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SL-Design
Threadersteller
Dabei seit: 09.11.2005
Ort: 8° 15' 0'' | 50° 4' 60''
Alter: 65
Geschlecht:
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Verfasst Do 05.10.2006 12:22
Titel Abgemalte Filmszenen verkaufen? |
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Wenn man Filmszenen aus berühmten Hollywoodfilmen und bekannten Schauspielern nachmalt und als Kunst verkaufen will, braucht man da die Nutzungsrechte der Filmfirmen?
Das Beispiel hier ist aus einer ebay-Auktion, laut Beschreibung handgemalt, obwohl es nach Photoshop-Filter aussieht:
Mir geht es nicht um veränderte Fotos, die dann auf Leinwand geplottet sind, sondern um selbstgemalte Bilder - eben nur von Filmfotos abgemalt. Nutzungsrechte oder fällt das unter die Freiheit der Kunst?
Auf der einen Seite ist es ein komplett selbsterstelltes Werk, auf der anderen Seite profitiert man als Künstler durch die Bekanntheit der Filme und Schauspieler.
Eure Meinung?
[edit]
Titel geändert.
Zuletzt bearbeitet von tacker am Do 05.10.2006 13:57, insgesamt 1-mal bearbeitet
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SL-Design
Threadersteller
Dabei seit: 09.11.2005
Ort: 8° 15' 0'' | 50° 4' 60''
Alter: 65
Geschlecht:
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Verfasst Mi 29.11.2006 22:30
Titel
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Hm, keiner eine Idee?
Oder kennt jemand Einen, der jemanden kennt, der dazu eine Idee haben könnte?
Ich hab nämlich jemanden mal privat eine Filmszene gemalt und würde das ggf. gerne kommerziell nutzen wollen.
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Astro
Dabei seit: 14.04.2003
Ort: Lost Valley
Alter: 48
Geschlecht:
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Verfasst Mi 29.11.2006 23:01
Titel
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Ich frag mich, wie das mit den Rechten am eigenen Bild ist, wenn man gezeichnet wurde.
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SL-Design
Threadersteller
Dabei seit: 09.11.2005
Ort: 8° 15' 0'' | 50° 4' 60''
Alter: 65
Geschlecht:
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Verfasst Mi 29.11.2006 23:11
Titel
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Astro hat geschrieben: | Ich frag mich, wie das mit den Rechten am eigenen Bild ist, wenn man gezeichnet wurde. |
Da wird es vielleicht einen Unterschied zwischen Promis und Normalbürgern geben. Egon Schlönz darfst du nicht auf der Strasse fotografieren und ohne seine Erlaubnis das Bild ins Internet stellen. Ob Du ihn auch nicht zeichenen darfst - keine Ahnung. George Clooney darf ich malen und auch das Bild verkaufen, der muss damit leben. Hat ja Warhol auch mit Marylin Monroe gemacht. Nur weiss ich nicht, ob er sie wiederum vorher gefragt hat.
Bei abgemalten Filmszenen profitiere ich ja nicht nur vom Schauspieler - sofern einer abgebildet wird - sondern auch vom Bekanntheitsgrad des Produktes Film.
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Neox
Dabei seit: 27.12.2003
Ort: Berlin
Alter: 42
Geschlecht:
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Verfasst Mi 29.11.2006 23:16
Titel
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mal ehrlich, was interessierts dich, hast doch früher schon gerne anderer Leute Arbeit als deine eigene ausgegeben
Ich schätze mal für sowas wirst du einen Merchandising Vertrag mit der entsprechenden Filmfirma abschliessen müssen.
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Astro
Dabei seit: 14.04.2003
Ort: Lost Valley
Alter: 48
Geschlecht:
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Verfasst Mi 29.11.2006 23:24
Titel
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SL-Design hat geschrieben: | Hat ja Warhol auch mit Marylin Monroe gemacht. Nur weiss ich nicht, ob er sie wiederum vorher gefragt hat. |
War die da nicht schon tot?
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Kahlcke
Dabei seit: 13.02.2004
Ort: Flensburg
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Mi 29.11.2006 23:48
Titel Re: Abgemalte Filmszenen verkaufen? |
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SL-Design hat geschrieben: | Wenn man Filmszenen aus berühmten Hollywoodfilmen und bekannten Schauspielern nachmalt und als Kunst verkaufen will, braucht man da die Nutzungsrechte der Filmfirmen?
Das Beispiel hier ist aus einer ebay-Auktion, laut Beschreibung handgemalt, obwohl es nach Photoshop-Filter aussieht:
Mir geht es nicht um veränderte Fotos, die dann auf Leinwand geplottet sind, sondern um selbstgemalte Bilder - eben nur von Filmfotos abgemalt. Nutzungsrechte oder fällt das unter die Freiheit der Kunst?
Auf der einen Seite ist es ein komplett selbsterstelltes Werk, auf der anderen Seite profitiert man als Künstler durch die Bekanntheit der Filme und Schauspieler.
Eure Meinung?
[edit]
Titel geändert. |
ich sage: das darf man.
es ist ja quasi kreative arbeit, die abgemalten szenen etc können auch in deinem kopf entstanden sein, zufällige ähnlichkeiten bittest du zu entschuldigen
Mal im Ernst, wenn ich jetzt ein bekanntes Foto abmale, oder die Mona Lisa oder eben auch eine Filmszene und ich weise darauf hin das das nur nachgezeichnet ist, dann wird mir doch ernsthaft niemand mit dem Anwalt kommen. Das wäre ja so als würde ich das Haus meines Nachbarn malen und er verklagt mich weil das nicht meins ist.
Zuletzt bearbeitet von Kahlcke am Mi 29.11.2006 23:49, insgesamt 1-mal bearbeitet
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flavio
Dabei seit: 14.04.2003
Ort: MUC
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mi 29.11.2006 23:58
Titel
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jetzt mal ernsthaft. darf man oder darf man nicht. mich plagt diese frage schon seit monaten.
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