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Thema: Abgemalte Filmszenen verkaufen? vom 05.10.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Abgemalte Filmszenen verkaufen?
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saucer

Dabei seit: 19.05.2002
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Verfasst Do 30.11.2006 12:04
Titel

Re: Abgemalte Filmszenen verkaufen?

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SL-Design hat geschrieben:
saucer hat geschrieben:
du zeichnest das original ab

Ja.
saucer hat geschrieben:
du nimmst das original als vorlage..

Ja.
saucer hat geschrieben:
du bearbeitest das original.

Nein. Zumindest in meinem Verständnis


du gehst zu technisch an die sache ran, rechtlich ists das gleiche ob du ein original abzeichnest, auf den kopierer legst oder aus dem kopf nachmalst. Schlussendlich kopierst du jedesmal Lächel
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 30.11.2006 12:16
Titel

Re: Abgemalte Filmszenen verkaufen?

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saucer hat geschrieben:
SL-Design hat geschrieben:
saucer hat geschrieben:
du zeichnest das original ab

Ja.
saucer hat geschrieben:
du nimmst das original als vorlage..

Ja.
saucer hat geschrieben:
du bearbeitest das original.

Nein. Zumindest in meinem Verständnis


du gehst zu technisch an die sache ran, rechtlich ists das gleiche ob du ein original abzeichnest, auf den kopierer legst oder aus dem kopf nachmalst. Schlussendlich kopierst du jedesmal Lächel


Richtig. Software ist ja hier nur ein Werkzeug. Die Handlung wird nach wie vor von dir vorgenommen.

An alle die sagen, man darf das: Woraus resultiert diese Rechtsfolge. Ansonsten ist die Diskussion wenig fruchtbringend. Derzeit steht im Rau, der von saucer gepostete Auszug mit der Rechtsfolge: Darf man nicht.
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SL-Design
Threadersteller

Dabei seit: 09.11.2005
Ort: 8° 15' 0'' | 50° 4' 60''
Alter: 65
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 30.11.2006 12:17
Titel

Re: Abgemalte Filmszenen verkaufen?

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saucer hat geschrieben:
du gehst zu technisch an die sache ran, rechtlich ists das gleiche ob du ein original abzeichnest, auf den kopierer legst oder aus dem kopf nachmalst. Schlussendlich kopierst du jedesmal Lächel

Wo ist das definiert? Ich denke, das technische ist dabei eben nicht so unwichtig.
Ich darf z. B. eine Van Goch bis zum letzten Pinselstrich exakt nachmalen und auch verkaufen. Ich darf nur nicht "Van Goch" drunterschreiben oder behaupten, er sei echt. Ich glaube auch nicht, das Andy Wargol vorher bei Campells nachgefragt hat, ob er die Suppendose malen und verkaufen darf. Angenommen, ich wäre ein fotorealistischer Maler und male eine Stadtszene mit einem Grossflächenplakat, auf dem ein Cola-Schriftzug ist. Das Bild darf ich auch verkaufen, ohne Cola vorher fragen zu müssen. In wie weit eine Filmszene da einen anderen Stellenwert hat, weiss ich eben nicht.
Ich glaube, ich muss wirklich mal einen Anwalt fragen.


Nimroy hat geschrieben:
Richtig. Software ist ja hier nur ein Werkzeug. Die Handlung wird nach wie vor von dir vorgenommen.

Richtig, mit der Software aber am Original. Mit dem Stift nicht - in meinem Verständnis. Lächel


Zuletzt bearbeitet von SL-Design am Do 30.11.2006 12:20, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Mischpult

Dabei seit: 19.11.2003
Ort: Bochum
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 30.11.2006 12:33
Titel

Re: Abgemalte Filmszenen verkaufen?

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SL-Design hat geschrieben:
Angenommen, ich wäre ein fotorealistischer Maler und male eine Stadtszene mit einem Grossflächenplakat, auf dem ein Cola-Schriftzug ist. Das Bild darf ich auch verkaufen, ohne Cola vorher fragen zu müssen. In wie weit eine Filmszene da einen anderen Stellenwert hat, weiss ich eben nicht.
Ich glaube, ich muss wirklich mal einen Anwalt fragen.


a) der Coca-Cola Schriftzug waere hier nur "Beiwerk"
b) die Filmszene, die Du zitieren moechtest ist ein Kunstwerk im Gegensatz zu deinem "Blick auf die Strassenszene"


Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Do 30.11.2006 12:34, insgesamt 1-mal bearbeitet
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saucer

Dabei seit: 19.05.2002
Ort: München
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 30.11.2006 12:37
Titel

Re: Abgemalte Filmszenen verkaufen?

