indy
Threadersteller
Dabei seit: 18.05.2009
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Verfasst Di 26.05.2009 14:20
Titel BAB für die Mediengestalterausbildung? |
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Hallo
Ich mache ab August eine Ausbildung als Mediengestalter. Ich habe gerade meine Ausbildung als gestaltungstechnischer Assistent abgeschlossen. Nun möchte ich gerne BAB beantragen. Allerdings habe ich auf der Arbeitsamtseite gelesen, dass dies nur für die Erstausbildung gezahlt wird, außer in Ausnahmefällen, in denen es kaum Arbeitschancen in dem erlernten Beruf gibt. Ist dies bei mir so ein Ausnahmefall? Aus unserer Abschlussklasse und aus den Jahrgängen davor gab es maximal insgesamt 10 Leute, die in den GTA Beruf direkt nach der Ausbildung gestartet sind. Somit würde ich dies in meinen Augen als so einen Fall werten.
Hat jemand von euch schon Erfahrungen damit und war sogar vielleicht in der gleichen Situation und hat schon ein "Urteil" erfahren (BAB ja oder nein in dem Fall)?
Viele Grüße, Matthias
PS: Wie ich gerade gesehen habe gibt es in ganz Deutschland 14(!!!) ausgeschriebene Stellenangebote als GTA und davon nur 2 in NRW (davon eine als Verkäuferin im Fotogeschäft). Na wenn das mal nicht ein Job ist, in dem es schwer ist Fuß zu fassen...
Zuletzt bearbeitet von indy am Di 26.05.2009 14:43, insgesamt 1-mal bearbeitet
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LisaSkellington
Dabei seit: 02.12.2008
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Verfasst Mi 27.05.2009 11:08
Titel
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Ich kenne dein Problen, stecke auch grad in den GTA-Abschlussprüfungen und werde aufgrund der "tollen" Jobchancen erstmal ein längeres Praktikum machen...
Zum Thema BAB: Es würde mich auch interessieren, ob die GTA-Ausbildung als Erstausbildung überhaupt angerechnet wird. Schließlich legst du dabei keine Kammerprüfung ab...
Mein Freund hat eine ITA-Ausbildung gemacht und danach noch eine betriebliche Ausbildung angefangen. Während dieser betrieblichen Ausbildung bekommen seine Eltern weiterhin Kindergeld gezahlt, was, soweit ich weiß, auch nur während der Erstausbildung gezahlt wird...
Ich kann dir nur raten beim Amt anzurufen und das persönlich zu klären. Im Internet stehen so viele verallgemeinerte Sachen... Einzelheiten klärt man am besten mit einem hoffentlich gut informierten Beamten.
LG Lisa
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