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gsmman
Threadersteller
Dabei seit: 21.05.2008
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Verfasst Sa 24.05.2008 12:02
Titel
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Natürlich möchte ich nichts heimlich vom Finanzamt machen. Ich kenne mich nur nicht mit solchen Sache aus. Ich möchte lediglich nur wissen worauf ich achten muss, was für Unterlagen ich brauce und wozu. Natürlich werde ich meine Steuern bezahlen. Ich möchte diesen Shop von Zuhause aus betreiben.
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
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Verfasst Sa 24.05.2008 12:38
Titel
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nanu hat geschrieben: | heim_experimente hat geschrieben: | wieso soll die kleinunternehmerregelung nicht greifen? die bezieht sich doch nur auf den jahresumsatz. verkaufen darfst du damit alles. |
Theoretisch ja, aber praktisch?
Gibt es übehaupt einen Online-Shop, wo dem Kunden keine Umsatz bzw. Mehrwertsteuer berechnet wird?
Ein Kleinunternehmer darf diese dem Kunden ja nicht in Rechnung stellen. |
klar gibt es das. ich habe einen kunden, der auf dieser basis einen shop für hundefutter betreibt. überhaupt kein problem, so lange der umsatz unter den entsprechenden grenzen bleibt.
zum thema onlineshop - gerade die rechtlichen aspekte bei der geschichte sind nicht ohne. vor allem agb, aufbau des shops, wiederruferklärung, rücknahme von verpackungen, impressum etc. pp. müssen gewissen anforderungen genügen. sonst kann das ganz schnell teuer werden und in abmahnungen enden. vor allem im bereich e-commerce herrscht in vielen dingen immer noch eine rechtsunsicherheit durch schwammige gesetzesformulierungen. das nutzen abmahnanwälte ganz gern aus um nen schnellen euro zu machen, weil sich die meisten shopbetreiber nicht auf ein gerichtsverfahren einlassen wollen. also wenn du das vorhast, dann nur unter zuhilfenahme eines anwalts. dann hast du zumindest rechtich gesehen einen einigermaßen sicheren shop.
zum thema "privat": das wird nicht funktionieren... rechnungen von privat kann man nur für unregelmäßige leistungen ausstellen, die keine gewinnabsicht nach sich tragen. das ist bei einem online-shop ja mal gar nicht der fall. hier kann man auf jeden fall von einer gewinnabsicht ausgehen - und das ist erstmal unabhängig von der höhe des gewinns.
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heim_experimente
Dabei seit: 24.06.2003
Ort: Dessau
Alter: 43
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Verfasst Sa 24.05.2008 13:07
Titel
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nanu hat geschrieben: | heim_experimente hat geschrieben: | wieso soll die kleinunternehmerregelung nicht greifen? die bezieht sich doch nur auf den jahresumsatz. verkaufen darfst du damit alles. |
Theoretisch ja, aber praktisch?
Gibt es übehaupt einen Online-Shop, wo dem Kunden keine Umsatz bzw. Mehrwertsteuer berechnet wird?
Ein Kleinunternehmer darf diese dem Kunden ja nicht in Rechnung stellen. |
ich selbst betreibe auch einen onlineshop mit einer selbsterstellten steuermatrix, welche keine mwst. beinhaltet.
der beweis: www.posterdeluxe.de
Zuletzt bearbeitet von heim_experimente am Sa 24.05.2008 13:08, insgesamt 1-mal bearbeitet
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gsmman
Threadersteller
Dabei seit: 21.05.2008
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Verfasst Sa 24.05.2008 13:16
Titel
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Ich habe ich schon mit einem Rechtsanwalt in Verbindung gestzt, er sagte auch das man es am besten mit einem Anwalt machen sollte. Da es sich um ein Handyzubehör shop handelt, dachte ich man muss auf bestimmte Dinge achte. Natülich werde ich Rechnungen schreiben, aber das möchte ich alles von Zuhause aus machen. Also was ich sagen möchte ist, das ich es icht auf mei Geschäf laufen lassen möchte sondern privat mit Rechnungen und allem drum und dran. Mein Mann wird im Handygeschäft arbeiten und ich werde den Shop von Zuhause aus beobachten und Zuhause Rechnungen schreiben
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Sa 24.05.2008 13:21
Titel
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gsmman hat geschrieben: | Ich habe ich schon mit einem Rechtsanwalt in Verbindung gestzt, er sagte auch das man es am besten mit einem Anwalt machen sollte. Da es sich um ein Handyzubehör shop handelt, dachte ich man muss auf bestimmte Dinge achte. Natülich werde ich Rechnungen schreiben, aber das möchte ich alles von Zuhause aus machen. Also was ich sagen möchte ist, das ich es icht auf mei Geschäf laufen lassen möchte sondern privat mit Rechnungen und allem drum und dran. Mein Mann wird im Handygeschäft arbeiten und ich werde den Shop von Zuhause aus beobachten und Zuhause Rechnungen schreiben |
dann musst du dafür ein eigenes (klein-)gewerbe gründen. dann ist das mit den rechnungen kein problem.
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gsmman
Threadersteller
Dabei seit: 21.05.2008
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Verfasst Sa 24.05.2008 13:26
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Danke, dann muss ich wohl das weitere mit meinem Rechtsanwalt beschprechen
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heim_experimente
Dabei seit: 24.06.2003
Ort: Dessau
Alter: 43
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Verfasst Mi 28.05.2008 08:49
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frag lieber einen unternehmensberater
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