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Thema: Abmahnung berechtigt? vom 10.04.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Abmahnung berechtigt?
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Nina74
Threadersteller

Dabei seit: 10.04.2009
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Alter: 49
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 10.04.2009 10:50
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Abmahnung berechtigt?

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Erstmal: Ich habe mich jetzt stundenlang durch Urheberrechte und das alles drum rum gelesen, aber nicht so richtig die Antwort auf "meinen Fall" gefunden. Ich gehe auch auf jeden Fall Montag zum Anwalt, aber bis dahin ist noch so lange und deswegen hoffe ich, hier vielleicht vorab ein paar Antworten zu finden.

Folgendes: Gestern Abend bekomme ich aus heiterem Himmel per Mail eine Abmahnung von einem Kunden (ich nenne ihn mal RS). Der Kunde ist Händler im Bereich "Zerspanungswerkzeuge"

Erstmal ein kleiner Auszug, weitere Erklärung folgt:

„Sie haben für meinen Mandanten Kataloge, Flyer, Broschüren im Bereich Zerspanungstechnik sowohl für die Druck- als auch für Webseiten erstellt. Dazu hat Ihnen mein Mandant die notwendigen Angaben wie Anwendungsgebiete, Bilder, Zeichnungen, Bestellnummern, Abmessungen, Symbolerklärungen, Symbole, Wendeplattensortenübersicht zur Verfügung gestellt. Sie haben mindestens die Seiten xxx in Teilen seines Kataoges xxx neueste Fassung fast vollständig, d. h. nur mit geringfügigen Abänderungen an seine Konkurrentin xxx GmbH weitergeleitet und / oder verkauft. Diese unbefugte Datenweitergabe stellt einen erheblichen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb meines Mandanten dar.“

Es richtig, dass ich auch für die "Konkurrentin" (nenne sie mal mc) arbeite (für viele andere Firmen in dem Bereich Maschinenbau allerdings auch)

Ist das überhaupt korrekt, dass ICH angemahnt werde? Jetzt kommt noch hinzu: RS ist überhaupt nicht der Urheber dieser ganzen Sachen. Die Bilder hat er selbst von seinem Zulieferer bekommen. Dieser Zulieferer wiederum bekommt die Werkzeuge direkt vom Hersteller. Und von DEM bekommt auch mc die Werkzeuge. NATÜRLICH sind die Fotos dann gleich. Prinzipiell weiß RS ja nur durch Zufall, dass ich die Kataloge für mc erstelle. Ich habe ja nur die Bilder etc. verwendet, die ich von dem jeweiligen Auftraggeber bekommen habe.

Hafte ich als Dienstleister dann wirklich???
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Mac

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 10.04.2009 11:10
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Ab zum Rechtsanwalt.
a: esgilt zu klären, welche vertraglichen Bindungen bestehen.
b: was wurde genau bei anderen verwendet. Wenn NUR Bilder aus Quellen Dritter
beanstandet werden, dann würde ich sagen , ab mit dem Schreiben und dem Kunden in die Tonne.
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Neox

Dabei seit: 27.12.2003
Ort: Berlin
Alter: 42
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 10.04.2009 11:10
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hast du keinen vertrag in dem soetwas steht? verschwiegenheitsklauesel oder sonst irgendwie was? in jedem fall ab zum anwalt, hier können die nur Laien sagen was sie denken, ne richtige Rechtsberatung bekommst du nur beim Anwalt
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Mac

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 10.04.2009 11:19
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hah - schneller ! Lächel
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traumgaertner

Dabei seit: 18.01.2009
Ort: Franken
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 10.04.2009 11:28
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Also eigentlich ist es hier nur wichtig zu wissen von wo die Fotos ursprünglich stammen. Als Wiederverkäufer darf ich i.d.R. ohne weitere Probleme die original Artikelfotos des Herstellers verwenden, sofern dieser dies nicht anderweitig in seinen AGB ausgeschrieben hat (was eher selten der Fall sein dürfte, so oder so aber nicht schwer raus zu bekommen). Stammen die Fotos vom Zulieferer, und hat dieser sich die Fotos bspw. für seinen Produktkatalog selbst anfertigen lassen, liegt das Urheberrecht natürlich ganz klar beim Zulieferer. Hier könnte es dann natürlich theoretisch sein dass RS ein exklusives Nutzungsrecht besitzt das auch eine Abmahnung rechtfertigen würde. Was ich jetzt aber eher weniger vermute, denn ein Anwalt hätte sich in seiner Abmahnung sonst gleich zu Beginn schon auf ein solches Nutzungsrecht bezogen.

