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Thema: Ebay - Abmahnung von Anwalt vom 09.03.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Ebay - Abmahnung von Anwalt
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c_writer
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Verfasst Mo 12.03.2007 15:31
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XSchinkenX hat geschrieben:
Zitat:
Und da Anwälte nach Streitwert bezahlt werden


Das bezweifle ich stark, wir sind ja nicht in Amerika. Regenmacher bei Ebay lol^^


Ist aber so. Der Streit- oder Gegenstandswert ist die Grundlage der Berechnung der Sätze nach RVG. Und übrigens auch für den Gebührenanteil der Gerichtskosten nach GKG (Gerichtskostengesetz).

c_writer
 
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Ort: -
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Verfasst Mo 12.03.2007 16:30
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Aha? Dann wird sich das für die Assis wohl tatsächlich lohnen. :/
 
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c_writer
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Verfasst Mo 12.03.2007 16:40
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XSchinkenX hat geschrieben:
Aha? Dann wird sich das für die Assis wohl tatsächlich lohnen. :/


Achtest Du auch ordentlich darauf, dass sich Deine Tätigkeit für Dich nicht lohnt, um kein Assi zu sein? *zwinker*

Ich weiss nicht mehr, wer's schon geschrieben hat, aber wer da abgemahnt wird, ist selbst schuld.

c_writer
 
nanu

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Verfasst Mo 12.03.2007 21:24
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c_writer hat geschrieben:
Ich weiss nicht mehr, wer's schon geschrieben hat, aber wer da abgemahnt wird, ist selbst schuld.


Selbst schuld mag ja sein, aber für einen Schüler ist das doch schon sehr haarig.
Anderseits frage ich mich manchmal ob es für Schüler nicht auch noch andere Nebenjobs gibt, als zu Dumpingpreisen Webseiten zu bauen?

rady hat geschrieben:

naja dadurch das ich das widerrufsrecht, die umsatzsteuer und meine anschrift erwähne, wird mein angebot auch nicht teuerer.



Wie bist du eigentlich beim FA registriert? Kleinunternehmer nach §19 UStG
dann gibt es auch keine Umsatzsteuer-ID (nur eine Steuernummer u. die muss nicht angeben werden)
aber der Hinweis nach §19 sollte schon dort stehen, der Bieter muss ja wissen ob er USt zahlt oder nicht.

Das mit dem Widerrufsrecht ist rechtlich auch nicht ganz eindeutig..
http://www.mediarights.eu/?p=36

Also, zum Anwalt gehen

Zitat:
warum sollte ich unter einkaufspreis verkaufen?


Webdesign ist eine Dienstleistung (wie beim Friseur die Haare schneiden lassen) u. kein Produkt das man zum Einkaufpreis einkauft (von mir aus das Haargeel) u. später im Handel teurer verkauft.
Oder ging es um fertige Templates?

Ich vermute mal, Plattformen wie ebay oder auch Myhammer taugen prinzipell nicht um Webdesign anzubieten.
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Verfasst Mo 12.03.2007 22:22
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c_writer hat geschrieben:
XSchinkenX hat geschrieben:
Aha? Dann wird sich das für die Assis wohl tatsächlich lohnen. :/


Achtest Du auch ordentlich darauf, dass sich Deine Tätigkeit für Dich nicht lohnt, um kein Assi zu sein? *zwinker*

Ich weiss nicht mehr, wer's schon geschrieben hat, aber wer da abgemahnt wird, ist selbst schuld.

c_writer


Ich bin nicht in Stimmung für Spitzfindigkeiten, außerdem hats son Thread auch nicht verdient. Also polemisier ich lieber was rum und benutz Kraftausdrücke, das befriedigt mich mehr.

Scheiße, Fix"§$§$R.
 
Sidschei

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Verfasst Mo 12.03.2007 23:12
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*hu hu huu*

Zuletzt bearbeitet von Sidschei am Di 13.03.2007 13:49, insgesamt 1-mal bearbeitet
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cyanamide
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Verfasst Di 13.03.2007 07:13
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wrd.
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rady
Threadersteller

Dabei seit: 18.08.2006
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Verfasst Di 13.03.2007 10:01
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Ja bei mir gilt §19 UStG... hab aber halt diesen Hinweis auch nicht angebracht also wirds wohl aufs gleiche rauskommen.
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