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Thema: Logo aus Silhouette vom 25.05.2015


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Logo aus Silhouette
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-Te-Zet-
Threadersteller

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Verfasst Mo 25.05.2015 09:40
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Logo aus Silhouette

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Hallo liebe Community,

ich bin neu hier, hab mich grad durch einige Beiträge gewühlt, aber nicht gefunden, was ich suche. Deswegen meine Frage an euch:

Ich möchte gerne für eine Praxis ein Logo mit einer Stadtsilhouette drin bauen. Habe mir ein Bild dafür nachgezeichnet und vektorisiert. Bei der Parallelrecherche fand ich eine ähnlich aufgemachtes Silhouette der Stadt. Klar, da kannste nich viel völlig anders zeichnen ...

Inwieweit muss sich meine Nachzeichnung unterscheiden, dass es nicht heißt, ich hätte das geklaut? Darf ich überhaupt Stadtsilhouetten nachzeichnen und für ein Logo verwenden?

Danke für euren Rat!

LG -Te-Zet-
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PeterWiegel

Dabei seit: 22.04.2009
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Verfasst Mo 25.05.2015 17:14
Titel

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Es ist einfach eine Frage, woher das Bild stamm Ist es von dir selbst fotografiert, oder ein freies Bild, z.B. aus Wikipedia, und du hast das dann einfach abgepaust, dann darfst du und eder andere das auch.

Wenn Du dich aber daran machst, die typischen Landmarkenz.B. dichter zusammen zu schieben, machst du daraus dann wirklich eine eigenständige Schöpfung.
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-Te-Zet-
Threadersteller

Dabei seit: 25.05.2015
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Verfasst Mo 25.05.2015 19:25
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Das Bild hab ich bei Google gefunden. Könnte es aber genauso gut vom Auftraggeber neu machen lassen, da dort ansässig ... Die Rechte an dem Google-Bild krieg ich nicht raus - das verwenden einige auf ihrer Website ...

Jetzt hab ich das Ganze Ding neu gebaut und die Einzeltürme in Höhe und Aussehen zu dem anderen Gefundenen verändert. Das Ganze ist für eine Arztpraxis. Die haben den Entwurf gesehen und abgenickt. Ich kann nur hoffen, dass das so jetzt ok ist als "Neuschöpfung", wie du schreibst.

* Ich bin unwürdig *
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Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Di 26.05.2015 08:20
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Eine Stadtsilhouette nachbauen ist völlig in Ordnung. Woher du deine Inspiration herholst spielt keine Rolle, solange diese inspiration nicht Teil deines Werkes ist. Was Peter meint ist, das die Vorlage jeder andere auch benutzen kann, um daraus eine Skyline nachzubauen. Was man jedoch nicht darf ist, dein Werk zu benutzen ohne dich deine Erlaubnis. Das verhindert das Urheberrecht.

Eine individuelle Bearbeitung der Skyline wäre aber sonst empfehlenswert, damit es auch einen eigenständigen Charakter hat. Viele Skylines sind nicht zwingend eine 1:1 Kopie, sondern spiegeln die Highlights der Stadt auf engsten Raum wieder.

So sehe ich das zumindest.
 
-Te-Zet-
Threadersteller

Dabei seit: 25.05.2015
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Verfasst Di 26.05.2015 08:43
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Danke für deine Sichtweise. Diese ist für mich nachvollziehbar.

Noch eine Frage habe ich in diesem für mich "Neuland" hier:
Was passiert bei Urheberrechtsverletzung? Was beinhaltet eine Abmahnung in so einem Fall?
Aus meinem beruflichen Umfeld (Architektur) bedeutet das Rückbau oder Strafzahlung bei Unverhältnissmäßigkeit. Wie sieht das im Medienbereich aus?

Sorry für diese blöden Fragen * Wo bin ich? *
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Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Di 26.05.2015 09:33
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Die meisten wollen Geld sehen und natürlich auch die Nutzung unterbinden. Also ähnlich wie in deinem Umfeld.
 
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Moderator

Dabei seit: 25.11.2003
Ort: Hedwig Holzbein
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Verfasst Di 26.05.2015 10:54
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-Te-Zet- hat geschrieben:
... bedeutet das Rückbau oder Strafzahlung ...


Da kann man vermutlich das "oder" durch ein "und" ersetzen.
Dazu noch die Aufforderung eine beigefügte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, in der man sich bei wiederholtem Fehlverhalten zu einer teuren Vertragsstrafe verpflichtet.
Das würde ich aber ohne Rücksprache mit dem eigenem (Fach-)Anwalt nicht unterschreiben. Das kann sonst schnell richtig teuer werden.
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baumi

Dabei seit: 31.07.2005
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Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 26.05.2015 19:49
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Im Urheberrecht kommt bei Verletzung des selbigen eigentlich immer die "Dreifaltigkeit" Beseitigung, Unterlassung, Schadenersatz zum Vorschein – Schadenersatz natürlich nur wenn Schaden nachweisbar... §97 UrhG - Beseitigung im Medienbereich kann dann eben Vernichtung (von Praxis-Schild, gedruckten Flyern, Visitenkarten, Briefpapier) bedeuten...
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