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SL-Design hat geschrieben:
Ich darf z. B. eine Van Goch bis zum letzten Pinselstrich exakt nachmalen und auch verkaufen. Ich darf nur nicht "Van Goch" drunterschreiben oder behaupten, er sei echt. Ich glaube auch nicht, das Andy Wargol vorher bei Campells nachgefragt hat, ob er die Suppendose malen und verkaufen darf.


§ 64 Allgemeines hat geschrieben:

Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers.


und der kerl heisst "van Gogh"...


Zuletzt bearbeitet von saucer am Do 30.11.2006 12:38, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 30.11.2006 12:40
Titel

Re: Abgemalte Filmszenen verkaufen?

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SL-Design hat geschrieben:



Nimroy hat geschrieben:
Richtig. Software ist ja hier nur ein Werkzeug. Die Handlung wird nach wie vor von dir vorgenommen.

Richtig, mit der Software aber am Original. Mit dem Stift nicht - in meinem Verständnis. Lächel


Nein. An einer digitalen Kopie. Im Gegensatz zu einer Papiervorlage als analogen kopie.
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Neox

Dabei seit: 27.12.2003
Ort: Berlin
Alter: 42
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 30.11.2006 13:53
Titel

Re: Abgemalte Filmszenen verkaufen?

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SL-Design hat geschrieben:
saucer hat geschrieben:
Wie eindeutig müssen die es eigentlich noch formulieren?

Ich finde das gar nicht so eindeutig.
Bearbeitungen und Umgestaltungen impliziert für mich die direkte Benutzung eines Originals.

Beispiel: Ich lade mit das Titelfoto von "Pulp Fiction" (Uma Thurman auf dem Bett) herunter, bearbeite es in PS solange bis ich eine brauchbare s/w-Umsetzung habe und drucke diese Vorlage auf ein T-Shirt. Wenn ich dieses T-Shirt verkaufe, habe ich einen Lizenzverstoss begangen. Soweit klar.
Was aber, wenn ich mir das "Pulp Fiction"-Foto runterlade, ausducke, unter Transparentpapier lege und per Hand nachzeichne, bis ich ein ähnliche s/w-Vorlage habe? Im Detail wird die anders aussehen als die Photoshop-Vorlage, aber der Eindruck auf dem gedruckten T-Shirt wird/könnte ähnlich sein.
In diesem Fall habe ich KEIN Original bearbeitet oder umgestaltet sondern ein neue Illustration gechaffen - nur eben mit demselben Inhalt. Ich will ja Filmszenen nicht fotorealistisch und 1:1 nachmalen, sondern eventuell das "Pulp Fiction"-Motiv z.B. in einem Comicstil o. ä. Und da stelt sich mir immer noch die Frage, ist das nun ein Lizensverstoss oder nicht?


Saucers Kommentar bezog sich jetzt nicht unbedingt auf das Thema hier, sondern eher darauf, dass du, egal was du fürn Käse erzählst, eine Urheberrechtsverletzung begehst, wenn du anderer Leute Arbeit auf deiner Webseite veröffentlichst, ob nun Entwurf oder nicht. Du hattest weder die Zustimmung des Erstellers, noch einen Copyrightvermerk auf deiner Seite, was die Urheberrechtsverletzung zwar nicht ungeschehen macht, aber zumindest ein Zeichen des Respekts vor der Arbeit eines anderen ist.
Wer weiss wieviele Werke noch ohne die Zustimmung des Erstellers bei dir verwurstet wurden, nur weil ein Großteil deiner Kunden oder potenziellen Kunden nicht wissen, dass es sich dabei auch 100% um deine Arbeit handelt, mindert es nicht den Fakt der Urheberrechtsverletzung deinerseits, mach die Augen auf verdammt, ich werd dich sicher nicht anzeigen, eine Straftat ist es dennoch, und dass du anderer Leute Arbeit als deine ausgibst ist auch Fakt, da bei dir auf der Seite einfach mal nicht steht was von dir ist und was nicht, wie soll das ein potenzieller Kunde denn deuten? * Ööhm... ja? *
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Beeblebrox

Dabei seit: 07.10.2004
Ort: Hamburch
Alter: 49
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 30.11.2006 14:03
Titel

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Interessante Thematik - habe mich auch schon gefragt, ob sich die Leute bei ebay alle strafbar machen...
Für mich stand immer der Grad der Abstraktion im Vordergrund...
also wenn das Bild durch die Malerei eine völlig andere Wirkung erfährt...




Hmm... scheint echt nicht so einfach zu sein...
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