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Thema: Reklamation CD-Druck? vom 02.04.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Druck - Produktion -> Reklamation CD-Druck?
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Autor Nachricht
type1

Dabei seit: 19.11.2004
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Verfasst Fr 03.04.2009 00:41
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Deswegen ist es Lehrgeld.
Du hast einen Druck in Auftrag gegeben, genauer gesagt einen Druck ohne farbverbindlichen Proof.
Daher hast du nie etwas gesehen, was den späteren Druck darstellt.
Alles was du gesehen hast, ist als Proof nicht anzuerkennen.

Machs beim nächsten mal besser, und bestell einen verbindlichen Proof mit.
Das PDF ist zur reinen Standkontrolle natürlich auch zu gebrauchen, aber nicht, um ein späteres Druckergebnis abzuschätzen. Den Digitaldruck hättest du dir schenken können.
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Inselmensch

Dabei seit: 03.09.2008
Ort: -
Alter: -
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Verfasst Fr 03.04.2009 01:09
Titel

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du hast dich einfach blenden lassen und musst jetzt deinen fehler dir selbst eingestehen.
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andreask

Dabei seit: 01.06.2008
Ort: -
Alter: 53
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Verfasst Sa 04.04.2009 09:16
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Kann zwar deine Bilder nicht öffnen, doch unregelmäßige (sofern sie es sind) Farbstreifen und Blitzer sind Fehler die im Offsetdruck entstehen können, doch können sie vermieden werden. Der Kunde kann eigentlich nichts dafür
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type1

Dabei seit: 19.11.2004
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Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 04.04.2009 13:13
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andreask hat geschrieben:
Kann zwar deine Bilder nicht öffnen, doch unregelmäßige (sofern sie es sind) Farbstreifen und Blitzer sind Fehler die im Offsetdruck entstehen können, doch können sie vermieden werden. Der Kunde kann eigentlich nichts dafür


Natürlich kann der Kunde da nichts für. Es geht aber hier nicht darum, wer wo etwas für kann, sondern was die Basis ist um eine Reklamation durchzubringen. Und die Basis "farbverbindlicher Proof" ist nicht gegeben. Der Kunde hat sich in deiesm Fall schlecht abgesichert. Zudem kundenseitig davon ausgegenagen wurde, das eine Bildschirmdarstellung in der Lage ist, einen späteren Druck simulieren zu können. Auch ein angefertigtes Muster in einem völlig anderen Druckverfahren und Verarbeitung wurde als verbindlich ANGENOMMEN. Annahmen nutzen aber gar nichts, und sind zudem, wenn sie einseitig getroffen werden (wie es in diesem Fall abgelaufen ist) nutzlos und nicht zu gebrauchen. Das Wort blenden passt da schon ganz gut.

Aber nichts desto trotz kann man das besser drucken. Ein guter Dienstleister hätte das sicher auch gemacht.
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