Benutzer 116623
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Verfasst Mi 23.11.2011 14:09
Titel
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Elorie hat geschrieben: | Das mit den 365 Euro ist mir neu, das gilt afaik nur für Jobs die nicht in den Bereich geringfügige Beschäftigung/Mini-Jobs/400-Euro-Jobs fallen... |
Jein, es gibt eben keine 365-Euro-Jobs, daher liegt die Grenze bei 400-Euro-Jobs eben bei 400 Euro. Sonst immer bei 365,- Euro. Steht so im Gesetz, schau' selbst:
"§ 10
Familienversicherung
(1) Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern, wenn diese Familienangehörigen
1. (...)
5. kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches überschreitet; bei Renten wird der Zahlbetrag ohne den auf Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten entfallenden Teil berücksichtigt; für geringfügig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1, § 8a des Vierten Buches beträgt das zulässige Gesamteinkommen 400 Euro."
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/05/index.php?norm_ID=0501000
und
"(1) Bezugsgröße im Sinne der Vorschriften für die Sozialversicherung ist, soweit in den besonderen Vorschriften für die einzelnen Versicherungszweige nichts Abweichendes bestimmt ist, das Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr, aufgerundet auf den nächsthöheren, durch 420 teilbaren Betrag."
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/04/index.php?norm_ID=0401800
Und das sind eben derzeit 365,- Euro, siehe
http://www.finanztip.de/recht/sozialrecht/krankenkasse-familienversicherung.htm
Zuletzt bearbeitet von am Mi 23.11.2011 14:10, insgesamt 2-mal bearbeitet
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