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Thema: Logo aus Silhouette vom 25.05.2015


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Logo aus Silhouette
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baumi

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Verfasst Di 26.05.2015 21:29
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Google doch mal nach LG Berlin, Beschluss vom 22.08.2006, Az.: 9 W 114/06 - Diesem Urteil ist die Wertung zu entnehmen, dass der Urheber eines Fotos grundsätzlich auch die Urheberechte an der entsprechenden Silhouette dieses Fotos hat.

Allerdings kann man wahrscheinlich davon ausgehen, dass die andere Silhouette (ebenso wie Deine) nicht die nötige Schöpfungshöhe erreicht und damit nicht schutzwürdig sein könnte. Google halt auch mal nach Lichtbild und Panoramafreiheit
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-Te-Zet-
Threadersteller

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Verfasst Di 26.05.2015 21:33
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Baumi, danke für die "Eselsbrücke".
Beseitigung und Unterlassung sind klar. Ich frage mich gerade, was im Medienbereich ein "nachweisbarer Schaden" ist...

Sorry, deinen zweiten Post hatte ich noch nicht gesehen ... Ja, ich werde danach googeln! Danke dir vielmals für die Stichpunkte dazu, das hilft mir sehr. Muss mich erstmal in die Materie hier reindenken. Das ist so gar nicht meins...


Zuletzt bearbeitet von -Te-Zet- am Di 26.05.2015 21:35, insgesamt 1-mal bearbeitet
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baumi

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Verfasst Di 26.05.2015 21:43
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Zum Schaden fabulier ich mal (als Nicht-Rechtsanwalt):

•Ersatz des tatsächlichen Schadens einschließlich des entgangenen Gewinns des Rechteinhabers (§ 252 BGB)
•Herausgabe des Verletzergewinns (§ 97 Abs. 2 S. 2 UrhG)
•Zahlung einer angemessenen Lizenzgebühr nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie (§ 97 Abs. 2 S. 3 UrhG)
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-Te-Zet-
Threadersteller

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Verfasst Di 26.05.2015 22:04
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Da werd ich wohl mal die Paragrafen studieren gehen, dass ich das für mich "übersetzt" bekomme ...

Danke fürs fabulieren *zwinker*
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PeterWiegel

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Verfasst Di 26.05.2015 22:21
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Na, dann mal ein Beispiel mit einem Foto mit eindeutig künstlerischer Schöpfungshöhe:

in den 1930/40er Jahren hat meinev Mutter Kunstpostkarten für einen Hamburger Verlag entworfen, zumeist Szenen mit Kindern. Um jetzt besser die typische Körperhaltung zu sehen, hatte meine Mutter ein Fotobuch herangezogen. Allerdings hatte gleiches auch ein anderer Zeichner, der ähnliche Motive für einen anderen Verlag zeichnete, gemacht, und eben dieser verklagte meine Mutter wegen des angeblichen Plagiats, weil sich eine ihrer Zeichnungen sehr mit der anderen Postkarte ähnelten.

Der Verleger meiner Mutter fragte sie, woher sie ihre Vorlage hätte, und sie sagte wahrheitsgemäß, welches Buch sie verwendet hatte, worauf ihr Verleger nur breit grinste, und sagte: Frau8 Peyk, machen Sie sich keine sorgen, an dem Buch habe ich die Rechte...

Wenn also deiner Zeichnung ein Foto eines Fotografen dahinter steckt, lohnt es, sich hierfür die Rechte zu sichern, dann ginge ein Plagiatsvorwurf möglicherweise nach Hinten los.
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Benutzer 62312
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Verfasst Mi 27.05.2015 09:05
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baumi hat geschrieben:
Google doch mal nach LG Berlin, Beschluss vom 22.08.2006, Az.: 9 W 114/06 - Diesem Urteil ist die Wertung zu entnehmen, dass der Urheber eines Fotos grundsätzlich auch die Urheberechte an der entsprechenden Silhouette dieses Fotos hat.

Allerdings kann man wahrscheinlich davon ausgehen, dass die andere Silhouette (ebenso wie Deine) nicht die nötige Schöpfungshöhe erreicht und damit nicht schutzwürdig sein könnte. Google halt auch mal nach Lichtbild und Panoramafreiheit

Das sehe ich laienweise etwas anders. Hier steht mehr das Persönlichkeitsrecht in Mittelpunkt. Das ist in meinen Augen nicht vergleichbar, weil andere Umstände im Spiel sind.

Aber vlt meldet sich ja noch ein User mit juristischne Kenntnissen? Mir war ja so, als wären hier ein oder zwei angemeldet.


Zuletzt bearbeitet von am Mi 27.05.2015 09:09, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
spiker

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Verfasst Do 31.03.2016 19:00
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Bei einer Silhoutte bin ich mir nicht sicher ob die "Schöpfungshöhe" überhaupt erreicht ist.

Wikipedia Schöpfungshöhe

Im Zweifelsfall muss das wohl ein Gutachter des zuständigen Gerichts beurteilen, wenn es zu einem Rechtsstreit kommt.

Da Dein Werk sicherlich mit grafischen Elementen und Typo erweiteitert ist, würde ich sagen es ist eine eigenständige Schöpfung.

Genaue Auskunft kann wohl nur ein Anwalt geben.

Leider sorgen diese Urhebergesetzte bei uns Mediengestalter immer wieder für "Unsicherheiten".

Die Schöpfungshöhe seit 2013 sorgt zumindest, das nicht jede abgelichtete Creation ein Kunstwerk mit Urheberrecht wird.


Zuletzt bearbeitet von spiker am Do 31.03.2016 19:02, insgesamt 1-mal bearbeitet
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littbarski

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Verfasst Fr 01.04.2016 15:55
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Hallo - nur mal zwei Gedanken zu dem Thema.

An den Themenstarter: Ich denke, hier würde eher die Frage eine Rolle spielen: "Ich habe eine Vektorzeichnung im Internet gefunden und diese ein bisschen modifiziert. Darf ich sie verwenden?" Denn wenn man selbst nach einem Foto nachzeichnet, glaube ich kaum, dass sich eine so frappierende Ähnlichkeit zeigen dürfte, dass man vor Abmahnungen Angst haben bräuchte - unabhängig von der Schöpfungshöhe, dann wäre ich also entspannt.

Aber genau zur Schöpfungshöhe nochmal an alle: Ich hatte vor einiger Zeit hier mal nachgefragt, wie ihr so die Nutzungsrechte für Logos berechnet. Und da wurden mir viele Tipps gegeben - aber kein Hinweis, dass jemand gar keine Nutzungsrechte berechnet. Ist es aber nicht so, dass Nutzungsrechte nur verlangt werden können, wenn man auch welche haben kann, also ein Urheberrecht hat? Und das Urheberrecht nur, wenn es eine entsprechende Schöpfungshöhe gibt? Oder hab ich hier einen Denkfehler? Kann ich also auch Nutzungsrechte verlangen, wofür ich gar keine Urheberrechte haben kann?
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