeinert, fertig ist das neue Layout.
Mit Gruß Diesel
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Di 14.11.2006 10:22
Titel
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Diesel hat geschrieben: | Nimroy hat geschrieben: | Diesel hat geschrieben: | Keine Chance. Layout ist nicht schützbar im Sinne des Urheberrechtes.
Gruß Diesel |
Rechtsgrundlage? Präzidenz-Urteile? |
Oh, ihr wollt es aber immer ganz genau wissen. Verständlich, aber ich bin kein Rechtsanwalt!
Mein Wissen basiert auf lange Berufserfahrungen, Sachverhalten von denen ich gelesen habe und auf eigene Erfahrungen. Ein Zeitungsglayout ist nicht schützbar und so klaut Focus vom Spiegel, die Bunte von Kicker und jeder MG wiederum von diesen Magazinlayoutern. Alles mit ner Priese Pfeffer verfeinert, fertig ist das neue Layout.
Mit Gruß Diesel |
Okay. Danke!
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Nachtfalter
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Mi 15.11.2006 02:24
Titel
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Oft wird ein Agenturwechsel ja auch vom Kunden genutzt, das Heft mal ein bischen zu überarbeiten. Die neue Agentur wird Euch das Heft wahrscheinlich auch nicht eins zu eins nachbauen, sondern von sich aus Verbesserungsvorschläge machen.
Die alte Agentur wird Euch allerdings weder Dokumente, noch Schriften oder Fotos mitgeben. Es sei denn, Ihr kauft es Ihnen ab. Ansonsten würde ich sagen, die Rechte an dem Magazin liegen eher beim Kunden. Sonst könnte die Agentur ja auch sagen, pah, dann produzieren wir genau dieses Magazin eben für einen anderen Kunden und tauschen nur Name und Logo aus.
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mi 15.11.2006 08:44
Titel
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Diesel hat geschrieben: | Keine Chance. Layout ist nicht schützbar im Sinne des Urheberrechtes.
Gruß Diesel |
wohl aber die nutzungsrechte an z.b. logos, fotos, etc. pp. das darf man auch nicht unterschätzen!
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