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Thema: (Recht) Entwurf furchtbar - Kann man zurücktreten? vom 18.06.2004


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> (Recht) Entwurf furchtbar - Kann man zurücktreten?
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McMaren
Threadersteller

Dabei seit: 06.09.2002
Ort: Düsseldorf
Alter: 43
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 18.06.2004 15:51
Titel

(Recht) Entwurf furchtbar - Kann man zurücktreten?

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Hallo,

eine sehr gute Bekannte hat eine freischaffende "Grafik-Designerin", die angeblich auf Internetauftritte spezialisiert ist, damit beauftragt, eine Homepage für sie zu entwerfen.

KVA wurde erstellt, etc. .
Gestern war also die Homepage in einem Testverzeichnis online und ist soweit fertig.
Das Problem: Der Entwurf ist grottenschlecht, entsetzlich, hässlich, unter aller Sau, und wo weiter.
Wirklich unter aller Kanone.

MUSS sie die jetzt so nehmen?
Darf die "Grafikerin" dann Mehrarbeit berechnen, wenn sie noch einmal komplett von vorne anfangen muss?
Soweit ich weiss, gab es keinen Entwurf, der von meiner Bekannten "abgesegnet" wurde, also quasi selbers chuld, dass sie die komplette Umsetzung schon gemacht hat.



edit: Bevor ihr fragt, warum ich das nicht selber in die Hand genommen habe - ich kann keine Rechnung ausstellen, deshalb.


Zuletzt bearbeitet von McMaren am Fr 18.06.2004 15:54, insgesamt 1-mal bearbeitet
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gleis24

Dabei seit: 22.12.2003
Ort: -
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 19.06.2004 09:40
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Das kommt ganz darauf an wie das im vorab verhandelt worden ist.

Je nach Vertrag kann dem Kreativen Zeit zu nachbessern eingeräumt werden, oder gar eine Vergütung für den Entwurf.

Was haben die beiden den im Briefing abgeklärt? War sich deine Bekannte bewußt was sie da gesagt hat?

Falls das alles nicht im vorab geklärt wurde:
Anstelle deiner Bekannten würd ich auf Stur gehen. Anhand einer Liste die groben Fehler aufführen und aufgrunddessen eine weitere Zusammenarbeit ausschliessen. Dann mal gucken was kommt. Wenn der schön bissig formuliert ist ... traut sich die Grafikerin vielleicht nicht dagegen vorzugehen. Sie könnte jedoch evtl. ne Aufwandsentschädigung rausholren. Wenn die Grafikerin jedoch nachweislich grauslichen Pfusch abliefert ... dann dürfte die Rechtslage wunderbar schwammig werden. Empfehlenswert wäre dies vorab außergerichtlich zu klären. Den das Gericht bringt keinem was. außer den blutsaugenden Anwälten.

Nehmen muß sie allerdings nichts. Außer sie hat dies expliziet im Vertrag stehen was wohl recht ungewöhnlich ist.

Das Beste dürfte jedoch sein ordentlich auf den Putz zu hauen. Hab schon erlebt das Leute rausgeschmissen worden sind weil sie keinen Schlips umhatten. Da lief danach auch keine Rechtsansprücche. Der "Kreative" denkt sich dann halt "so ein arsch" und ist stinkig die nächste Zeit.
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saucer

Dabei seit: 19.05.2002
Ort: München
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 19.06.2004 12:07
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hängt vom vertrag ab.
wenn "hiermit xyz beauftragt wird eine internetseite zu erstellen" dann ist das geschehen und sie muss zahlen oder sich aussergerichtlich einigen.

also poste den vertrag


oder werf mal icq an
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cyanamide
Moderator

Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Sa 19.06.2004 12:11
Titel

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... mal nen Link zu der üblen Seite da?
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label_red

Dabei seit: 25.04.2004
Ort: -
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 19.06.2004 13:01
Titel

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Saucer hat geschrieben:
hängt vom vertrag ab.
wenn "hiermit xyz beauftragt wird eine internetseite zu erstellen" dann ist das geschehen und sie muss zahlen oder sich aussergerichtlich einigen.


das kann ich so nicht stehen lassen! dann ist der dienstleister auch verpflichtet eine "gefällige Lösung"
zu liefern und nicht irgend eine frontpage-scheiße abzugeben. dazu entwirft man ja *hehe* !
normalerweise wird ein vertrag erst abgeschlossen nachdem man sich für einen entwurf entschieden
hat und dann ist auch ein soll- und pflichtenheft anzulegen wo jeder punkt der zu erbringenden bzw
der erbrachten leistung aufgefühst wird!
die mehrarbeit bis zu einen beiderseitigen einverständnis dürfte nicht in kosten gestellt werden!


Zuletzt bearbeitet von label_red am Sa 19.06.2004 13:01, insgesamt 1-mal bearbeitet
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saucer

Dabei seit: 19.05.2002
Ort: München
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 19.06.2004 13:49
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label_red hat geschrieben:
das kann ich so nicht stehen lassen! dann ist der dienstleister auch verpflichtet eine "gefällige Lösung"
zu liefern


nur wenns im vertrag steht oder man davon ausgehen muss. sprich: wenn sie als Grafik-Designerin gemeldet ist oder im Vetrag "schön gestaltete" steht. wenn dem so ist brauchts gutachter.

Zitat:
und nicht irgend eine frontpage-scheiße abzugeben. dazu entwirft man ja *hehe* !
normalerweise wird ein vertrag erst abgeschlossen nachdem man sich für einen entwurf entschieden
hat

unsere kunden zahlen entwürfe mit.

Zitat:
und dann ist auch ein soll- und pflichtenheft anzulegen wo jeder punkt der zu erbringenden bzw
der erbrachten leistung aufgefühst wird!

ist doch kein "muss"?

Zitat:
die mehrarbeit bis zu einen beiderseitigen einverständnis dürfte nicht in kosten gestellt werden!

das hängt eben vom vertrag ab.
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label_red

Dabei seit: 25.04.2004
Ort: -
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 19.06.2004 13:54
Titel

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sicherlich gibts da viele möglichkeiten deshalb kommen wir nicht
weiter ohne diesen vertrag! also warten wir ma die b-probe ab *hehe*
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saucer

Dabei seit: 19.05.2002
Ort: München
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 19.06.2004 14:03
Titel

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wieso hast du dann gesagt du könnest es so nicht stehen lassen? Meine Güte!
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