Autor |
Nachricht |
CSA
Threadersteller
Dabei seit: 25.06.2005
Ort: Köln
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Do 15.11.2007 14:09
Titel Kunde möchte abspringen |
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Hallo,
bin Freiberufler und gestalte z.Z. eine Homepage für einen Kunden. Das Layout steht und durch die Kundenmeetings bin ich auch schon durch. Es fehlen nur noch die Texte und schon kann ich anfangen.
Mein Kunde überlegt jetzt jedoch abzuspringen.
Ich habe keinen schriftlichen Vertrag mit ihm, aber eine mündliche Abmachung und durch den E-Mail-Verkehr wird auch deutlich, dass ich den Auftrag von Ihm erhalten habe eine Seite zu gestalten.
Mein Problem ist jetzt, dass ich schon eine menge Vorarbeit geleistet habe und das gerne bezahlt hätte im Falle des Rücktritts. Wenn ich ihm eine Rechnung über die Anfertigung eines Webseitenlayouts schicke, ist das überhaupt rechtskräftig? Er hat nirgenswo unterschrieben etc., aber eine mündliche Abmachung fand definitiv statt.
Darf er die Zahlung verweigern, weil keine Homepage erstellt wurde? Oder ist er verpflichtet mir die Vorarbeit auszuzahlen, da er abgesprungen ist?
Könnt ihr mir ein Tipp geben, wie ich am Besten vorgehe?
Danke im Vorraus
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designzicke
Dabei seit: 11.01.2006
Ort: Monaco di Baviera
Alter: 50
Geschlecht:
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Verfasst Do 15.11.2007 14:24
Titel
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Mal ganz abgesehen davon, ob die mündliche Absprache nun rechtskräftig ist oder nicht...
Man liest ja hier hin und wieder mal von solchen Fällen und ich frage mich immer wieder wieso Ihr denn Angebot und Bestätigung/Erteilung nicht vorher schriftlich festhaltet... Zu faul?
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Do 15.11.2007 14:26
Titel
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Mensch Leute, warum wird ständig etwas ohne Vertrag gemacht...
Grundsätzlich gilt: Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten. Dafür darf er sie dann natürlich auch nutzen. Je nachdem wie der Kunde drauf ist, wird er sich evtl. gegen eine Zahlung weigern. Dann kannst du ihn freundlich darauf hinweisen, dass ja ein mündlicher Vertrag bestand, auch wenn er nix unterschrieben hat. Durch konkludentes Handeln (welches den Mails zu entnehmen ist) könntest du das auch ganz gut belegen. Jetzt werden natürlcih gleich welche um die Ecke kommen und schreien, dass Mails keine Beweiskraft hätten. Ist auch erst mal so richtig, aber ist die Frage wie weit der Kunde den möglichen Rechtsstreit treiben möchte und bin ich sehr zuversichtlich, dass ein Richter das dennoch in seine Entscheidung miteinbeziehen würde.
Merke: Je nachvollziehbarer (und realistischer) deine Forderungen sind, desto weniger Munition lieferst du dem Kunden im Falle eines Streits. Und bevor du in die Versuchung kommst: Entgangener Gewinn ist lt. deutschem Recht nicht einklagbar.
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heav
Dabei seit: 10.02.2004
Ort: Heimat der Inspiration
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Do 15.11.2007 14:37
Titel
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designzicke hat geschrieben: | hin und wieder |
Hin und wieder? Ich lese das hier beinahe täglich…
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Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Do 15.11.2007 23:27
Titel
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das beste ist ersteinmal mit dem kunden darüber zu reden. vielleicht wäre er ja auch einfach bereit für die layouts zu zahlen. wenn du ihm entgegen kommst macht er das evtl auch.
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