mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Sa 27.04.2024 01:18 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Als Werbeagentur von einem Designauftrag zurücktreten vom 09.04.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Als Werbeagentur von einem Designauftrag zurücktreten
Seite: 1, 2  Weiter
Autor Nachricht
caesaro
Threadersteller

Dabei seit: 20.10.2006
Ort: Österreich
Alter: 45
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 09.04.2010 20:40
Titel

Als Werbeagentur von einem Designauftrag zurücktreten

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hallo,
ich hoffe es kann mir hier jemand helfen oder vielleicht ist es schon wem ähnlich ergangen.

Ich habe für einen Kunden (Bekannten) einen Auftrag für eine Erstellung eines Logos und Briefpapiers erhalten.
Habe ihm sogar extra eine lange Zahlfrist gegeben, weil er so ein armes Würstchen ist und noch keine Kohle mit seiner neu angemeldeten Firma verdient hat.

Nun habe ich ihm einige sehr schöne Logoentwürfe gemacht wo für ihn nichts dabei war - nichtmal Ansatzweise.
Dann bin ich auf seine Wünsche weiter eingegangen und habe weitere Entwürfe gemacht. Vom Briefpapier hat er mittlerweile auch schon einen Entwurf erhalten, damit er gleich mal sieht wie so ein Logo auf dem Briefpapier wirkt.

Nun will er beim Logo eine Arial Schrift,... und beim Entwurf vom Briefpapier kam zurück er kennt von den 2 Entwürfen gar keinen Unterschied und hat mir im Anhang seinen Entwurf geschickt"der laut ihm in nur 2 Minuten im Word erstellt war" Sein Entwurf über das Briefpapier sieht aus als hätte es ein Schüler mit 10 Jahren gemacht. Unterschiedliche Schriftgrößen, Standardschrift Arial,...

Sorry... aber so einen Kunden brauche ich echt nicht und für so ein Design will ich nicht meinen Namen hergeben.

Könnte es Konsequenzen für mich geben (Schadenersatzklage,....) wenn ich vom Vertrag zurücktrete?

Wäre super, wenn mir jemand Tipps geben könnte. Und vorab schonmal Danke!
  View user's profile Private Nachricht senden
Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 09.04.2010 21:05
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Was steht denn in dem vertrag drin über Kündigung?

Grundsätzlich kann ein vertrag immer von beiden Parteien gekündigt werden. Also steht dir das genau so zu wie dem Auftraggeber

ich geh mal davon aus, dass es sich um einen werkvertrag handelt, dann solltest du dir das hier mal durchlesen
http://www.perspektive-mittelstand.de/Artikel-Gewerberecht-Ruecktritt-und-Kuendigung-eines-Werkvertrag/management-wissen/431.html

Man könnte aus der handlung des besteller schlussfolgern, dass dem Auftrag die Geschäftsgrundlage fehlt. Aber begeistert wird der Auftraggeber natürlich nicht sein.

Was hast du denn mit den bisher angefallenen Kosten vor? Und weiß der Auftraggeber eigentlich, dass er dich für teuer Geld dafür bezahlt?

das erscheint mit alles so, als wenn da wieder kaum was abgesprochen ist. Eher nach so nem "mach mal"-Job und am Ende ist wie immer das Geschrei "WAS? SO teuer ist das?" groß.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Anzeige
Anzeige
Silvergecko

Dabei seit: 02.01.2007
Ort: Cologne
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 09.04.2010 21:26
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Wenn Du keinen Vertrag hast, es ein Bekannter ist und dir die Kosten egal sind, dann schreib ihm das alles höflich und erkläre ihm das Ihr euch da nicht einig werdet und du gerne Platz machst für jemandem der eher auf seiner Wellenlänge liegt.

Wenn Du en Vertrag hast dann regel es wie Nimroy das sagt und stell Ihm auch jede Korrekturphase in Rechnung * Keine Ahnung... *

Hatte ich auch schon zweimal und der Rücktritt wurde eher positiv aufgenommen...
  View user's profile Private Nachricht senden
caesaro
Threadersteller

Dabei seit: 20.10.2006
Ort: Österreich
Alter: 45
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Sa 10.04.2010 17:34
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Danke Leute für eure Antworten.