Was die anderen Teile des Schreibens angeht:
Angaben zum Produkt, wie bspw. Abmessungen, Materialien, Anwendungsgebiete, Bestellnummern (aber nur die des Zulieferers und/oder Herstellers natürlich) sind keinesfalls abmahnbar. Das sind Dinge die als Fakten auf ein jedes Datenblatt gehören würden. Das würde ich jetzt eher als juristische Spielerei betrachten damit die Kette der Vorwürfe etwas länger wird, und somit eindrucksvoller wirkt und natürlich auch unübersichtlicher. Interessanter könnte es bei den Zeichnungen werden. Technische Zeichnungen sind i.d.R. vom Hersteller direkt, und gehören mit auf das Datenblatt, sind somit also auch nicht abmahnbar. Zeichnungen die nicht vom Hersteller stammen hingegen schon, aber eben auch nur durch den Urheber. Auch das müsste also gesondert geklärt werden wer das im einzelnen ist.

Problematisch wird es mit dem Teil der sagt "xxx Seiten fast vollständig weitergegeben" - denn in diesem Falle beträfe das, zumindest so wie es sich jetzt gerade liest, auch das Layout der Katalogseiten die Du für RS erstellt hast. Und das darfst Du natürlich nicht an einen anderen Kunden weitergeben, da hätte die Abmahnung schon Recht.

Alles andere aber sehe ich jetzt erstmal lockerer. Wie gesagt - wirklich sinnvoll abmahnbar wären bei so einem Katalog Produktfotos sofern RS diese gekauft hat oder selbst hat anfertigen lassen, Zeichnungen die nicht vom Hersteller direkt stammen, Produktbeschreibungen und anderweitige Texte durch Dich oder RS im Rahmen des Auftrages, sowie das Layout das Du für RS erstellt hast.

Die reinen Produktdaten aber können nicht abgemahnt werden.
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type1

Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 10.04.2009 20:22
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Ich habs mir jetzt zweimal durchgelesen.
Ich raff aber nicht, was dir jetzt wirklich vorgeworfen wird...
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stsy2k

Dabei seit: 30.01.2003
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 10.04.2009 20:44
Titel

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traumgaertner hat geschrieben:
Problematisch wird es mit dem Teil der sagt "xxx Seiten fast vollständig weitergegeben" - denn in diesem Falle beträfe das, zumindest so wie es sich jetzt gerade liest, auch das Layout der Katalogseiten die Du für RS erstellt hast. Und das darfst Du natürlich nicht an einen anderen Kunden weitergeben, da hätte die Abmahnung schon Recht.

Wenn ich einem Kunden nicht die Exklusivität garantiere, kann ich die Gestaltung noch noch einmal verwenden, oder?
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Nina74
Threadersteller

Dabei seit: 10.04.2009
Ort: -
Alter: 49
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 10.04.2009 23:14
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type1 hat geschrieben:
Ich habs mir jetzt zweimal durchgelesen.
Ich raff aber nicht, was dir jetzt wirklich vorgeworfen wird...

In Kurzform: Es geht um Fotos von Fräswerkzeugen. Ich habe angeblich Bilder meines Kunden "RS" an meinen anderen Kunden "mc" verkauft. Beide sind Händler im Bereich Maschinenbau und verkaufen teilweise exakt die gleichen Werkzeuge. Bilder von diesen Werkzeugen stellt der Hersteller zur Verfügung. Und bei dem kaufen halt dummerweise BEIDE Kunden. RS weiß aber nicht, dass mc dort auch die Werkzeuge kauft und die Bilder DESWEGEN natürlich die Gleichen sind...

Das Layout ist bei beiden Kunden komplett anders. Das wäre ja wirklich blöd. Nur, selbst WENN, wäre das doch dann MEIN Urheberrecht, oder? Und ich könnte damit machen, was ich möchte?!
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