Es liegt ein Vertrag der von beiden Seiten unterschrieben wurde vor. Egal ob Bekannter oder nicht das mach ich immer. Und dem Vertrag ging auch ein Angebot voraus mit den genauen Kosten. Also alles wie es sich gehört.

Code:
Man könnte aus der handlung des besteller schlussfolgern, dass dem Auftrag die Geschäftsgrundlage fehlt.

Nimroy: du hast mitten ins Schwarze getroffen! Dessen war ich mir eigentlich auch bewusst und hätte eigentlich den Auftrag gar nicht annehmen sollen.

Danke für den Link! Es steht in meinen AGB's zwar was drinnen vom Rücktritt des Vertrags aber nur bei bedenken hinsichtlich Bonität.

Ausgemacht war, dass er gestern vorbeikommt - was nicht der Fall war... ich werd ihm nun ein Mail schreiben dann habe ich den Rücktritt schriftlich vorliegen.

Silbergecko: vermutlich wird er es vielleicht auf positiver aufnehmen als ich mir das vorstelle... weil er dann machen kann was er will. Das wird sicher kein gelungener Geschäftsauftritt... aber er ist nach seinem Geschmack und auch nach seinen Geschäftskenntnissen. Eigentlich würd dann eh wieder alles zusammenpassen *ha ha*
  View user's profile Private Nachricht senden
Astro

Dabei seit: 14.04.2003
Ort: Lost Valley
Alter: 48
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 10.04.2010 18:07
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

caesaro hat geschrieben:

Ausgemacht war, dass er gestern vorbeikommt - was nicht der Fall war... ich werd ihm nun ein Mail schreiben dann habe ich den Rücktritt schriftlich vorliegen.

Ein E-Mail ist kein schriftlicher Beleg. Du musst ihm schon postalisch was zukommen lassen.
  View user's profile Private Nachricht senden
caesaro
Threadersteller

Dabei seit: 20.10.2006
Ort: Österreich
Alter: 45
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 12.04.2010 17:59
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hab nun ein Schreiben aufgesetzt.
Was meint ihr, soll und ist es rechtens wenn ich für die angefallene Arbeit noch ein Abschlagshonorar in Rechnung stelle.
Oder steht es mir nicht zu, weil ich den Auftrag abbreche und nicht der Kunde?

In meinen AGB's steht drinnen: für alle Arbeiten der Agentur, die aus welchem Gurund auch immer vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden gebührt der Agentur eine angemessenen Vergütung....

"vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden" dh. in diesem Fall geht die Kündigung von der Agentur aus. Hä?
  View user's profile Private Nachricht senden
Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 12.04.2010 18:06
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

wenn du dem kunden was in rechnung stellst, dann hat er anspruch darauf. willst du es ihm nicht überlassen, dann darfst du es nicht in rechnung stellen. Und natürlich eröht das die gefahr des Streites. Musst du also entscheiden, ob du dich auf einen Rechtsstreit einlassen willst.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Silvergecko

Dabei seit: 02.01.2007
Ort: Cologne
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 12.04.2010 18:17
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Ich kenne ja nicht die Rechtslage aber ich wäre stinkend sauer wenn der Dienstleister abbricht und noch ne Rechnung schreibt!

Ich dachte da eher an Du machst alles wie er es will und stellst dann jeglichen Aufwand in Rechnung * Keine Ahnung... *


Zuletzt bearbeitet von Silvergecko am Mo 12.04.2010 18:18, insgesamt 1-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden
 
Ähnliche Themen Mustervorlagen für Designauftrag?
Anwalt fechtet Designauftrag an
kann man so einfach vom vertrag zurücktreten?
(Recht) Entwurf furchtbar - Kann man zurücktreten?
Typographie von Werbeagentur
Arbeit außerhalb der Werbeagentur
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite: 1, 2  Weiter
MGi Foren-Übersicht -> Recht


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.